Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu und es gab in Leipzig wieder Kündigungen von Wohnraum, Zwangsräumungen und Sperrung der Energieversorgung für Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt, die unverschuldet in finanzielle Notlagen geraten sind. Für das Jahr 2022 liegen die Zahlen vor, Juliane Nagel (Die Linke) hatte dazu eine kleine Anfrage im Sächsischen Landtag gemacht. Dort heißt es: „Im Jahr 2022 gab es in Leipzig 752 Zwangsräumungen von Wohnungen, die meisten wegen Mietschulden.“

Juliane Nagel, Mitglied des Sächsischen Landtags und Stadträtin in Leipzig für DIE LINKE, sagt dazu auf unsere Anfrage: „Es braucht dringend ein gesetzliches Verbot von Zwangsräumungen. Niemand darf seine oder ihre Wohnung verlieren. Ein Hauptgrund für Zwangsräumungen sind Mietschulden. Das gilt nicht nur für die Kaltmiete, sondern auch für die Nebenkosten. Hier muss angesetzt werden, sowohl individuell bei der Unterstützung der Betroffenen, als auch bei den Miet- und Nebenkosten.

Nötig sind strukturelle Entlastungen, mehr Geld und bessere Förderbedingungen für Sozialwohnungsbau, mietendämpfende Instrumente bei angespanntem Wohnungsmarkt und eine gute Sozial- und Beschäftigungspolitik, die Menschen vor Armut und Verschuldung bewahrt.“

An dieser Stelle muss betont werden, dass nicht jede Wohnungskündigung, die nicht abgewendet werden kann, in einer Zwangsräumung endet. Oft ziehen Menschen aus ihren Wohnungen aus, kommen zeitweilig bei Verwandten oder Freunden unter und finden dann aber keinen eigenen Wohnraum. Diese verdeckte Wohnungslosigkeit, eine statistische Grauzone, führt aber am Ende mitunter ebenso in die Obdachlosigkeit.

Wie sieht es vorläufig für 2023 aus?

Wir haben bei der Stadtverwaltung Leipzig nachgefragt.

Ist die Anzahl von Kündigungen bzw. Zwangsräumungen im Jahr 2023 bekannt? Hier ist selbstverständlich eine vorläufige Aussage oder ein Trend gemeint.

„Die uns vom Amtsgericht Leipzig zugestellten Mitteilungen über eingereichte Räumungsklagen belaufen sich auf 972 (Stand: 30.09.2023). Wir schätzen, dass uns bis zum 31.12.2023 ca. 1.010 Mitteilungen über Räumungsklagen zugehen werden. Die Grundlagen dieser Mitteilungen finden sich in den § 22 Absatz 9 SGB II und § 36 Absatz 2 SGB XII und erfassen nur Klagen auf Räumung von Wohnraum im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses nach § 543 Absatz 1, 2 Satz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 569 Absatz 3 BGB.

Mitteilungen über Räumungsklagen, welche nicht aufgrund von Mietzahlungsrückständen eingereicht wurden, werden dem Sozialamt nicht vom Amtsgericht mitgeteilt.

Im Stadium einer Kündigung liegen dem Sozialamt Informationen nur vor, wenn sich die betroffenen Haushalte an das Sozialamt, Abteilung Soziale Wohnhilfen, wenden. Daher kann keine Angabe dazu gemacht werden, wie viele Haushalte im Stadtgebiet Leipzig eine Kündigung erhalten haben.

Die Zahl der durchgeführten Räumungstermine beläuft sich auf 449 (Stand: 31.10.2023).“

Kann die Stadt helfen, das abzuwenden?

Die Stadt Leipzig bietet an, einen Antrag auf Übernahme von Energie- und/oder Mietschulden zu stellen, der dann vom Sozialamt geprüft und bearbeitet wird. Dazu die Stadtverwaltung: „Im Sozialamt entscheiden Mitarbeiter/-innen der Abteilung Soziale Wohnhilfen, Sachgebiet Wohnungsnotfallhilfe, Bereich Wirtschaftliche Wohnhilfen, über eine finanzielle Hilfe bei bestehenden Miet- oder Energieschulden (Strom, Gas).

Wenn ein Anspruch besteht, wird ein Darlehen gewährt, um die Schulden zu tilgen und so eine Kündigung des Mietverhältnisses zu heilen oder die Räumung der Wohnung zu verhindern. Gleiches gilt für die Verhinderung des Verlustes der Energieversorgung.“

Die Frage ist: Wie oft geschieht das?

Wie oft haben Einwohner der Stadt Leipzig den oben genannten Antrag in den Jahren 2022/23 gestellt? Bitte mit Aufschlüsselung nach Grund, also Mietschulden, Energieschulden oder beide.

„Im Jahr 2022 wurden ca. 334 Anträge auf Übernahme von Mietzahlungsrückständen zur Sicherung der Wohnung nach § 22 Absatz 8 SGB II und § 36 Absatz 1 SGB XII gestellt. Eine genaue Angabe ist nicht möglich, da diese eine händische Zählung erfordern würde. In 2023 waren es bis zum Stichtag 30.11.2023 ebenfalls 334 neue Anträge. In der laufenden Bearbeitung befanden sich bis zum Stichtag 30.11.2023 974 Anträge.
Anträge auf Übernahme von Energieschulden sind erstmals zum Stichtag 30.11.2023 elektronisch auswertbar: Es wurden 94 neue Anträge gestellt. In der laufenden Bearbeitung befanden sich zum Stichtag 30.11.2023 239 Anträge.

