Am Donnerstag, 9. Februar, hat sich der Aufsichtsrat der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) intensiv mit den Pensionszahlungen des ehemaligen LVB-Geschäftsführer Wilhelm Georg Hanss beschäftigt. Am Ende war das Ergebnis einstimmig: Die Pensionszahlungen für Hanss werden auf ein Viertel reduziert.
Das Gremium, dessen stellvertretender Vorsitzender Manfred Tigges erst am 31. Januar zurückgetreten war, beschäftigte sich recht intensiv mit dem Fall. Ein unter nicht ganz nachvollziehbaren Umständen 2007 zustande gekommener Geschäftsführervertrag gestand Wilhelm Georg Hanss Pensionszahlungen in einer Höhe zu, die sich jährlich in einem Bereich über 200.000 Euro bewegten. So viel verdient mancher Geschäftsführer nicht einmal während seiner eigentlichen Anstellung.
Im Sommer 2011 wurde Wilhelm Georg Hanss, der kurz zuvor seinen LVB-Geschäftsführerposten zur Verfügung gestellt hatte, vom Landgericht Leipzig wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung rechtskräftig verurteilt.
Daraufhin hat der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, Burkhard Jung, die LVV beauftragt, Auswirkungen des Urteils auf die Pensionszahlung von Wilhelm Georg Hanss prüfen zu lassen. Im Ergebnis wurden ein Gutachten über die Höhe der Pensionszahlung und ein Rechtsgutachten über das Zustandekommen der Vereinbarung erarbeitet.
Zusammenfassend wurde dabei festgestellt, dass die in der Pensionsvereinbarung getroffenen Versorgungszusagen unangemessen sind und nicht rechtskonform zustande kamen.
Damit hat sich der mitbestimmte Aufsichtsrat der LVB in seiner Sitzung am Donnerstag, 9. Februar, ausführlich beschäftigt. Nach eingehender Diskussion wurde einstimmig beschlossen, die Pensionszahlungen, die Wilhelm Georg Hanss seit seinem Ausscheiden als Geschäftsführer der LVB bezieht, auf rund ein Viertel zu kürzen.
Zudem hat der Aufsichtsrat einstimmig beschlossen, gerichtlich feststellen zu lassen, dass Herrn Hanss darüber hinaus keine weitergehenden Ansprüche zustehen.
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