Alles wird teurer. Auch die Abfallentsorgung. Am 22. November wird die Ratsversammlung über die Neufassungen der Satzungen zur Abfallwirtschaft und zur Straßenreinigung am 1. Januar 2019 entscheiden. Und das kurze Fazit: Die Kosten und die Abfallmengen der Abfallentsorgung erhöhen sich und die Leerungen sowie die Behälteranzahl steigen. Also wird’s ab 2019 wieder ein bisschen teurer.
Eine kleine Entspannung gibt es für die Hausbesitzer: Die Gültigkeit für die Gebührensatzungen wird jetzt auf zwei Jahre verlängert.
Zu den Grundposten: Die Gesamtkosten für die Abfallwirtschaft steigen voraussichtlich im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 3 Millionen Euro auf etwa 44,8 Millionen Euro und im Jahr 2020 gegenüber 2019 um 2,17 Millionen Euro auf etwa 47 Mio. Euro. Das sind heftige Steigerungen von 7 bzw. 5 Prozent, was sich aber leicht relativiert dadurch, dass es sich auf mehr Einwohner verteilt.
Ursache sind steigende Abfallmengen und erhöhte Entsorgungs- und Personalkosten, teilt die Stadtreinigung mit. Zudem seien kontinuierliche Investitionen in den Fuhrpark und in die Technik notwendig.
Wobei sich bei der Leerungsgebühr unterschiedliche Preisentwicklungen ergeben. Bekanntlich misst die Stadtreinigung jedes Jahr stichprobenartig die Gewichte der abgeholten Tonnen. Mal sind die kleineren Tonnen dichter gestopft und damit schwerer, mal die großen. Damit die Kosten der Entleerung dann trotzdem einigermaßen gerecht ausfallen, werden die gemessenen Durchschnittsgewichte zu neuen Gebührensätzen je nach Tonnengröße umgerechnet.
Die Leerungsgebühr ist nur zu zahlen, wenn ein Restabfallbehälter tatsächlich geleert wird, wobei pro Quartal eine Leerung beim 14-tägigen Entsorgungsturnus bzw. zwei Leerungen beim wöchentlichen Turnus Pflicht sind, betont die Stadtreinigung dazu.
2019 verteuern sich vor allem die Leerungen der ganz kleinen 60-Liter-Tonnen und der ganz großen 240- und 1.100-Liter-Behälter, während sich die Leerungen bei den 80- und 120-Liter-Tonnen, die bei den meisten Leipzigern auf dem Hof stehen, geringfügig verbilligen.
Die Leerungsgebühr für Restabfall sinkt für einen 80-Liter-Behälter um 0,14 Euro sowie für einen 120-Liter-Behälter um 0,45 Euro pro Leerung. Für die übrigen Behälter steigt sie um 0,23 Euro bis 2,78 Euro pro Leerung. Wird der Turnus auf wöchentlich geändert, sind zwei Leerungen pro Quartal Pflicht.
Die Verwertungsgebühr ist hingegen als Festgebühr die Gegenleistung für die Vorhaltung der unterschiedlichsten Sammelsysteme und die Entsorgung von Sperrmüll, Schadstoffen, Schrott, Elektroaltgeräten und Druckerzeugnisabfällen, für den Kommunalanteil an der Gelben Tonne plus. Sie beinhalten außerdem die Fixkosten für die Vorhaltung der Bioabfallsammlung über die Biotonne. Finanziert werden über die Verwertungsgebühr auch die Wertstoffhöfe der Stadt Leipzig. Sie wird monatlich pro Behälter erhoben, völlig unabhängig von den Leerungen.
Die monatliche Verwertungsgebühr bei regulärer 14-täglicher Entsorgung für die einzelnen Behälterarten steigt um 0,05 Euro bis 0,23 Euro. Sie ist bei Umstellung auf wöchentliche Leerung doppelt so hoch.
„Die Höhe der monatlichen Biotonnenfestgebühr richtet sich nach dem vereinbarten Turnus“, sagt Elke Franz, Kaufmännische Betriebsleiterin der Stadtreinigung. „Die Biotonne wird zwischen 0,09 Euro und 0,35 Euro pro Monat teurer, wenn sie regulär aller 14 Tage zur Leerung bereitgestellt wird. Erfolgt eine Umstellung auf wöchentliche Entsorgung, verdoppelt sich die monatliche Festgebühr.“
Es gibt auch noch eine kleine Änderung bei den Biotonnen.
„Ab 2019 erweitern wir unser Dienstleistungsangebot und reagieren damit auf die Wünsche der Kunden und auf die Herausforderungen, die eine wachsende Stadt mit sich bringen“, erläutert Thomas Kretzschmar, Erster Betriebsleiter des Eigenbetriebs Stadtreinigung Leipzig. So besteht die Möglichkeit, dass anschlusspflichtige Grundstückseigentümer ab nächstem Jahr eine wöchentliche Entsorgung des Bio- und Restabfalls beantragen können.
