Das wird hart. Wieder einmal. Wieder einmal drohen dem Stromverbraucher im Land saftige Erhöhungen des Strompreises, weil die bundesdeutsche Politik am EEG-Gesetz herumgeschraubt hat. Dabei stand bis zum Kabinettsbeschluss Anfang Juni noch viel Schlimmeres im Raum: Ein Komplettabbruch der Energiewende.
Bei der hochumstrittenen EEG-Reform hatten sich Bund und Länder auf Kompromisse verständigt. Der jährliche Zubau bei Windkraftanlagen an Land soll demnach auf insgesamt 2.800 Megawatt begrenzt werden. Der Ersatz alter durch neue Windkraftanlagen ist dabei bereits mit eingerechnet.
„Dies würde die heutigen Ausbauzahlen fast halbieren und reicht bei weitem nicht aus, um die beim Weltklimagipfel in Paris vereinbarten Ziele zu erreichen“, erklärte dazu Marcel Keiffenheim von Greenpeace Energy. Weiterhin müssen sich Betreiber neuer Ökostrom-Anlagen künftig in Ausschreibungen um einen Förderzuschlag bewerben: Je niedriger die Kosten der Anlage, desto höher die Wahrscheinlichkeit auf einen Zuschlag. Und: Für Windkraftprojekte, die in Kürze in Betrieb gehen, sollen die Vergütungen um mindestens fünf Prozent abgesenkt werden. Hier sollen laut Bundesregierung sogar noch weitere Einschnitte folgen. Bürgerenergie-Akteure sind gegenüber großen Anbietern wirtschaftlich im Nachteil, weil sie Kosten und Risiken einer Ausschreibungsteilnahme oder die Einbußen einer zusätzlichen Vergütungsdegression nicht auf viele Projekte verteilen können.
Aber nicht nur Akteure des Umbaus der Energielandschaft wurden ausgebremst.
Energieintensive Unternehmen wurden noch deutlicher entlastet als bei vorherigen Novellierungen des Gesetzes. Aber Entlastung für die stromintensiven Konzerne bedeutet im Gegenzug immer, dass andere diese Kosten übernehmen. Und das sind die Verbraucher. Darauf weist jetzt die Verbraucherzentrale Sachsen hin und warnt schon mal vor: Die Stromrechnung könnte im nächsten Jahr deutlich höher ausfallen.
Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), der Änderung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sowie dem Strommarktgesetz beschloss der Bund aktuell ein Gesetzespaket im Rahmen der Energiewende, das eine in der Summe milliardenschwere Erleichterung für Netzbetreiber und energieintensive Unternehmen mit sich bringt.
Für Privatpersonen bedeutet das allerdings genau das Gegenteil.
„Für Strom werden private Verbraucher künftig noch tiefer in die Tasche greifen müssen“, schätzt Energieexpertin Carla Groß von der Verbraucherzentrale Sachsen ein.
Die EEG-Umlage steigt mit dem geänderten Gesetz weiter an und belastet somit die Stromrechnung des privaten Verbrauchers zusätzlich.
„Bestimmten Branchen aus dem produzierenden Bereich und Betreibern von Schienenbahnen wird schon bisher ab einem Verbrauch von mehr als einer Gigawattstunde bei Erfüllung weiterer Kriterien die EEG-Umlage erlassen. Künftig kommt das EEG den Unternehmen aber für die im EEG sogenannte „Besondere Ausgleichsregelung“ noch weiter entgegen, so dass die Zahl der Befreiungen von der EEG-Umlage steigen wird.
Den Netzbetreibern wird auch in der geänderten Anreizregulierungsverordnung weiterhin ein garantierter finanzieller Ausgleich für den enormen Investitionsbedarf in den Übertragungs- und Verteilnetzausbau zugesichert.
„Der private Stromverbraucher bekommt diesen Ausgleich leider nicht. Der notwendige weitere Ausbau der Netzinfrastruktur wird vielmehr den Anteil der Netzentgelte in den privaten Stromrechnungen von jetzt schon ca. 25 Prozent in Sachsen weiter anwachsen lassen“, stellt Carla Groß dazu fest. „Auch mit dem neuen Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende werden ab 2017 durch die Einführung von Smart Meter-Stromzählern neue Kosten auf die privaten Verbraucher zukommen, denen keine adäquaten Einsparmöglichkeiten durch die neue Technik gegenüber stehen.“
Die Lasten der Energiewende als Gemeinschaftsprojekt müssten aber – so ist die Haltung der Verbraucherzentrale – gerecht auf alle Schultern verteilt werden. Denn gerade durch die immer stärkere Umverteilung der Kosten für den Umbau der Energielandschaft von den Schultern der energieintensiven Unternehmen auf die der privaten Endverbraucher wird die Akzeptanz der Energiewende untergraben.
„Wenn nicht auch die privaten Verbraucher an den Vorteilen der Energiewende teilhaben können, ist nicht nur die Akzeptanz gegenüber Erneuerbaren Energien durch einen großen Teil der Bevölkerung gefährdet, sondern auch eine sozial gerechte Energiewende“, mahnt Groß.
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