Mindestlohn, Hartz 4 und Kindergeld wurden angehoben. Der Solidaritätszuschlag fällt für die meisten Menschen weg. Die Mehrwertsteuer beträgt wieder 19 Prozent. Wie in jedem Jahr sind am 1. Januar eine Fülle an Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die besonders viele Verbraucher betreffen. Ein Überblick zum Jahresstart 2021.
Anwalts- und Gerichtsgebühren: Rechtsstreitigkeiten kosten ab sofort mehr Geld. Die gesetzlichen Gebühren für Anwälte und Gerichte sind zu Jahresbeginn um zehn Prozent gestiegen. Angepasst wurden auch die Vergütungen für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer. Es steht zu erwarten, dass die Rechtsschutzversicherungen deshalb ihre Prämien ebenfalls erhöhen werden.
BaföG: Mehr BaföG gibt es seit dem laufenden Wintersemester zwar nicht. Allerdings wurden die Einkommensfreibeträge erhöht. Dadurch erhalten mehr Studierende Zugang zur staatlichen Förderung. Wer bisher knapp durch das Raster fiel, weil die Eltern zu viel verdient haben, sollte noch einmal einen Antrag stellen.
CO2-Preis: Seit dem 1. Januar gilt ein nationaler CO2-Preis für Verkehr und Heizen. Die Bundesregierung möchte damit die Nutzung fossiler Energien verteuern und klimaschonende Alternativen voranbringen, Kritiker sehen in der CO2-Abgabe einen zahnlosen Tiger. Verbraucher müssen ab sofort für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas mehr zahlen.
Elektronische Patientenakte: Seit 1. Januar müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Versicherten auf Wunsch eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Die Nutzung ist freiwillig. Die ePA soll zukünftig einen schnelleren Zugriff auf medizinische Daten, Diagnosen und den Impfpass ermöglichen. Arztpraxen sollen im Verlauf des Jahres an das System angeschlossen werden.
Hartz 4: Empfänger von Grundsicherung erhalten mehr Geld. Ein alleinstehender Erwachsener erhält seit Januar 446 Euro – 14 Euro mehr als bisher. Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren erhalten 373 Euro, Kinder bis fünf Jahre 283 Euro.
Kindergeld/Kinderfreibetrag: Eltern haben Grund zum Jubeln. Ab sofort gibt es 15 Euro mehr. Für die ersten beiden Kinder zahlt der Staat monatlich je 219 Euro, für das dritte 225 Euro und jedes weitere 250 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag für zusammen veranlagte Eltern steigt ebenfalls und zwar auf 5.748 Euro. Hinzu kommt der Betreuungsfreibetrag in Höhe von 2.640 Euro. Ob die Zahlung des Kindergelds oder die Inanspruchnahme der Freibeträge günstiger ist, ermittelt von Amts wegen das Finanzamt.
Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer war im Zuge der Coronakrise zum 1. Juli 2020 gesenkt worden. Seit dem 1. Januar gelten wieder die alten Steuersätze – 19 Prozent und 7 Prozent (ermäßigt).
Mindestlohn: Seit 1. Januar liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,50 Euro/Stunde. Zum 1. Juli wird er auf 9,60 Euro erhöht werden. Weitere Erhöhungen bis auf 10,45 Euro/Stunde sind für 2022 schon beschlossene Sache.
Grundfreibetrag: Das Einkommen, auf das keine Steuern entrichtet werden muss, steigt um 336 Euro auf 9.744 Euro.
Grundrente: Die Grundrente ist da. Profitieren werden schätzungsweise 1,3 Millionen Menschen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Pflege oder Kindererziehung nachweisen können, aber wenig verdient haben.
Homeoffice: Wer in der Krise daheim arbeitet, aber kein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen kann, darf eine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Diese wird für maximal 120 Arbeitstage gewährt und beträgt täglich 5 Euro. Die maximal möglichen 600 Euro werden allerdings nicht zusätzlich zur Werbungskostenpauschale gewährt, sondern sind in den 1.000 Euro bereits inkludiert. Außerdem kann an den Tagen, an denen die Homeoffice-Pauschale beansprucht wurde, nicht zusätzlich die Entfernungspauschale geltend gemacht werden.
Kfz-Steuer: Die Kfz-Steuer steigt. Aber nur für Fahrzeuge mit hohem Spritverbrauch. Bereits zugelassene Fahrzeuge sind nicht betroffen.
Ladestationen: Der Bund fördert den Kauf und Einbau privater Ladestationen für E-Fahrzeuge einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz mit 900 Euro. Vorausgesetzt, der Strom kommt aus erneuerbaren Energiequellen. Förderanträge können über die KfW gestellt werden. Der Erwerb von E-Autos wird ebenfalls weiter gefördert.
Pendlerpauschale: Die Pendlerpauschale steigt für Arbeitnehmer, die wenigstens 21 Kilometer zurücklegen. Ab dem 21. Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wird die Entfernungspauschale auf 35 Cent/Kilometer angehoben. Bis zum 20. Kilometer bleibt sie stabil bei 30 Cent.
Solidaritätszuschlag: Ab 2021 entfällt der Soli für rund 90 Prozent der Steuerzahler. Weitere 6,5 Prozent zahlen weniger.
Steuererklärung: Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für 2019 wurde eine Woche vor Weihnachten auf den 31. August 2021 verschoben. Corona sei Dank.
Die CO2-Bepreisung in Deutschland startet, ist aber vorerst ein zahnloser Tiger
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