Sie gehören zum Leipziger Nachtleben: die Spätverkaufsstellen. Es gibt sie in jedem Stadtbezirk. Sie sind nicht nur die Rettungsstation für Leute, die spät noch ein Bier besorgen wollen oder Snacks zum Knabbern. Sie sind Teil einer städtischen Lebensart, die nicht einfach 18 Uhr Feierabend macht. Aber seit Juli ist mal wieder klar: „Späti“-Betreiber sind Sachsens Gesetzgebern ein Dorn im Auge.
Dabei wurde 2010 und 2012 ausgiebig diskutiert, beschworen die Verfechter eines neuen Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes vor allem das harte Leben von Tankstellenbetreibern, Andenkenverkäufern in Kurorten und einen gestressten Bürger, der nach der langen Arbeitszeit doch noch irgendwo einkaufen musste. Das Ergebnis war ein Ladenöffnungsgesetz, das vor allem einer Klientel neue Umsätze bescherte: den großen Einzelhandelsketten, die ihre Öffnungszeiten von den üblichen 20 Uhr am Abend nun bis 22 Uhr ausdehnen konnten.
Es war also – wie so oft – ein Trojanisches Pferd für eine bestimmte (und zahlungskräftige) Klientel. Der Rest war nur Beiwerk und interessierte die schwarz-gelbe Koalition überhaupt nicht. Seit wann besuchen denn brave Bürger nach 22 Uhr noch so einen kleinen inhabergeführten Laden an der Ecke? Wen interessieren in der sächsischen Politik denn überhaupt noch Ladeninhaber, wo selbst Leipzigs Versorgungspolitik sich auf riesige Anker-Märkte in „Ortsteilzentren“ fokussiert? Die eben keine Ortsteilzentren sind, sondern Einkaufszentren. Selbst das ÖPNV-Netz ist auf diese riesigen Märkte ausgerichtet, als wenn die Fahrgäste nichts anderes im Sinn haben, als mit der Straßenbahn zu Rewe, Lidl, Aldi und Co. zu fahren. Oder dann am „Verkaufsoffenen Sonntag“ zum großen Konsumrausch in die City.
Da half nicht mal der Sturmlauf der Gewerkschaften, die wohl zu Recht der Meinung waren, dass man in einem Land, in dem die Märkte sowieso schon bis 22 Uhr geöffnet haben (und die Verkäuferinnen entsprechend Schichten schrubben müssen), auch noch vier verkaufsoffene Sonntage völlig überflüssig sind.
Es war nicht nur die Landesregierung, die hier ihr seltsam lobby-fokussiertes Denken deutlich machte. Die Städte spielten das Spiel mit, denn sie alle haben emsige Händlergemeinschaften, in denen in der Regel die Geschäftsführer von Kaufhäusern und Supermärkten das Sagen haben. Für die kleinen, inhabergeführten Geschäfte gibt es keine eigene Lobby, schon weil diese Leute selten Zeit haben, ihren Laden einfach mal dicht zu machen und mit dem Wirtschaftsbürgermeister zu reden.
Im Juli muss dann ein völlig unterbeschäftigtes Ordnungsamt mal wieder so einen Rappel bekommen haben und hat jetzt wieder verstärkte Kontrollen von Spätverkaufsstellen angekündigt. Der Aufschrei in der Stadt war groß – nicht bloß bei den Betreibern dieser Läden, die ja nun nicht zum Spaß so lange öffnen, sondern weil sie damit eine der wenigen verbliebenen Nischen besetzt haben, wo sie von Online-Lieferanten und Supermärkten nicht plattgemacht werden.
Entsprechend laut war auch der Protest der Leipziger, die diese Nische lieben und nutzen.
Woher kam das auf einmal? Das wollte jetzt die Linksfraktion vom übereifrigen Ordnungsbürgermeister wissen.
Aber der hat so trocken geantwortet, dass man sich fragt: Für wen steht Leipzigs Stadtverwaltung eigentlich ein? Wo leben die Bürgermeister und Verwaltungsmitarbeiter eigentlich? Fahren die nach Dienstschluss 14 Uhr auf ein stilles Dorf, wo abends niemand mehr auf die Idee kommt, noch eine Tüte Salzstangen zu besorgen?
Nach Auskunft des Ordnungsbürgermeisters gibt es in Leipzig überhaupt keine Spätverkaufsstellen. Denn alles, was nach 22 Uhr geöffnet hat, ist illegal und damit nicht existent. Eigentlich gäbe es da also auch keinen Grund zur Kontrolle. Aber dass es rund 30 solcher Spätverkaufsstellen gibt, hat man dann doch irgendwie registriert. Gerade da, wo sich Quartiere beleben, öffnen immer neue.
Zehn sind sogar aktenkundig, weil das Ordnungsamt dort in diesem Jahr schon 25 Mal kontrolliert hat. Elf Verstöße wurden festgestellt. Wobei man bislang, wie sich der Amtsleiter Loris ausdrückt, noch recht zurückhaltend war. Denn bei so einem Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz können bis zu 5.000 Euro fällig werden. Und es wurden 2016 auch schon „nach erfolgter Beweissicherung drei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.“ Das bleibt also keineswegs so harmlos, wie es jüngst in einer Zeitung zu lesen stand. Das Leipziger Ordnungsamt meint es wirklich ernst.
