Man lernt doch nie aus. Eigentlich wollte die Grünen-Fraktion im Leipziger Stadtrat nur wissen, ob die Alttextilien-Sammlung, die die Stadt 2015 übernommen hat, funktioniert und dabei auch soziale Standards eine Rolle spielen. Sie haben jetzt vom Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Antwort bekommen. Und was lernt man draus: Es gibt in Leipzig tatsächlich drei verschiedene Altkleidersammlungen.
Die Konkurrenz ist beachtlich. Da ist es sogar eher erstaunlich, dass Leipzigs Stadtreinigung scheinbar wirklich die Erlöse bekommt, die man sich ausgerechnet hat, bevor man ab dem 1. Juli 2015 selbst 200 Sammelcontainer im Stadtgebiet aufstellte.
„Gemäß Vorlage V-DS-3511 Neuorganisation der Alttextil- und Altschuhsammlung in der Stadt Leipzig durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung wurde mit einem jährlichen Erlös vom 356.500 Euro gerechnet“, teilt nun das Umweltdezernat mit und verweist darauf, dass man erst einmal nur die Zahlen für die ersten sechs Monate hat: „Für 6 Monate wäre das ein Erlös von rund 178.000 Euro. Erzielt wurde im Zeitraum bis 31.12.2015 für 507 t Alttextilien ein Erlös von rund 195.000 Euro.“
Es scheint also zu funktionieren und der erhoffte Erlös auch dabei herauszukommen. Wirklich sicher sein kann man sich freilich erst, wenn man das erste volle Jahr abgerechnet hat. Dabei ist die Stadtreinigung nur der zertifizierte Einsammler, Verwertungspartner ist – nach einer europaweiten Ausschreibung – die SOEX Textil-Sortierbetriebsgesellschaft mbH in Wolfen.
Dabei sammelt der städtische Betrieb in Leipzig gar nicht allein. Denn um eine Sammelvielfalt zu ermöglichen, hat das Verkehrs- und Tiefbauamt mehreren gemeinnützigen Organisationen erlaubt, eigene Sammelcontainer aufzustellen: Die Heilsarmee hat neun Standorte im Osten bekommen, die Volkssolidarität 38 im Norden, die Johanniter entleeren 38 in Nordost, Nord und Nordwest, die Malteser 34 in Nord und Nordwest und das Deutsche Rotes Kreuz 38 im Leipziger Süden. Hier werden vor allem noch brauchbare Textilien gesammelt, was natürlich für jene Leipziger wichtig ist zu wissen, die wollen, dass ihre Alttextilien wieder einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden. Denn in den städtischen Container wird alles gemischt gesammelt.
Das ist auch so gewollt, betont das Umweltdezernat in Bezug auf die Container der Gemeinnützigen: „Diese Behälter dienen – anders als die kommunalen Behälter – nicht der Alttextilsammlung, sondern der Sammlung von tragbarer Kleidung. Es ist seit jeher eine Kernaufgabe der Gemeinnützigen, Kleiderkammern zu betreiben. Sie haben daher auch ein System aufgebaut, um zu entsprechenden Kleiderspenden zu gelangen. – Aufgrund der Art und Weise der städtischen Alttextilsammlung ist es nicht möglich, hier noch weiter unterstützend zu wirken.“
Letzteres hatten die Grünen angeregt. Unter anderem in der Sorge, in Leipzigs Kleiderkammern könnte das Angebot knapp werden – unter anderem, weil die gemeinnützigen Organisationen auch die Asylsuchenden unterstützen mit Kleidung.
Aber dem ist nicht so, stellt das Ordnungsamt fest. Im Gegenteil: „Wie von den Fragestellern selbst beschrieben, ist dem Eigenbetrieb Stadtreinigung bisher nichts von Engpässen bei Kleiderspenden bekannt. Im Gegenteil: Im Auftrag der Betreiber der Annahmestelle in Leutzsch entsorgte der Eigenbetrieb Stadtreinigung in 2015 eine Menge von rund 10 t nicht benötigter bzw. nicht verwendbarer Kleiderspenden.“
Skeptisch geht die Stadt nur mit den Haussammlungen von Alttextilien um. Denn eigentlich möchte man, dass die Altkleider gezielt im bestehenden Containersystem gesammelt werden. Aber da spielt die Landesdirektion nicht mit.
Mit den Worten des Umweltdezernats: „Die Haussammlung über Körbe ist in der Regel nicht illegal. Die Sammlung ist eine abfallrechtlich erlaubnisfreie Tätigkeit.“
Nur eine Anzeige ist notwendig: „Da es sich um nichtgefährliche Abfälle aus privaten Haushalten handelt, ist nur die Anzeige gemäß § 18 KrWG bei der Landesdirektion Sachsen (LDS) erforderlich. Fast ausschließlich haben die Firmen die Sammlung bei der Landesdirektion angezeigt. Regelmäßig werden von der Landesdirektion dazu Stellungnahmen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (hier der Eigenbetrieb Stadtreinigung) angefordert. Vom Eigenbetrieb Stadtreinigung wird in jedem Fall das bereits bestehende Sammelsystem dargelegt und eine Untersagung der Sammlung verlangt. Bisher wurde eine angezeigte Sammlung nach derzeitiger Kenntnis von der LDS noch nie untersagt.“
Solange die Landesdirektion also keine Einwände hat, werden auch die Korbsammlungen weiter möglich sein.
Die komplette Auskunft des Dezernats Umwelt, Ordnung, Sport auf die Fragen der Grünen-Fraktion.
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Und so ganz nebenbei bekommt man noch ein erschreckendes Bild unserer Wegwerfgesellschaft.
Ich bleibe dabei, Textilspenden gehören in die Container der wohltätigen Organisationen, auch da gibt es welche, die nicht mehr brauchbare Kleidung in Geld für ihre Arbeit umwandeln. Wer kann sollte seine Kleidung am besten direkt an den Ort bringen, den er unterstützen möchte.