Hier ist anzumerken, dass die Leipziger Stadtwerke im Kalenderjahr 2023 wenige bis keine Sperrandrohungen wegen nicht bezahlter Abschläge oder Rechnungen an ihre Kund/-innen versandt haben.“

Werden die Anträge rechtzeitig gestellt?

Leider wissen viele Betroffene das nicht, deshalb wird der Antrag oft erst gestellt, wenn das Sozialamt von der angedrohten Zwangsräumung erfährt. Das macht, allein durch den Zeitdruck, die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schwierig, auch hier haben wir angefragt.

Wurden die entsprechenden Anträge vor oder nach der Androhung einer Kündigung oder Zwangsräumung gestellt?

„Anträge auf Übernahme von Mietzahlungsrückständen gehen beim Sozialamt im gesamten Zeitraum zwischen Kündigungs- bis Klageverfahren bei Wohnraummietverhältnissen oder sogar im Stadium mit vollstreckbaren Räumungsurteil ein.

Eine Übernahme von Mietrückständen ist ab Kündigung durch den/die Vermieter/-in möglich – ein Räumungsurteil muss nicht vorliegen. Die Übernahme der Mietrückstände und eventuell der Verfahrenskosten erfolgt in der Regel als Darlehen, im Einzelfall auch als Beihilfe.“

Wie können Betroffene von dieser Möglichkeit erfahren?

Wie kommuniziert die Stadt Leipzig die Möglichkeit der Antragsstellung, außerhalb der persönlichen Beratung im Sozialamt?

„Die Hilfen im Wohnungsnotfall, insbesondere die Möglichkeiten zur Antragstellung auf Übernahme von Mietzahlungsrückständen, werden über mehrere Wege kommuniziert. Es gibt eine Broschüre mit dem Titel: ‚Wohnen als Mieter: Rechte, Pflichten, Tipps.‘

Diese informiert zu verschiedenen für Mieterinnen und Mieter wichtigen Themen, wie beispielsweise zu Mietvertrag, Kündigung, Mieterhöhung, Mietminderung, Unterstützung durch das Sozialamt u.a.

Ein Faltblatt informiert über alle Angebote der Beratung, Unterstützung und Unterbringung: „Eine Bank ist kein Zuhause. Wer? Was? Wo? Angebote der Wohnungsnotfallhilfe und Notunterbringung in der Stadt Leipzig“.
Ein Faltblatt klärt zu den Leistungen des Sozialdienstes Wohnungsnotfallhilfe und den wirtschaftlichen Wohnhilfen auf.

Informationen sind auf der Internetseite „Hilfe bei Obdachlosigkeit“ abrufbar.

Die Stadt Leipzig informiert zudem auf ihrer Internetseite zu allen Fragen rund ums Wohnen. Dort finden sich u.a. Informationen zum Wohnberechtigungsschein und zu sozialen Wohnhilfen.

Einmal im Jahr stellen die Träger der Wohnungsnotfallhilfe ihre Angebote zum „Tag der Wohnungslosen“ vor.
In Schnittstellengesprächen mit Wohnungsgeber/-innen (und, sofern vorhanden, dem dortigen Sozialmanagement), anderen Fachämter der Stadtverwaltung Leipzig, freien Trägern der Wohnungsnotfallhilfe oder bei Informationsveranstaltungen anderer Sozialhilfeträger (beispielsweise dem Familieninformationstag des Jobcenter Leipzig) wird über die Möglichkeiten der Antragstellung aufgeklärt und gebeten, diese Informationen an die betroffenen Bürger/-innen weiterzuleiten.

Durch Kooperationen mit Wohnungsgeber/-innen soll erreicht werden, dass diese ihre Mieter/-innen frühzeitig über die Angebote der Wohnungsnotfallhilfe informieren. Beispielsweise durch einen Zusatz in Abmahnungsschreiben an die Mieter/-innen.“

Zusammenfassung

Es gibt Hilfe durch die Stadt Leipzig, um Wohnungskündigungen oder Zwangsräumungen bzw. Energiesperren abzuwenden. Trotzdem bleiben Fragen.

Warum kann der Antrag auf Übernahme erst nach ausgesprochener Kündigung gestellt werden? Menschen, die Zahlungsschwierigkeiten haben, wissen meist bereits bei der letzten Mahnung, oder Abmahnung, dass sie die ausstehenden Beträge nicht begleichen können. Ein Vorteil, wenn der Antrag bereits zu diesem Zeitpunkt gestellt werden könnte, bestünde darin, dass auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialamt der Termindruck reduziert würde.

Die Information über das Angebot zur städtischen Hilfe durch den Vermieter oder den Energieversorger über einen Zusatz im Abmahnungsschreiben zu regeln, erscheint nicht völlig ausreichend. Wer liest das Abmahnungsschreiben bis zum Schluss, wenn eine Kündigung angedroht wird und ist dieser Zusatz dann auch für alle verständlich?

Besser wäre es vielleicht, einen Flyer als Beilage zu diesem Schreiben zu entwerfen, der mehrsprachig und auch in leichter Sprache verfasst über diese Möglichkeit informiert. Die LWB und die Stadtwerke Leipzig könnten von der Stadt verpflichtet werden, diesen beizulegen, den anderen Vermietern und Energieversorgern könnte dieser zur Nutzung bereitgestellt werden. Juliane Nagel, darauf angesprochen, fand die Idee interessant und wird sie weiter verfolgen.

Fazit: Bei allen Hilfen, die durch die Stadt Leipzig bereitgestellt und realisiert werden, sollte nicht vergessen werden, dass diese bezahlbaren Wohnraum und bezahlbare Energie keineswegs ersetzen.

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