Das Ordnungsdezernat streitet ab, dass die Kontrollen vor allem aufgrund von gezielten Beschwerden stattfanden. Man habe auch nicht extra Personal dafür eingesetzt. Was schon verblüfft als Aussage, denn für gewöhnlich sieht man nach 17 Uhr selten mal eine Politesse in Leipzig im Einsatz. Schon gar nicht in der Nachtzeit, wo nichts und niemand mehr den ruhenden Verkehr kontrolliert. Aber „Spätis“ kann man kontrollieren, als wenn das schon immer zum Standardprogramm gehörte?
Dass die Stadt Leipzig irgendwo einen Vorstoß für seine Spätverkaufsstellen gestartet hätte, hat man freilich auch noch nicht gehört. Es sieht eher so aus, als wolle man nun dem Sächsischen Ladenöffnungsgesetz gegenüber jenen Geltung verschaffen, die eh schon in die Nacht- und Morgenstunden ausweichen mussten.
Wendet euch doch nach Dresden, so kann man diese Antwort des Ordnungsdezernats lesen: „Der Stadtverwaltung Leipzig obliegt es als Exekutivorgan nicht, die durch die Legislative erlassenen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu überschreiten. Varianten für die Stadtverwaltung ergeben sich demnach nicht. Lediglich der Sächsische Landtag kann durch eine Gesetzesänderung eine Öffnung nach 22 Uhr ermöglichen.“
Bei den Verstößen im ruhenden Verkehr wird justament andersherum argumentiert.
Ein Kurswechsel habe freilich nicht stattgefunden, betont das Ordnungsdezernat. Nur ein Sturm im Wasserglas also? Aber das Fass ist geöffnet. Und auch in anderen Großstädten wie Berlin haben die Ordnungsämter begonnen, gegen die Spätverkaufsstellen vorzugehen, für die sich der Gesetzgeber nicht zuständig fühlt. Autofahrer decken sich ja an Tankstellen ein. Die „Spätis“ gehören zu einer anderen Kultur. Und schon das macht sie verdächtig.
Die Antwort des Ordnungsdezernats zu den Leipziger Spätverkaufsstellen.
In eigener Sache – Eine L-IZ.de für alle: Wir suchen „Freikäufer“
Es gibt 7 Kommentare
Stadtbezirk/Ortsteil… wir können auch Korinthen kacken ;o) Ich würde meine Aussage auch auf ganz Gohlis erweitern.
http://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11548
Gelten Regeln oder gelten sie nicht? Oder suche ich mir raus, was mir gerade genehm ist?
Was i.Ü. für alle gilt. Insbesodere auch für die Stadt, die Stadtverwaltung. Deren Verpflichtung es ist, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen. Und zwar aller Regeln.
Und nicht nur den Vollzug der Regeln zu kontrollieren, die der Verwaltung gerade opportun erscheint. Oder selbiges zu unterlassen. Der Hinweis auf die fehlende Kontrolle des ruhenden Verkehrs ist da genauso angebracht, wie der Hinweis auf die rechtswidrige Gewässernutzung (an anderer Stelle in der L-IZ).
Ich weiß nicht, woher die Inhaber der “Spätis” die Selbstverständlichkeit nehmen, daß Gesetze für sie nicht gelten sollen.
Die Reisebedarfsregelung ist Rechtsgrundlage für jeden Bahnof, insbesondere die innerstädtischen, wie dem Leipziger Bahnhof. Oder auch den Flughäfen. Und da lacht man dann schon (mindestens spöttisch) darüber, was alles “Reisebedarf” ist und wie mit Gesetzen das “Volk” für dumm verkauft wird.
Die Konsequenz aus dem Gewährenlassen wäre mit Sicherheit, das die Ladenöffnungszeiten generell freigegeben würden. Damit wäre dann allerdings vielen ein Bärendienst erwiesen. Ganz besonders den “Spätis”. Aber noch mehr den abhängig Beschäftigten.
Da ist es wohl leichter zu schauen, wo es keinen gibt. In Kleinpösna bspw., in Baalsdorf, in Hartmannsdorf.
In den gründerzeitlichen Quartieren gibts wohl überall mindestens einen.
Und was die Stadtbezirke betrifft: Gohlis-Nord ist kein Stadtbezirk, sondern ein Ortsteil. Aber mal rauszubekommen, in welchen Ortsteilen es überall welche gibt, ist jetzt eine Fleißaufgabe. Wer hat dieZeit?
Der Text zu “Tankstellen” im Sächsischen Ladenöffungsgesetz:
Ҥ 5 Tankstellen
(1) Tankstellen dürfen abweichend von § 3 Abs. 2 an allen Tagen ganztägig geöffnet sein.
(2) Tankstellen ist während der allgemeinen Ladenschlusszeiten nur die Abgabe von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge, soweit dies für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendig ist, sowie die Abgabe von Betriebsstoffen und von Reisebedarf gestattet.”
Was man halt so unter Reisebedarf versteht.
Schon im zweiten Satz ein Fehler: “… Es gibt sie in jedem Stadtbezirk…”, Gohlis-Nord? Leider Fehlanzeige 🙁
Die Gesetzeslage hätte ich in dem Artikel gern etwas mehr erklärt bekommen…!
Verstehe ich das richtig, können Tankstellen länger öffnen, dürfen aber laut Ladenschlussgesetz nur noch Kfz-Betriebsmittel abgeben, d.h., als “Späti” zu agieren ist eigentlich verboten.
Ist dem so? Wird das kontrolliert?
Insofern kann ich die Antwort verstehen und es bleibt nur der Fingerzeig nach Dresden.