Am Mittwoch, 14. Dezember, soll der Leipziger Stadtrat eigentlich die Vorlage zu den verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2017 beschließen. Um diese Arbeitssonntage für Verkäuferinnen war es in den letzten Jahren etwas ruhiger geworden. Doch neue Narreteien führen zu neuem Unmut. Die CDU-Fraktion war die erste, die ihren Handschuh in den Ring geworfen hat: So geht es nicht.

Die Fraktion fand es schlicht nicht nachvollziehbar, dass der 5. November aus Anlass der Preisverleihung zum 60. Internationalen Festival für Dokumentar- und Animationsfilm als verkaufsoffener Sonntag fürs ganze Stadtgebiet ausgewiesen werden soll. Das Festival ist nun eindeutig kein Fest, das aufs ganze Stadtgebiet ausstrahlt. Es findet in der City statt. Und selbst da ist fraglich, ob die Festivalteilnehmer neben dem opulenten Filmangebot auch noch Nerven haben, durch die Kaufhäuser zu laufen.

Selten wurde so deutlich, wie eine irritierte Stadtverwaltung fieberhaft nach Anlässen sucht, am Sonntag die Ladenfreiheit zu erklären, die eigentlich niemand braucht – außer die großen Kaufhaus- und Kettenbetreiber, die damit ihre Umsätze puschen.

Aber nicht nur die CDU hat das dumme Gefühl, dass hier ein Marketinginstrument völlig aus dem Ruder läuft.

Auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sieht in der stadtweiten Öffnung aller Geschäfte keinen echten Sinn. Von der einst beabsichtigten Stärkung der Innenstädte kann bei so einer Regelung ja keine Rede mehr sein.

„Geplant sind die Sonntagsöffnungen für das gesamte Stadtgebiet und das gesamte Warensortiment, obwohl die Anlässe sich nicht auf das gesamte Stadtgebiet auswirken“, erklärt dazu ver.di Fachbereichsleiter Jörg Lauenroth-Mago. „Hier werden Anlässe missbraucht, um Gründe für Sonntagsöffnungen zu konstruieren.“

Das Ordnungsdezernat, das die Vorlage eingebracht hat, betont zwar eifrig, dass die gefundene Regelung mit dem Sächsischen Ladenöffnungsgesetz im Einklang sei. Aber augenscheinlich hat man da wieder eine Grauzone betreten.

ver.di weist im Namen der „Allianz für den freien Sonntag“ darauf hin, dass die für das Jahr 2017 geplanten Sonntagsöffnungen in der Stadt Leipzig nicht den gesetzlichen Regelungen entsprechen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urt. v. 11.11.2015, 8 CN 2/14) können die Anlässe (Markttage, Dokumentar- und Kurzfilmfest, Weihnachtsmarkt) eine Sonntagsöffnung im gesamten Stadtgebiet und bezogen auf alle Warengattungen nicht rechtfertigen. Damit wäre die Verordnung rechtswidrig, betont ver.di und kündigt schon mal Konsequenzen an.

„Sollte die Verordnung wie beabsichtigt beschlossen und bekanntgegeben werden, behält sich die Allianz vor, gegen die Verordnung gerichtlich vorzugehen“, so Lauenroth-Mago.

Sonntagsöffnungen müssen auf ein Mindestmaß reduziert werden, sie dürfen nicht das Ziel von Festen sein, sondern können diese maximal in einem sehr eingegrenzten Rahmen begleiten. Was in Leipzig im Wesentlichen nur auf die Innenstadt und die dort konzentrierten Feste zutrifft.

Besonders peinlich ist, wenn die Vorlage mehrfach betont, dass man „die Belastung für die betroffenen Arbeitnehmer des Einzelhandels“ verringern wolle, indem man keine verkaufsoffenen Sonntage in Serie anordnet und die Öffnungszeiten auf sechs Stunden (12 bis 18 Uhr) beschränkt. Aber dem widerspricht man schon mit der Ausweitung aufs ganze Stadtgebiet, womit auch Supermärkte, die schon unter der Woche ausgedehnte Öffnungszeiten haben, zum Mitmachen eingeladen werden, während gerade die eigenständigen Einzelhändler im Stadtgebiet bei solchen Aktionen kaum mitmachen können und auch selten davon profitieren.

Mit der Novelle des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes unter der CDU/FDP-Regierung wurde im Grunde die Grundlage für ein Aufweichen der Sonntagsruhe geschaffen. Aber so weit, wie Leipzig dieses Gesetz jetzt auslegt, gehen die Regelungen trotzdem nicht. Logisch, dass ver.di betont: „Sonntagsöffnungen mit dem Ziel, den Umsatz zu erhöhen, sind illegal.“

Die Vorlage des Ordnungsdezernats zu den verkaufsoffenen Sonntagen 2017.

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