Die Verbraucherzentrale Sachsen hat den Betreiber der "Höfe am Brühl" und des "Paunsdorf-Centers" abgemahnt. In den beiden Einkaufszentren war Anfang des Jahres für Geschenkgutscheine geworben worden. In allen Geschäften der Shopping-Malls sollten diese laut Verbraucherzentrale einlösbar sein.
“Wer einen dieser ‘Gutscheine’ an der Kundeninformation kaufen wollte, dem wurde eine Plastikkarte mit einem MasterCard-Logo angeboten. Vertragspartner sollte eine Limited-Gesellschaft in Großbritannien werden”, berichtet die Verbraucherzentrale. Das Angebot hatte allerdings einen perfiden Haken. Zwölf Monate nach dem Kauf wird eine monatliche Nutzungsgebühr in Höhe von 2,50 Euro automatisch vom Guthaben abgebucht. Eine Karte mit einem Wert von 25 Euro wäre demzufolge nach einem Jahr und 10 Monaten wertlos.
Betreiberin beider Shopping-Tempel ist die “mfi Immobilien Marketing GmbH” mit Sitz in Essen. L-IZ.de fragte bei dem Unternehmen nach, ob die Vorwürfe der Verbraucherschützer zutreffend seien. Die Anfrage blieb bislang unbeantwortet.
Die Verbraucherzentrale hat nach Beschwerden die irreführende Werbung durch eine Abmahnung unterbunden. “Bei einem Gutschein dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher zu Recht mit einer Gültigkeit von drei Jahren rechnen“, informiert Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Es ist auch irreführend, mit einer Einlösbarkeit in allen Geschäften zu werben, wenn diese nicht gegeben ist.”
“Paunsdorf-Center” und “Höfe am Brühl” haben die beanstandete Werbung inzwischen entfernt. Die ominöse Gutscheinkarte wird nun als “Geschenkkarte” beworben – auch im Internet. An den Angebotskonditionen änderte sich freilich nichts. “Die Karte ist in allen Geschäften einlösbar, die MasterCard akzeptieren”, steht auf der Homepage der beiden Shopping-Malls. Von den Nutzungsgebühren ist dort keine Rede.
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