In der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Leipzig hat das Oberlandesgericht am Mittwoch, 22. April, weitgehend zugunsten der Verbraucher entschieden. Überraschend wurde im Rahmen des ersten Verhandlungstages auch schon ein Urteil gefällt. Die Verbraucherzentrale Sachsen bekam vom Gericht in entscheidenden Punkten recht.
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