Steigende Mieten in Leipzig sind vor allem für Geringverdiener ein massives Problem. Kommen dann auch noch massiv steigende Energiekosten hinzu, geraten viele ganz schnell an die Grenze ihrer Zahlungsfähigkeit. Und wenn sie keine Hilfe erfahren, droht ihnen ziemlich bald die Räumungsklage. Das betrifft auch Mieter der stadteigenen LWB. Die Linksfraktion wollte dazu jetzt einmal ein paar konkrete Zahlen bekommen. Und bekam sie auch.
Denn auch die Leipziger Wohnungsbaugesellschaft (LWB) nutzt die gesetzlichen Spielräume zur Mietanpassung, um ihre steigenden Bewirtschaftungskosten abzusichern. Das geht nicht ganz ohne Einspruch der betroffenen Mieterinnen und Mieter.
„Im Jahr 2023 hat die LWB 6.356 Mietanpassungen nach dem Mietspiegel vorgenommen“, teilt das Stadtplanungsamt mit. Insgesamt bewirtschaftet die LWB über 36.700 Wohnungen.
Auch über die Größenordnung der Anpassung gibt das Stadtplanungsamt Auskunft: „Hierbei lagen ca. 62 % der Mietanpassungen in einem Bereich des absoluten Mietanpassungsbetrages bis 20 € pro Monat. Weitere ca. 23 % der Mietanpassungen lagen in einem Bereich des absoluten Mietanpassungsbetrages bis 30 € pro Monat. Der Mittelwert der Mietanpassung betrug ca. 18,50 € pro Monat.“
Und auch 2024 wird es weitere Mieterhöhungen im LWB-Bestand geben: „Vor dem Hintergrund der in 2023 stattgefundenen Preisentwicklungen mussten zur Wahrung des wirtschaftlichen Gleichgewichtes im Unternehmen insgesamt ca. 9.000 Mietanpassungen nach Mietspiegel für das Jahr 2024 vorgesehen werden.“
Nicht jeder Mieter stimmte zu
Und es gibt eben auch LWB-Mieter, die das nicht einfach klaglos hinnehmen: „Aktuell sind noch vier erstinstanzliche Klageverfahren hinsichtlich der Zustimmung zur Mietanpassung betreffend das Jahr 2023 anhängig. Eine Zustimmung zur Mietanpassung wurde in 2023 zunächst in 154 Fällen (2,42 %) versagt. Über 97 Prozent dieser Zustimmungsklagen konnten ohne streitige Urteile zum Abschluss gebracht werden“, so das Stadtplanungsamt. „Aus den Vorjahren sind keine Klageverfahren mehr anhängig.“
Die Linksfraktion vermutete dabei, dass die Mieterhöhungen für mehrere Mieter durchaus ein Grund gewesen sein könnten, dann eben woanders hinzuziehen. Aber das scheint nicht der Fall gewesen zu sein, wie das Stadtplanungsamt miteilt: „In der im Jahr 2023 von Mietanpassungen betroffenen Mieterschaft konnte im Vergleich zum restlichen Bestand kein außergewöhnliches Kündigungsaufkommen festgestellt werden. Ob es aufgrund von Mieterhöhungen nach Mietspiegel zu Aus- oder Umzügen von Mietparteien kam, ist der LWB nicht bekannt, weil derartige Hinweise von Mietparteien üblicherweise nicht angegeben werden.“
Hilfe in Härtefällen
Aber wie ist das für Mietparteien, die sich die erhöhte Miete tatsächlich nicht leisten können?
„Im Haus LWB wird eine individuelle Härtefallregelung angewandt: Sofern ein Mieter durch eine Mietanpassung eine übermäßige Belastung nachweisen kann und zum Auszug gezwungen wäre, werden individuelle Lösungen mit der betroffenen Mieterschaft abgestimmt“, versucht das Stadtplanungsamt zu erklären. „Ab dem Jahr 2024 wird darüber hinaus in den Mieterhöhungsbegehren proaktiv auf bestehende Härtefallregelungen der LWB hingewiesen.“
Damit ist dann wahrscheinlich die Mieterbetreuung bei der LWB gemeint, die man hier finden kann.
106 Zwangsräumungen 2022
Was aber nicht verhindert, dass dennoch einige LWB-Mieter jedes Jahr ihre Kündigung bekommen und die Wohnung räumen müssen. Da kommt es dann auch im stadteigenen Wohnungsunternehmen zu Zwangsräumungen.
Für 2023 gibt es noch keine Zahlen, aber für das Vorjahr, teilt das Stadtplanungsamt mit: „Im Jahr 2022 gab es im Wohnungsbestand der LWB 106 Zwangsräumungen. Hiervon waren 9 Zwangsräumungen verhaltensbedingt (Bedrohung Mitmieter, Angriffe, Vandalismus) begründet, sowie 97 Zwangsräumungen vor dem Hintergrund von Mietschulden zu vollziehen. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass weitere 15 formale Zwangsräumungen vor dem Hintergrund verstorbener Mieterschaft bzw. gekündigter, aber nicht zurückgegebener Wohnungen gehandhabt werden mussten.“
Oft lassen sich solche Zwangsräumungen nur verhindern, wenn die in Zahlungsverzug geratenen Mieter die Kooperation suchen. Das ist kein neues Problem. Auch in der Vergangenheit hat die LWB schon die Erfahrung gemacht, dass insbesondere junge Mieter schnell in Zahlungsverzug geraten, wenn ihnen ihre finanziellen Probleme über den Kopf wachsen.
„Zur bestmöglichen Vermeidung von Zwangsräumungen hat die LWB einerseits bereits vor über 10 Jahren das Konzept der Wohnschule entwickelt, um jungen Erwachsenen sowie Heranwachsenden vor Beginn eines eigenen Mietverhältnisses mit Beratungsangeboten auf Augenhöhe entgegenzukommen. Die Entwicklung der Wohnschule hatte den Hintergrund, dass häufig jüngere Mietende von Zwangsräumungen betroffen waren. Das Angebot der Wohnschule wird von Schulen und Trägern der Jugendhilfe gern und anhaltend genutzt“, geht das Stadtplanungsamt auf dieses Thema ein.
„Darüber hinaus hat die LWB im Regelprozess zwischen Erreichen eines Kündigungsanspruches des Vermieters und der Einreichung einer Räumungsklage eine einmonatige Zusatzfrist vorgeschrieben, in welcher Mitarbeitende des Sozialmanagements der LWB versuchen, im direkten Kontakt mit den betroffenen Mieterinnen und Mietern eine Abwendung der Räumungsklage zu gestalten.“
Bleibt die Frage, ob die LWB bei Zwangslagen ihrer Mieter dann vielleicht doch auf Mieterhöhungen verzichtet. Aber das gilt so generell nicht, erwidert das Stadtplanungsamt: „Sofern Mieterinnen und Mieter durch die Mietanpassungsbegehren nachweisbar in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und/oder zum Auszug gezwungenen wären, besteht mit der im Hause LWB existenten Härtefallregelung eine Basis, um gemeinsam individuelle Lösungen zu gestalten. Ein darüber hinaus gehender Schutz ist – auch angesichts tatsächlicher Fallzahlen – nicht notwendig.“
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