Die Schätzungen der Stadt gehen von einem angespannter werdenden Wohnungsmarkt aus, Akteure des Wohnungsmarktes sehen noch kein Problem. Aber Leipzigs Problem ist in der Regel das flächendeckend niedrige Einkommen vieler Haushalte. Deswegen beantragten die Grünen schon im Februar eine Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in Leipzig. Die Verwaltung hat nun Stellung genommen.

In der Ratsversammlung am Mittwoch, 17. Mai, wird die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Antrag „Bezahlbare Mieten in Leipzig sichern – Kappungsgrenze für Mieterhöhungen senken“ zur Abstimmung stellen und um eine Zustimmung werben. Unterstützung für den Antrag gab es inzwischen auch von der Linksfraktion, die als Ergänzung formulierte: „Der Stadtrat spricht sich dafür aus, umgehend das wohnungspolitische Instrument ‚Absenkung der Kappungsgrenze‘ einzuführen.“

Die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverträgen hätte zur Folge, dass die gesetzlich festgelegte Begrenzung von Mieterhöhungen für bestehende Mietverträge, die innerhalb von drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig sind, in Leipzig von 20 % auf 15 % reduziert würde. Voraussetzung hierfür ist eine Verordnung des Freistaates Sachsen, die dies für ausgewiesene Gebiete für eine Dauer von fünf Jahren festlegen kann. Der Oberbürgermeister soll deshalb aufgefordert werden, bei der Sächsischen Staatsregierung einen entsprechenden Antrag zu stellen, damit diese Reduzierung per Rechtsverordnung nach Dresden auch für das Gebiet der Stadt Leipzig veranlasst wird.

Die Stadtverwaltung führt in ihrem Sachstandsbericht zum Grünen-Antrag nun aus, dass „die Absenkung der Kappungsgrenze in allen Wohnungsmarktsegmenten bei Mietverhältnissen wirken kann, deren aktuelle Miete deutlich unter dem Mietspiegel liegt, bei denen also Eigentümer die Miete in den letzten Jahren nicht entsprechend des Mietspiegels angepasst haben und bei denen der Eigentümer eine Mieterhöhung über 15 % (bis max. 20 %) durchführen möchte.“

Insbesondere entfalte eine Absenkung der Kappungsgrenze Wirksamkeit bei Mieterhöhungen, die häufig bei einem Eigentümerwechsel vorgenommen werden.

„Die Diskussion auf dem Akteurs- und Expertenworkshop zum Wohnungspolitischen Konzept am 22. März 2017 hat gezeigt, dass die Einführung der Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nun angezeigt ist, denn der Monitoringbericht Wohnen 2016/2017 weist einen sich bereits anspannenden Leipziger Wohnungsmarkt aus”, kommentiert Tim Elschner, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, den Vorstoß. „In Verbindung mit dem Qualifizierten Mietspiegel, der ebenfalls in der kommenden Ratsversammlung beschlossen werden soll, würde eine abgesenkte Kappungsgrenze dem einzelnen Mieter ein Instrument zur Dämpfung der Mietpreissteigerungen in die Hand geben! Auch der Mieterverein Leipzig hat sich deutlich für eine Absenkung der Kappungsgrenze ausgesprochen!“

Eigentümervertreter befürchten jedoch, dass allein durch die öffentliche Diskussion zusätzliche Mieterhöhungen folgen könnten, die sonst nicht getätigt werden würden.

„Die Kritik der Eigentümervertreter wirkt vorgeschoben! Denn wenn dies tatsächlich der Fall sein sollte, würde es sich hierbei um Einmaleffekte handeln“, sagt Elschner. „Das hinter der Kritik stehende Argumentationsmuster macht zu meinem Bedauern allerdings deutlich, dass die Eigentümervertreter den im Wohnungspolitischen Konzept verankerten Maßnahmen, wie Milieuschutzsatzung, Zweckentfremdungsverbot, Sanierungssatzung oder Mietpreisbremse grundsätzlich kritisch gegenüberstehen und diese letztendlich auch überhaupt nicht wollen.“

Im Sachstandsbericht der Stadtverwaltung wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass allein die Einführung einer abgesenkten Kappungsgrenze noch keine breite mietpreisdämpfende Wirkung auf dem Wohnungsmarkt erwarten lässt.

„Deshalb wird es notwendig sein, sich nun auch den anderen im Wohnungspolitischen Konzept genannten Instrumenten, die sich noch in Wartestellung befinden, zuzuwenden“, erklärt Elschner zur Hängepartie in vielen Bereichen der Leipziger Wohnungspolitik. „Mit Zustimmung für unseren Antrag würde der Stadtrat ein wichtiges politisches Signal dazu nach allen Seiten aussenden! Der Stadtrat würde dadurch insbesondere der Stadtgesellschaft zeigen, dass er es mit der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes, welches im Oktober 2015 beschlossen wurde, ernst meine!“

Und was die Neubaupläne betrifft, sagt er: „So richtig und notwendig der Neubau von Wohnungen – auch mit sozialer Wohnungsbauförderung – ist, allein auf diesen zu setzen, wird nicht ausreichend sein, um dauerhaft bezahlbares Wohnen in der Mieterstadt Leipzig zu sichern und um auf Verdrängungsprozesse zumindest dämpfend einwirken zu können! Außerdem werden weder der Markt noch der Staat allein für eine sozial gerechte Wohnungsversorgung sorgen können! Es braucht daher ein gemeinsames Handeln, um die wohnungspolitischen Herausforderungen lösungsorientiert in Leipzig zu bewältigen!“

Der Antrag der Grünen.

Sachstandsbericht der Verwaltung.

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