Wie können auch Mieter Solarstrom erzeugen und diesen selber nutzen? Diese Fragen wurde im Budde-Haus am Mittwoch, dem 14. Februar, von Interessenten mit Mitgliedern der Leipziger Energiegenossenschaft diskutiert. Für Eigentümer von Gebäuden oder Flächen ist die Nutzung der Solarenergie in der Stadt durch Aufbau einer Fotovoltaik- oder solarthermischen Anlage weniger das Problem. Sie können über diese Flächen verfügen und bekommen diese Investition mit etwas Glück sogar noch aus Steuermitteln gefördert.
Aber für Mieter von Wohnungen sieht die Solarnutzung schon schlechter aus. Sie können eigentlich nur mit Zustimmung des Vermieters den Balkon zum Anbringen einer Stecker-Solaranlage nutzen oder, wenn sie unterm Dach wohnen, die Flächen vom Flachdach.
Seit dem 22. Juni 2023 gibt es im Freistaat Sachsen über die Sächsische Aufbaubank (SAB) mit dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie eine Förderung für Balkonsolaranlagen für Eigentümer und Mieter.
Erst ab diesem Tag darf mit dem Vorhaben begonnen werden. (Mit Vorhabensbeginn ist der Tag der verbindlichen Bestellung bzw. des Kaufvertrages der Stecker-PV-Anlage gemeint.) Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital.
Und es existiert auch seit Januar 2024 über die Stadt Leipzig eine Förderung mit sozialer Komponente für Balkonsolaranlagen.
Worauf muss man achten?
Das Anbringen einer Balkonsolaranlage (BSA) am Balkongeländer unterliegt bestimmten sicherheitstechnischen Regelungen, die schon aus Versicherungsgründen eingehalten werden müssen. Die Anmeldeformalitäten für BSA wurden mit dem 1. Solarpaket vom Bund mit Rechtskraft seit Februar 2024 vereinfacht und sie dürfen nun eine installierte Leistung von bis zu 2 Kilowatt und eine Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere haben (max. 800 Wpik).
Übergangsweise dürfen auch alte Strom-Zähler, die bei Einspeisung ins heimische Netzt rückwärts laufen, genutzt werden.
Zudem fördert das Solarpaket die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in Mehrfamilienhäusern, um günstigen Solarstrom direkt an die Mieter weiterzugeben, und verbessert die Bedingungen für Mieterstrom. Über diese Verbesserungen von Solarstrom für Mieter wurde am 14. Februar gesprochen.
Zur Beratung hat sich eine Initiative im Herbst 2023 mit der Solar-Community L.E. in Leipzig gegründet, die sich im Budde-Haus vorstellte. Die Energiegenossenschaft Leipzig (EGL) unterstützt ebenfalls Interessenten und Mieter zum Aufbau von BSA. Man kann Mitglied in der Genossenschaft werden, muss es aber nicht zwingend sein.
Die EGL hat inzwischen auch eine Niederlassung in Taucha. Die EGL bietet ebenfalls zertifizierten Solarstrom als hier in Leipzig erzeugten Bürgerstrom an. Für Geringverbraucher ist dabei die Zähler-Grundgebühr niedriger als bei den Stadtwerken, die kwh durch einen Förderbetrag von 0,5 ct/kwh etwas höher. Die Berechnung geht recht einfach über oben genannten Link. Für eine autarke Energieversorgung hat sich in Borsdorf zudem eine eigene Genossenschaft Bürger Energie Borsdorf eG gegründet.
Als neuer Termin im Budde-Haus für Solar-Anlagen wurde der 3. April 2024 vorgesehen zur Information über BSA und Selbstbau-PV-Anlagen von der Leipziger Firma priwatt.
Wer nun keinen Balkon für eine BSA nutzen kann und nur vertikale Flächen zur Verfügung hat, kann sich zur Befestigung von Solarmodulen an Fassaden mittels Alu-Befestigungsschienen mit Abstandshaltern für Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) und für Betonflächen informieren.
Mehr dazu unter folgendem Link: https://k2-systems.com/produktloesungen-kategorie/wallpv-fassaden-montagesysteme/
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