Was wurde gerungen um diesen Tag und das Geld. Am Donnerstag, 8. Juni, war es so weit, konnte Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau ankündigen, dass die Förderung für sozialen Wohnraum in Leipzig endlich beginnt. Die Stadt hat die Vorraussetzungen für die Antragstellung geschaffen und der Bewilligungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank für die ersten 20 Millionen Euro für das Jahr 2017 liegt vor.

„Angesichts des Volumens, das das vom Freistaat aufgelegte Programm zur Sozialen Wohnraumförderung hat, rechnen wir bis 2019 für Leipzig mit insgesamt 60 Millionen Euro“, betonte Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau am Donnerstag. „Für 2017 stehen uns 20 Millionen zur Verfügung. Das bedeutet, dass rund 500 Wohnungen geschaffen werden können. Gefördert werden Neubau, Um- und Ausbau sowie Sanierung von Mietwohnungen mit einem Zuschuss zur Reduzierung der Angebotsmiete.“

Alles klar?

Natürlich nicht. Auch Dorothee Dubrau betonte bei der Gelegenheit, dass das Geld nicht reichen wird. Nicht, wenn Leipzig tatsächlich Richtung 700.000 Einwohner wächst. Das beflügelt zwar die Baubranche, weil sie jetzt Wohnungen bauen kann ohne Ende. Aber das bislang zu Preisen, die sich die normalsterblichen Leipziger nicht leisten können.

Wobei Dubrau auch auf etwas hinweist, was die Leipziger eher selten mitbekommen: Ihr Dezernat ist ständig in Kontakt mit Bauherren, Entwicklern und Investoren. Zwangsläufig. Denn letztlich müssen sie ihre Bauprojekte alle bei der Stadt absegnen lassen. Und alle wissen, dass alle Abstimmungs- und Beantragungsprozesse schneller und reibungsloser laufen, wenn man einen gemeinsamen Nenner hat. Wenn man vor allem in jenem Rahmen baut, den die diversen Beschlüsse des Stadtrates vorsehen. Dann plant man nicht für die Tonne, sondern findet mit dem Planungsdezernat eine Lösung, die auch innerhalb der strategischen Ziele der Stadt Sinn macht.

Investoren möchten zwar gern saftige Renditen erzielen. Aber – so betont Dubrau – das Umdenken ist bei ihnen längst im Gang. „Sie haben akzeptiert, dass Luxuswohnungen allein nicht die Lösung sein können.“ Auch Bauherren brauchen Mieter. Und wenn 40 Prozent der Leipziger so niedrige Einkommen haben, dass für sie nur Mieten im „sozialen“ Bereich bezahlbar sind, dann muss man auch Sozialwohnungen bauen. Und zwar nicht am Rande der Stadt, dort, wo einige Plattenbausiedlungen jetzt schon drohen, sozial abzudriften, weil die Mischung nicht mehr stimmt. Sondern mittendrin. Auch in den neuen Stadtvierteln wie am Eutritzscher Verladebahnhof, wo sich der Bauherr selbst verpflichtet hat, 30 Prozent Sozialwohnungen zu bauen. Damit die Mischung stimmt. Freiwillig, wie auch Dubrau betont.

Denn ein Stadtratsbeschluss, der bei Neubauprojekten generell 30 Prozent Sozialwohnungen vorsieht, ist noch in der Diskussion.

Sinn macht er schlicht aufgrund der Leipziger Einkommenszahlen. 100.000 Leipziger Haushalte, so Karsten Gerkens, Leiter des Amtes für Stadtsanierung und Wohnungsbauförderung (ASW), haben so niedrige Einkommen, dass sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Der dann zum Bezug einer geförderten Wohnung berechtigt.

Auch wenn die Bedarfszahlen noch umstritten sind. Bei einem Bevölkerungswachstum von 15.000 Leipzigern jedes Jahr, würde man rein rechnerisch 6.000 neue Wohnungen brauchen. Pro Jahr. Reserve ist kaum noch vorhanden. „Wir haben beim Leerstand eigentlich mit 3 Prozent schon die Grenze erreicht“, sagt Dubrau. „Ab 2 Prozent spricht man von Wohnungsnot.“

Von den 6.000 Wohnungen müssten 2.000 Wohnungen geförderte Wohnungen sein.

Selbst wenn sich das Bevölkerungswachstum eher bei 11.000 einpendeln sollte, bräuchte man 4.000 neue Wohnungen pro Jahr und um die 1.500 geförderte davon.

Logisch, dass die 20 Millionen Euro pro Jahr, die Leipzig bekommt, nicht reichen. Ab 2020, so Dorothee Dubrau, muss die Fördersumme deutlich steigen. Die 20 Millionen seien ein guter Anfang. Aber auf die Dauer viel zu wenig.

Das Problem in Sachsen ist: Im Grunde wachsen nur zwei Städte derart kräftig – Dresden und Leipzig. Beide brauchen dringend Wohnungsbau, während der Rest des Landes weiter schrumpft. Die jungen Sachsen ziehen in Scharen in die Großstädte. Die kleinen Städte drängen auf Häuserabriss.

Man ahnt: Das wird noch heftige Kämpfe geben in Dresden. Denn selbst diese Mini-Förderung, mit der 500 Wohnungen pro Jahr gefördert werden können, ist auf drei Jahresraten befristet.

