Gerecht ging es bei der Energiewende in Deutschland schon lange nicht mehr zu. Viele Sparoptionen – etwa bei technischen Geräten – konnten sowieso nur Gutverdiener nutzen. Die Kosten der EEG-Umlagen landeten freilich bei den Armen genauso wie bei den Reichen. Nur dass sie dort stärker ins Gewicht fallen, gerade da, wo Haushalte sowieso schon Probleme haben, ihre Stromrechnungen zu bezahlen. Deswegen machen die Grünen jetzt die Energiearmut zum Thema im Stadtrat.

Denn das wird auch in Zukunft eine Rolle spielen, wenn die Energiewende auch für all jene funktionieren soll, die mit Niedriglöhnen oder gar staatlichen Transfers über die Runden kommen müssen.Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit müssen zusammengedacht werden, findet die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Leipziger Stadtrat und hat deshalb eine Anfrage zum Thema „Energiearmut und Energieberatung“ für die Ratsversammlung am 15. September in den Stadtrat eingereicht. Mit der Anfrage will die Fraktion nun herausfinden, wie stark die Leipziger/-innen von Energiearmut betroffen sind und wie man die Beratungsangebote weiter ausbauen kann.

Sophia Kraft, Stadträtin und energiepolitische Sprecherin der Fraktion, betont dazu: „Beim Thema Klimawandel ist es uns wichtig, alle mitzunehmen. Klimaschutz muss sozial gerecht sein, sonst funktioniert er nicht. Schon jetzt steigen die Energiekosten und werden es perspektivisch weiter tun. Deshalb müssen wir auf allen politischen Ebenen die Weichen stellen, um Energiearmut zu bekämpfen und zu verhindern. Energieberatungen sind ein sinnvolles und wichtiges Instrument, um in den Privathaushalten Energie und damit Kosten einzusparen. Dafür ist ein kostenfreier Zugang zur Beratung und natürlich die Bekanntheit des Beratungsangebots an sich ausschlaggebend.“

Auf kommunaler Ebene können die Bürger/-innen zumindest mit individuellen Beratungsangeboten beim Energiesparen unterstützt werden. Denn ein wichtiger und oft viel zu wenig beachteter Aspekt der Energie- und Wärmewende ist die Einsparung von Energie. Damit können sowohl Energiekosten als auch CO2- Emissionen gesenkt werden.

Aber nicht jeder weiß, wie man den Energiefressern im Haushalt auf die Spur kommt und wie man den Energieverbrauch – auch beim Heizen – drosseln kann. In Leipzig gibt es bereits Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Sachsen in Kooperation mit dem Umweltinformationszentrum. Auch die Stadtwerke Leipzig bieten spezielle Angebote für ihre Kund/-innen an.

Von Energiearmut ist die Rede, wenn Rechnungen für Strom und Heizen kaum oder nicht mehr bezahlt werden können. Heizkosten werden im Arbeitslosengeld-II-Bezug vom Jobcenter übernommen; Stromkosten müssen hingegen über den Regelsatz bezahlt werden. Wenn Warmwasser dezentral z. B. per Durchlauferhitzer aufbereitet werden muss, sind diese Kosten nicht durch die Kosten der Unterkunft gedeckt.

Es kann ein Mehrbedarf beantragt werden, der sich pauschal an der Höhe des Regelsatzes orientiert – jedoch häufig die realen Warmwasseraufbereitungskosten nicht deckt, was zu finanziellen Engpässen in betroffenen Haushalten führen kann. Für Leistungsbeziehende nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch gilt eine analoge Regelung.

Eigentlich spielt das Thema auch im Landtag immer wieder eine Rolle. Doch mit Corona scheint es dort selbst der Linksfraktion etwas aus dem Fokus geraten zu sein. Letztmalig fragte dort im Februar 2020 die Linke-Abgeordnete Susanne Schaper nach Stromabschaltungen in Privathaushalten.

Und Umweltminister Wolfram Günther konnte ihr bestätigen, dass Leipzig nach wie vor die Stadt in Sachsen ist, wo besonders viele Familien von Stromabschaltungen betroffen sind: „Nach Informationen der jeweiligen Stromnetzbetreiber kam es im Jahr 2019 in der Kreisfreien Stadt Chemnitz zu 1.528, in Dresden zu 2.193 und in Leipzig zu 3.962 Stromabschaltungen.“

Schaper hätte auch nur zu gern gewusst, wie viele Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren darunter waren. Aber so etwas erfassen auch die Netzbetreiber und Stadtwerke nicht, obwohl natürlich Kinder im Haushalt den Stromverbrauch deutlich erhöhen. Die Zahlen bestätigten dann freilich auch, dass der Anteil der einkommensarmen Haushalte in den Großstädten nicht sinkt.

Der Aufschwung kam bei ihnen nicht an. Und gerade Familien mit Kindern sind überproportional häufig als Bedarfsgemeinschaft beim Jobcenter registriert. Und sie sind auch deshalb von „Energiearmut“ betroffen, weil auch alle anderen Grundkosten des Lebensunterhalts stärker steigen als die Löhne und Einkommen in den unteren Einkommensgruppen: vor allem wesentliche Lebensmittelkosten vom Brot bis zur Milch, Obst und Gemüse.

Die offizielle Inflationsrate gilt für diese Einkommensgruppen schon lange nicht mehr. Große Teile dessen, was im statistischen Einkaufskorb zu finden ist, kommt in den täglichen Ausgaben dieser Einkommensgruppen überhaupt nicht vor – vom Urlaubsflug über die komplette Kultur bis hin zu großen Teilen von Bildungs- und Mobilitätsausgaben. Man merkt schon, dass die (Sozial-)Gesetze in Deutschland von Leuten gemacht werden, die mit der Welt der Bedürftigen nie zu tun hatten.

Von Stromsperren Betroffene bekommen in der Regel von der Stadt auch Angebote zur Schuldnerberatung, denn die Stromsperren sind ja meist nur die Spitze eines Eisbergs von Schulden, die einfach deshalb auflaufen, weil das Haushaltsgeld selbst für die einfachsten Ansprüche an einen Familienhaushalt nicht ausreicht.

Man verschuldet sich dann oft nicht nur beim Stromanbieter, sondern auch beim Vermieter (womit die drohende Wohnungskündigung im Raum steht) oder auch bei den Krankenkassen (die darauf inzwischen mit aller Härte reagieren). Ergebnis ist dann oft eine Überschuldung, die gerade Geringverdiener-Haushalte betrifft und von ihnen oft auch nicht mehr abgetragen werden kann.

Ob Beratungsangebote da wirklich helfen, dürfte zumindest eine Frage wert sein. Aber beantworten kann man sie wirklich erst, wenn man aussagekräftige Zahlen hat. Und die wollen die Grünen jetzt bekommen, etwa wenn sie fragen: „Wie viele Leipziger Haushalte sind in den Jahren 2018, 2019 und 2020 von Strom- oder Gassperrungen wegen Zahlungsverzug betroffen gewesen? Wie viel Prozent der von Sperrungen betroffenen Haushalte beziehen Leistungen nach dem SGB II/SGB XII? Wie vielen Haushalten wurde im selben Zeitraum die Strom- oder Gassperrung angedroht?“

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