Während uns Dutzende Einrichtungen mit E-Mails zuschütten, wir sollten ihnen doch bitteschön bestätigen, dass sie uns Pressemiteilungen oder Newsletter schicken dürfen, macht die Stadt Dresden eigentlich vor, wie man es machen muss. Denn wer sich in Presseverteiler eingetragen hat, hat ja seine paar notwendigen Daten dort natürlich bewusst hinterlassen. Daran ändert auch die neue Datenschutzverordnung DSGVO nichts.
Aber wir haben ja in den letzten Wochen auf so ziemlich allen Medienportalen die Stimmungsmache lesen können, diesen Aufbau eines regelrechten Drohpotenzials, als wenn nur alle Abmahnanwälte darauf lauern, jetzt jeden Blog, jeden Verein, jede Zeitung zu verklagen, weil sie die Regeln dieser Verordnung nicht einhalten. Und als seien sie überhaupt das Ziel der 2016 beschlossenen Verordnung – und nicht die großen und kleinen Datenkraken, die mit Targeting ihre Geschäfte machen.
Und wer aufmerksam mitgelesen hat, weiß, dass ausgerechnet das Mikrotargeting bei dem ganzen Bangemachen auf einmal von etlichen Journalisten mit aller Ernsthaftigkeit verteidigt wurde.
Da fasst man sich natürlich an den Kopf. Denn genau das ist ja das Problem. Wer kein Mikrotargeting betreibt, braucht alle die Daten, die über die simple Nutzbarkeit einer Website hinausgehen, nicht: keine Daten über Kaufgewohnheiten, Lieblingshotels und Liebesgewohnheiten, über Freundeskreise und Hobbys, über politische Einstellungen und Ernährungsgewohnheiten …
Seriöse Firmen interessieren sich nicht dafür.
Aber unseriöse Firmen machen damit ihre Geschäfte. Und naive Unternehmen begreifen das als die beste Werbung, die es gibt. Da können sie sich doof stellen und gar nicht wissen wollen, wie Netzwerke wie Facebook es eigentlich schaffen, Werbung zielgenau bei ganz genau den potenziellen Kunden zu platzieren, bei denen die Strumpfhosen-, Pistolen- und Schlankheitsmittelverkäufer ihre Produkte platziert haben möchten.
Das finden sie alle toll – gerade die großen Konzerne, die vor 20 Jahren noch die Medienvielfalt in Deutschland mit Millionenbudgets gestärkt haben. Starke Printmarken hatten auch starke Werbung im Heft. Dass heute die gesamte Medienlandschaft blutet, eigentlich ausblutet, hat auch damit zu tun.
Einige spielen das faule Spiel mit und geben ihre wertvollen Seiten dazu her, Werbeformate zuzulassen, die die großen Datenkraken immer weiter mit Daten füttern – auch mit solchen von Nutzern, die in keinem der viel beschrienen Netzwerke sind.
Eigentlich sollten sie alle jetzt so richtig Probleme kriegen. Bei all dem Geschrei über DSGVO ist nicht mal ansatzweise zu spüren, dass über das eigentliche Problem auch nur nachgedacht wurde. Und die DSGVO wird es auch nicht wirklich aus der Welt schaffen. Das wird erst passieren, wenn Mikrotargeting auf den Index kommt. Es ist viel zu leicht zu missbrauchen, um Menschen zu manipulieren.
Und wer ehrlich ist, der hat beim Aufsetzen seiner Website genau darüber nachgedacht. Und wer ehrlich war, hat auf alle Formen des Mikrotargetings von Anfang an verzichtet. Der hat auch keine zusätzlichen Daten von seinen Nutzern eingesammelt und gibt sie schon gar nicht an irgendwen weiter – egal, ob privat oder staatlich. Der sammelt diese zusätzlichen Daten erst gar nicht und lässt auch keine Werbeformen zu, die diese Datenauslese zulassen.
Deswegen dürften eigentlich auch Städte, die diese simplen Grundsätze beachtet haben, keine großen Probleme bekommen.
Und dann könnte genau das völlig reichen, was die Stadt Dresden als Mitteilung für Newsletterabonnenten versendet. Zumindest erzählt sie ihren Newsletter-Abonnenten, welche Daten sie sammelt.
Das liest sich dann so:
„Sie haben den Newsletter der Landeshauptstadt Dresden abonniert. Mit dieser E-Mail möchten wir Sie darüber informieren, wie wir mit den Daten umgehen, die Sie uns zum Versand des Newsletters gegeben haben. Außerdem weisen wir Sie auf Ihre Rechte in diesem Zusammenhang hin.
Zum Empfang des Newsletters der Landeshauptstadt Dresden haben Sie eine gültige E-Mail-Adresse eingegeben. Diese wird zusammen mit den Einstellungen für den Newsletter-Empfang (gewünschter Zustellungsrhythmus, Themenwahl usw.) in einer Datenbank gespeichert und ist Grundlage für die Ausführung des Dienstes.
Die verzeichnete E-Mail-Adresse dient zugleich als Zugang für den Nutzer, seine Einstellungen zu modifizieren oder den Bezug des Newsletters zu beenden. Sobald Sie sich vom Newsletter abmelden, wird Ihre E-Mail-Adresse im System unwiderruflich gelöscht.
Die Verarbeitung persönlicher Daten erfolgt mit Ihrem Einverständnis. Nach Art. 13 Abs. 2 EU-DSGVO informieren wir Sie über Ihre Rechte. Das sind:
- Sie können nicht gezwungen oder gedrängt werden, das Einverständnis aufrechtzuerhalten.
• Ihr Einverständnis können Sie jederzeit widerrufen. Nach Widerruf werden Ihre Daten gelöscht.
• Sie haben gegenüber der Landeshauptstadt Dresden bzw. gegenüber der zuständigen Fachbehörde folgende Rechte: nach Art. 15 EU-DSGVO ein Auskunftsrecht, nach Art. 16 EU-GSDVO das Recht auf Berichtigung fehlerhafter Daten, nach Art. 17 EU-DSGVO das Recht auf Löschung bzw. Vergessenwerden, nach Art. 18 EU-DSGVO das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.
• Sie haben das Recht, nach Art. 77 EU-DSGVO Beschwerde gegen die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zu erheben
Haben Sie Fragen dazu oder wünschen Sie generelle Informationen zum Datenschutz bei der Stadtverwaltung, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten wenden. Weitere Informationen und Kontaktangaben finden Sie hier:
http://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/datenschutzbeauftragter.php
Die vollständige Datenschutzerklärung finden Sie unter http://www.dresden.de/de/sonstiges/datenschutz.php“
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