Rechnen kann man bei Altbaumodernisierung mit einem Zuschuss von 27.000 Euro, bei Neubauvorhaben mit rund 38.000 Euro. Berechnungsgrundlage ist eine 60 m²-Wohnung. Aber mit dem Förderantrag definiert Leipzig auch gleich, was in Leipzig besonders fehlt. Besonderen Bedarf gibt es für große, 4-, 5-Zimmer-Wohnungen für Familien und bei kleinen Wohnungen für Einpersonenhaushalte.

Das könne sich schon beim nächsten Antrag ändern, betont Gerkens, in dessen Amt das ganze Programm zusammenläuft. Sein ASW hat schon vor der Antragstellung in Dresden die Leipziger Bauherren abgefragt, ob sie mitziehen würden. Das war der Zeitpunkt, an dem die Wohnungsgenossenschaften öffentlich verkündeten, sie würden nicht mitmachen. Der Grund waren die völlig weltfremden Antragsmodalitäten und Ausschreibungshürden. „Für uns war das übrigens eine Hilfe“, so Dorothee Dubrau. „So konnten wir im Antragsverfahren noch einige wichtige Änderungen erreichen.“

Die Wohnungsgenossenschaften machen also mit. Auch wenn es nicht so schnell gehen wird, wie es sich manch Leipziger wünscht. Denn von den ersten Bauideen bis zur Baufertigstellung vergehen in der Regel 3 bis 4 Jahre.

Das heißt: 2017 kommen vor allem Projekte zur Förderung in Betracht, die schon planungsreif sind und bald begonnen werden können. 15 solcher Projekte liegen schon vor, zwei davon sind unterschriftsreif, teilt Gerkens mit. Dabei handelt es sich erst einmal um 70 Wohneinheiten im leerstehenden Altbestand, die jetzt modernisiert und saniert werden können.

Altbausanierung ist natürlich etwas preiswerter als Neubau, ist aber der schnellere Weg, neuen Sozialwohnraum an den Markt zu bringen.

Als Gegenleistung für die Förderung stellt der Eigentümer Mietern mit Wohnberechtigungsschein die Neubauwohnung für eine Kaltmiete von 6,50 Euro pro m² und die modernisierte Wohnung für 4,66 Euro pro m² zur Verfügung.

Auch die LWB sei wohl schon in der ersten Tranche dabei, sagt Dubrau. Und die Wohnungsgesellschaften sind auch dabei, wenn auch erst etwas später.

Für 2018 und 2019 erwarten Dubrau und Gerkens, dass es deutlich mehr Bewerber um die Fördermittel gibt. Denn die Bauinteressenten können sich ein Jahr länger vorbereiten und Bauprojekte an die Fördermodalitäten anpassen.

Warum dann aber der Extra-Termin am Donnerstag?

Das Jahr 2017 biete gerade deshalb, weil die meisten Bauinteressenten noch keine fertigen Projekte in der Schublade haben, noch Spielraum. Wer sich jetzt um Förderung für sozialen Wohnraum bewirbt, hat noch gute Chancen. Es wird je geplant und gebaut in Leipzig. Und mancher Bauherr handelt möglicherweise klug, wenn er in sein Bauprojekt kurzfristig einen Anteil geförderter Sozialwohnungen aufnimmt.

Alles läuft übers ASW.

Die Antragsformulare und weitere Informationen, u. a. zur Ermittlung des Zuschussbetrages, stehen unter www.leipzig.de/soziale-wohnraumfoerderung zur Verfügung. Private Vorhabenträger, die mit ihren Vorhaben unmittelbar vor der Realisierung stehen, haben gute Chancen auf Berücksichtigung im Programmjahr 2017, betont Gerkens.

Karsten Gerkens, Leiter der Stabsstelle Bezahlbares Wohnen im Dezernat Stadtentwicklung und Bau, geht davon aus, dass für die Programmjahre 2018-19 verstärkt Anträge im Zusammenhang mit der kooperativen Baulandentwicklung eingereicht werden – ein Modell, bei dem der Vorhabenträger einer Baulandentwicklung an der Finanzierung sozialer Infrastrukturen und der Förderung von bezahlbarem Wohnraum beteiligt wird. Ebenso nimmt er an, dass für diese Programmjahre auch aus der Konzeptvergabe und der Ausschreibung kommunaler Grundstücke eine erhöhte Nachfrage nach Fördermitteln resultieren wird. Konzeptvergabe bedeutet, dass der Verkauf eines städtischen Grundstücks an die Realisierung der von der Stadt vorgegebenen Entwicklungsziele durch den Erwerber gebunden ist. Sozialer Wohnungsbau ist hier ein wichtiges Vergabekriterium.

Die beantragten Gelder müssen in den drei Folgejahren auch ausgegeben werden.

Womit sie für einige der neuen Leipziger Großbauprojekte (Eutritzscher Straße, Bayerischer Bahnhof) gar nicht in Betracht kommen, weil dort ja erst geplant wird und ein Baubeginn noch gar nicht in Sicht ist. Aber gerade deshalb dringt Dubrau darauf, dass Sachsen das Förderprogramm nach 2019 fortsetzt und vor allem noch eine ordentliche Schippe drauf tut. Denn Leipzig braucht mindestens die dreifache Zahl geförderter Wohnungen pro Jahr.

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