8.500 Leipzigerinnen und Leipziger nutzten in den letzten Wochen die Mietwucher-App der Linkspartei, um zu prüfen, ob sie eine zu hohe Miete zahlen. In der Folge wurden 536 Verdachtsfälle an das örtliche Sozialamt gemeldet. Bei den gemeldeten Fällen wurde der Mietspiegel durchschnittlich um die Hälfte überschritten – das verstößt gegen geltendes Recht, stellt die Linksfraktion im Leipziger Stadtrat fest.

Sich effektiv gegen Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher zu wehren, bleibt für viele Mieterinnen und Mieter allerdings schwierig. Weshalb die Linksfraktion jetzt einen Antrag im Stadtrat eingereicht hat.

„Um Klage gegen widerrechtlich hohe Mieten erheben zu können, muss laut § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes die ‚Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbaren Räumen‘ nachgewiesen werden. Wie kann es sein, dass Mieterinnen und Mieter vor solchen gewaltigen Hürden stehen, um zu ihrem Recht zu kommen?!“, fragt Dr. Elisa Gerbsch, Sprecherin für Wohnen der Fraktion Die Linke im Stadtrat.

„Wohnen ist ein Grundrecht. Die stetig steigenden Mieten auf Leipzigs angespannten Wohnungsmarkt treiben viele Menschen inzwischen allerdings in große finanzielle Nöte. Unseren Berechnungen zufolge könnten die 536 betroffenen Haushalte durch die Absenkung der überhöhten Mieten schon allein bis zu 85.000 € sparen. Geld, das in Zeiten der Inflation dringend gebraucht wird. Damit Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt zu ihrem Recht auf Wohnen kommen, haben wir den Antrag ‚Mietpreisüberhöhung und Mietwucher bekämpfen‘ ins Verfahren gebracht.“

Austausch mit Frankfurt

Die wichtigste Forderung aus dem Antrag der Linksfraktion: „Der Oberbürgermeister stellt sicher, dass den Hinweisen auf Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz und Mietwucher nach § 219 Strafgesetzbuch durch das Sozialamt nachgegangen werden können.“ Und: „Die Stadt Leipzig tritt in einen Austausch mit der Stadt Frankfurt/Main über den dortigen, effektiven Umgang mit Anzeigen wegen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher.“

Das Sozialamt hatte schon mitgeteilt, dass man die Anzeigen ernst nimmt. Und anders als mit aktiver Hilfe der Stadt werden die Fälle von Mietwucher nicht angegangen werden können. Die Linksfraktion erklärte dazu: „Diesen Fällen nicht nachzugehen, halten wir für fahrlässig. Wir können nicht hinnehmen, dass Vermieter sich noch mehr auf Kosten der Mieter/-innen bereichern, als es ohnehin vom Gesetz gedeckt ist. Das Mittel des Paragraphen ist eines der wenigen, mit denen Erhöhungen und Überhöhungen von Mietpreisen eingedämmt werden können und doch wird es in der Praxis bisher kaum angewendet.“

Sören Pellmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Linksfraktion, erklärt dazu: „Zum einen ist es essenziell, dass Sozialamt personell zu stärken, um Fällen von Mietwucher zügig nachgehen zu können. In Frankfurt am Main, wo überteuerte Mieten seit mehreren Jahren konsequent geahndet werden, wurden mit 22 zusätzlichen Stellen innerhalb von zwei Jahren 1.400 Verfahren gegen Mietwucher geführt.

Leipzig muss diesem Beispiel unbedingt folgen. Für eine wirkliche Stärkung der Mieter/-innenrechte müssen wir außerdem an das Wirtschaftsstrafgesetz ran. Der Oberbürgermeister soll sich deshalb sowohl im Deutschen Städtetag als auch im Bund dafür einsetzen, die Nachweispflicht aus § 5 des WiStrG zu streichen.“

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