Manch nichtsahnendem Kleinanleger könnten noch tausende Euro an Nachzahlung zustehen: In einem Musterurteil gegen die Leipziger Sparkasse stellte der Bundesgerichtshof (BGH) jüngst fest, dass eine Vielzahl von Kundinnen und Kunden womöglich jahrelang um ihre Zinsen gebracht wurde. Ein Aktionsbündnis protestierte dagegen am Freitagvormittag in der Hainstraße und übergab der Sparkasse Leipzig einen Offenen Brief.

Das Datum war durchaus passend gewählt: Am heutigen „Weltspartag“ hatten der Geld-Ratgeber Finanztip, die Verbraucherzentrale Sachsen und die Bürgerbewegung Finanzwende zum gemeinsamen Protest in der Leipziger City eingeladen. Inwieweit es in Zeiten von Zinsen gleich oder unter null und einer immer stärkeren Teuerungsrate überhaupt noch Sinn ergibt, klassisch zu sparen, ist eine berechtigte Frage.

Jahrelanges Zins-Dumping der Geldinstitute

Hintergrund der Protestveranstaltung ist das jüngste Urteil des BGH in Karlsruhe, wonach Geldinstitute, besonders Sparkassen, ihrer Kundschaft über Jahre hinweg mit Langzeitsparverträgen Zinsen vorenthalten haben sollen. Demnach wurden bei Modellen wie „Prämiensparen flexibel“ immer wieder „Anpassungen“ des Zinssatzes vorgenommen und dies nur per Aushang kommuniziert.

Eine rechtswidrige Praxis, wie der BGH befand: Eine „Gutsherrenart“ bei der Festlegung der Zinsen sei nicht zulässig, für die Vertragsinhaber müsse ein Mindestmaß an Transparenz und Planbarkeit gegeben sein, zum Beispiel durch einen festen Prozentsatz, der an den marktüblichen Zins gekoppelt ist.

Der aktuelle Richterspruch bezog sich zwar nur auf die Sparkasse Leipzig und 1.300 betroffene Personen mit Verträgen, die zwischen 1994 und 2006 besiegelt worden waren. Doch wird von dem Urteil eine bundesweite Signalwirkung erwartet – und zahlreiche Kundinnen und Kunden, die oft Geld für sich, die Altersversorgung oder die Kinder zurückgelegt hatten, könnten Anspruch auf eine saftige Nachzahlung haben.

„Das Verjährungsspiel ist zu Ende!“

Wirtschaftsjournalist Hermann-Josef Tenhagen vom Verbraucher-Magazin Finanztip betonte, normalerweise würde dieses als Ratgeber Hilfestellung leisten, aber keine Banner schwenken oder Offene Briefe übergeben. Diesmal sei es aber nötig, weil tausende von Kunden durch die Sparkassen „auf die Rolle geschoben“ worden seien.

Mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, so Tenhagen, würden sich die Sparkassen davor drücken, ihre Kunden über vergangene Fehler zu informieren. Stattdessen würden die Geldinstitute auf eine Verjährung etwaiger Ansprüche spekulieren.

Obwohl es schon seit 2004 immer wieder Gerichtsurteile zugunsten der Anlegerschaft gab, hätte die Branche nie eingelenkt, Verträge nachgebessert und ihre Praxis geändert, kritisierte Tenhagen. „Das Verjährungsspiel ist zu Ende!“

Appell: „Machen Sie Ihre Zinsen geltend“

Da manch ein Anspruch schon Ende 2021 verjähren könnte, sollten vor allem alle, die ihre Verträge 2018 ausgezahlt bekommen haben, jetzt aktiv werden und sich an eine Sparkassen-Schlichtungsstelle wenden, empfahl der Journalist.

Andreas Eichhorst vom Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen erinnert an einen ermittelten Schnitt von 3.600 Euro Nachzahlung, der den Anlegern jeweils zustehen könnte. „Machen Sie Ihre Zinsen geltend, glauben Sie der Sparkasse nicht, was sie Ihnen erzählt, kommen Sie zu uns“, riet Eichhorst Betroffenen.

Julian Merzbacher, Mitglied der Bürgerbewegung Finanzwende, erinnerte daran, dass es vor allem öffentlich-rechtliche Institute sind, die zu wenig Zinsen gezahlt haben, obwohl sie doch gerade den gesetzlichen Auftrag hätten, den Sparsinn zu fördern. „Aber was passiert hier? Der Sparsinn wird zerstört.“ Und oft ginge es um ältere Menschen, die fest mit dem Geld für den eigenen Lebensabend geplant haben. Die Sparkassen müssten den Anspruch der Kunden über den eigenen Profitwunsch stellen.

Offener Brief an Sparkasse Leipzig

Am Ende warfen Tenhagen, Eichhorst und Merzbacher einen Schriftsatz in den Briefkasten der Sparkassenfiliale Hainstraße ein. Dessen Inhalt ist im Internet öffentlich einsehbar. Hier wird der Sparkasse Leipzig eine „unnachgiebige und langanhaltende Verweigerungshaltung“ vorgeworfen. Dies erschüttere das Vertrauen und stünde auch zur Gemeinwohlorientierung einer Sparkasse im Widerspruch.

V.l.: Hermann-Josef Tenhagen (Finanztip), Andreas Eichhorst (Verbraucherzentrale Sachsen) und Julian Merzbacher (Bürgerbewegung Finanzwende) mit dem offenen Brief. Foto: Lucas Böhme
V.l.: Hermann-Josef Tenhagen (Finanztip), Andreas Eichhorst (Verbraucherzentrale Sachsen) und Julian Merzbacher (Bürgerbewegung Finanzwende) mit dem Offenen Brief. Foto: Lucas Böhme

Der Aufruf: „Zahlen Sie jetzt den Großteil der anstehenden Zinsen zügig aus und klären Sie den kleinen Rest, wenn später der konkrete Referenzzins feststeht.“

Ob es Wirkung zeigen wird? Die Leipziger Sparkasse hatte auf das BGH-Urteil eher verhalten reagiert und große Erwartungen gedämpft. Geschädigten könnte weiterhin ein Geduldsspiel bevorstehen, da der BGH die Neuberechnung angemessener Zinsen per Gutachten angeordnet hat – und das dauert. Die sächsische Verbraucherzentrale rechnet mit mindestens einem weiteren Jahr. Der öffentliche Druck aber dürfte bleiben.

Video: LZ

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