„Wer den wöchentlichen Entsorgungsrhythmus beantragt, kann auch das Mindestbehältervolumen anpassen“, erklärt Elke Franz. „Mit der wachsenden Einwohnerzahl verdichtet sich auch die Bebauung und daher fehlt oft der Platz, um ausreichendes Abfallbehältervolumen für den 14- täglichen Entsorgungsturnus bereitzustellen.“ Statt der 20 Liter beim Restabfall und 10 Liter beim Bioabfall für die 14-tägliche Entleerung, sind bei der wöchentlichen Entsorgung pro Person nur noch 10 Liter beim Restabfall und 5 Liter beim Bioabfall vorzuhalten.
Und eine echte Verschlechterung gibt es bei der Entsorgung von Kleinelektroaltgeräten.
Ab 2019 dürfen die Leipzigerinnen und Leipziger kleine Elektroaltgeräte nicht mehr in der Gelben Tonne plus entsorgen.
„Mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes zum 1. Januar 2019 ist die bisher in Leipzig erfolgte gemeinsame Erfassung von Elektrokleingeräten mit Verpackungsabfällen und stoffgleichen Nichtverpackungsabfällen nicht mehr zugelassen“, ergänzt Thomas Kretzschmar. Diese können auf den Wertstoffhöfen oder im Handel abgegeben werden.
Und etwas teurer wird auch die Straßenreinigung.
Die Gesamtkosten für die Straßenreinigung erhöhen sich im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich um 502.000 Euro auf rund 17,4 Millionen Euro. Für das Jahr 2020 wird im Vergleich zu 2019 eine Steigerung der Gesamtkosten um 356.000 Euro auf etwa 17,7 Millionen Euro erwartet. Auch hier sind steigende Personal- und Materialkosten die Ursache.
Die gestiegenen Kosten werden auf die Straßenfrontlänge und die Reinigungsklassen umgelegt. Durch die Erhöhung der zu veranlagenden Frontmeterlänge von durchschnittlich 287.326 Metern im Gehwegbereich und 617.851 Metern im Fahrbahnbereich steigen die Gebührensätze jedoch nur geringfügig um circa 1 Prozent.
Gegenüber dem Jahr 2018 steigt die Teilgebühr für die Gehwegreinigung pro Straßenfrontmeter und Reinigung um 0,48 Cent. Die Teilgebühr für die Fahrbahnreinigung steigt um 0,03 Cent an. Das führt zu einem Anstieg der Jahresgebühr pro Frontmeter in allen Reinigungsklassen je nach Reinigungshäufigkeit zwischen 0,01 Euro (Reinigungsklasse A0) und 1,32 Euro (Reinigungsklasse E5).
Es gibt 2 Kommentare
So sehe ich das auch – mit Wut über solche überregulierende Dummheit.
Das wird ein riesengroßer Rückschritt werden!
Dem Verpackungsgesetz habe ich die Aussage so nicht entnehmen können! Nur, dass die Verpackungen – wie bisher – getrennt vom gemischten Siedlungsabfall (schwarze Abfalltonne) gesammelt werden müssen. Bisher tat man das auch, und sortierte wohl die Kleingeräte heraus. Warum nicht weiter???
Vielleicht scheint der Hintergrund zu sein, dass der Handel die Geräte (E-Schrott = “gefährliche Abfälle”) zurücknehmen muss (ab der Sammelstelle) und man darauf baut, dass der Privatnutzer seine alten Elektrokleingeräte in die Sammelstellen schafft! Wie unrealistisch!
Herr Kretzschmar will also die Sortierung sparen?
Gewerbliches Sammeln dieser Altgeräte ist ja untersagt (wegen illegalem Ausschlachten im Ausland und dortigem Müllanfall). Richtig so!
Was also tut aber nun der Verbraucher: Er wird diese Geräte entweder in den Müll schmeißen (wird mir schlecht bei dem Gedanken, weil das geht in die Verbrennung oder auf die Halde) oder er schmeißt es – weil solche Regelungen brauchen Jahrzehnte, um sich durchzusetzen – weiterhin in die gelbe Tonne.
Er könnte sie auch zurück zum Händler schaffen, aber das ist noch utopischer als die vorgenannten zwei Varianten…
Sollte das tatsächlich so kommen? Ojeh…
„Mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes … ist die bisher in Leipzig erfolgte gemeinsame Erfassung von Elektrokleingeräten mit Verpackungsabfällen und stoffgleichen Nichtverpackungsabfällen nicht mehr zugelassen“
Wieso eigentlich? Es hat doch gut funktioniert. Warum wird es dann verboten?