Wer als Verbraucher auf Facebook ein Profil anlegt oder betreibt, der steht seit einigen Monaten vor einem Datenschutz-Dilemma: Ende Mai trat die europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Doch anstatt die damit verbundenen Gesetzesvorgaben zu erfüllen, lässt Facebook seine Nutzer hinsichtlich der Verantwortlichkeit für die gemeinsame Datenverarbeitung im Dunklen tappen. So sieht es jedenfalls die Verbraucherzentrale Sachsen.
Sie hat deswegen Klage gegen Facebook erhoben. Das Problem ist die fehlende Rechtsklarheit für Verbraucher. Nach Auffassung der Verbraucherschützer muss Facebook in einer Vereinbarung mit dem Verbraucher klarstellen, wer die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzrechts auf den Profilen trägt.
„Jeder Nutzer hat das Recht zu wissen, was mit seinen Daten passiert und wer dafür verantwortlich ist. Es kann nicht sein, dass sich Facebook seiner Verantwortung entzieht“, so Rechtsexperte Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Am 25. Mai trat die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft und sorgte damals für mächtigen Wirbel – vor allem bei Betreibern kleinere Portale. Die großen Internet-Giganten ließ die Verordnung relativ kalt. Facebook nutzte die Gelegenheit, um ein bisschen was an den Einstellungen zu ändern und den Nutzern dann als mehr Datenschutz zu verkaufen.
Was in gewisser Weise auch stimmte. Christoph Drösser skizzierte damals in der „Zeit“ die wesentlichen Inhalte dieser Änderungen. Aber sein Fazit war denn doch eher ein zwiegespaltenes: „Insgesamt bieten die neuen Knöpfe und Checkboxen, die Facebook anbietet, nicht wirklich mehr Kontrolle als früher. Aber die Optionen werden gemäß den Anforderungen der DSGVO ein bisschen transparenter präsentiert. Ärgerlich ist, dass es immer noch ein bisschen leichter ist, Facebook die Nutzung von Daten zu erlauben, als sie zu verbieten oder anzupassen.“
Denn das große Netzwerk, das seine Nutzer seit Jahren daran gewöhnt hat, dass sie sich um nicht viel zu kümmern haben, dass die Einstellungen schon automatisch funktionieren, hat auch diese Änderungen so vorgenommen, dass sie die Bequemlichkeit der Nutzer ansprechen. Sie werden dazu animiert, den automatisierten Einstellungen einfach zuzustimmen, ohne groß darüber nachzudenken, was mit ihren Daten dann passiert. Und mit welchen Daten was gemacht wird.
Genau das verrät Facebook bis heute nicht, denn es berührt den Kern seines Geschäftsmodells.
Aber wer haftet dann tatsächlich für die Daten auf der personalisierten Seite?
Da wird der Zwiespalt sichtbar, der entsteht, wenn ein IT-Riese wie Facebook für die Nutzer kostenlos eine riesige Veröffentlichungsplattform zur Verfügung stellt und dann so tut, als sei er für die darauf publizierten Inhalte überhaupt nicht verantwortlich.
Das brachte dann auch die Richter ins Grübeln: Erst im Juni hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Inhaber von Facebook-Profilen unter Umständen gemeinsam mit Facebook für die Einhaltung von Datenschutzvorschriften verantwortlich sind. Der Konzern hatte daraufhin angekündigt, dieser Verpflichtung nachzukommen.
Passiert ist seitdem nichts – trotz Mahnungen von Daten- und Verbraucherschützern, kritisiert die Verbraucherzentrale.
„Mittlerweile hat uns Facebook durch seine Anwälte mitteilen lassen, dass man keine Verletzung von Verbraucherrechten erkennen könne. Mit der Klage soll Facebook nun seine Pflichten erfüllen und Verbraucher weitestgehend aus der Verantwortung nehmen“, erklärt Michael Hummel.
Falls es so kommt. Denn jeder Nutzer, der seine Seite mit Informationen füllt, speist Daten ein, die im Netzwerk wieder geteilt werden. Und oft genug werden dabei auch Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt – von der Verbreitung menschenverachtender oder gewalttätiger Inhalte ganz zu schweigen.
Facebook hat noch lange keinen Weg gefunden, dieses Dilemma aufzuheben – einerseits ein Medienunternehmen zu sein, andererseits aber keine Verantwortung für die Inhalte übernehmen zu wollen.
Dass Facebook in der EU überhaupt verklagbar ist, liegt am hiesigen Unternehmenssitz in Irland: Die Facebook Ireland Limited betreibt die deutschen Facebook-Seiten. In Fällen gemeinsamer Verantwortlichkeit für eine Datenverarbeitung schreibt die EU-Datenschutzgrundverordnung den Abschluss einer transparenten Vereinbarung vor.
Mit dem ersten Urteil rechnet die Verbraucherzentrale Sachsen innerhalb eines Jahres. Bis zu einer letztinstanzlichen Entscheidung können etwa drei Jahre vergehen. Wer Nutzerdaten für welche Zwecke speichert und verarbeitet, können Verbraucher aktuell nur über ihren Auskunftsanspruch erfragen.
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