Fast vergessen in all den Corona-Nachrichten ist ja derzeit die langanhaltende Debatte um die Negativzinsen und die Reaktion vieler Sparkassen darauf. So hat auch die Sparkasse Leipzig die variablen Zinsen für Prämiensparer angepasst. Aber aus Sicht der Verbraucherzentrale augenscheinlich zu ihrem eigenen Vorteil und zu einem geldwerten Nachteil für die Prämiensparer. Am Mittwoch, 22. April, wird darüber am Oberlandesgericht Dresden verhandelt.
Zusammen mit der Verbraucherzentrale Sachsen wollen nun hunderte Prämiensparer um die Nachzahlung der Zinsen kämpfen. Denn die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass die sächsischen Sparkassen die variablen Zinsen zum Nachteil der Sparer angepasst haben. Im Durchschnitt handelt es sich um 3.100 Euro. Drei Musterfeststellungsklagen hat die Verbraucherzentrale gestartet. Dies ist die erste, über die verhandelt wird.
„Es geht um mehr als nur Peanuts für die Verbraucher. Daher haben wir alles in die Waagschale geworfen, um den Sparern zu ihrem Geld und ihrem Recht zu verhelfen. Wir hoffen nun, dass das Oberlandesgericht Dresden am ersten Verhandlungstag am 22. April unserer Auffassung folgt und somit ein deutliches Zeichen in Richtung aller Sparkassen bundesweit sendet“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.
Die Verhandlung am Oberlandesgericht in Dresden beginnt am Mittwoch, 22. April, um 10 Uhr.
Bisher haben sich rund 900 Kunden der Sparkasse Leipzig mit dem Langzeitsparprodukt „Prämiensparen flexibel“ dazu entschlossen, sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale anzuschließen.
Schon im Februar gab es auch Unterstützung durch die oberste deutsche Bankenaufsicht, die BaFin.
„Die Position der staatlichen Finanzaufsicht BaFin wird bei den Verhandlungen hinreichend berücksichtigt werden“, ist sich Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, sicher. Der Hinweis der BaFin, dass es ein Missstand wäre, wenn die (bisherige) Rechtsprechung durch die Sparkassen ignoriert werde und die unwirksamen Klauseln bewusst kommentarlos weiterverwendet werden, legt Heyer so aus, dass auch aufsichtsrechtliche Maßnahmen unmittelbar bevorstehen.
„Wir wünschen uns im Sinne der Verbraucher, dass die sächsischen Sparkassen diesem Wink mit dem Zaunpfahl durch die zuständige Aufsicht folgen“, erklärt Andrea Heyer. „Wir sind weiterhin offen für ernsthafte Gesprächsangebote seitens der sächsischen Sparkassen, um Betroffenen zu ihrem Recht und ihrem Geld zu verhelfen und weitere Musterklagen zu vermeiden.“
Aber die Gelegenheit verstrich ohne Klärung, wie eine ordnungsgemäße Zinsanpassung bei den „Prämiensparen flexibel“-Verträgen hätte erfolgen müssen. Also wird jetzt am 22. April 2020 erstmals in dieser Sache – konkret im Verfahren gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig – vor dem Oberlandesgericht Dresden verhandelt. Bis zum Ende des Tages vor der Verhandlung können sich Betroffene der Klage noch anschließen.
Endspurt für Leipziger Prämiensparer: Frist zur Teilnahme an der Musterfeststellungsklage läuft am 21. April ab
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