Der Mieterbund Sachsen ist vom aktuellen Entwurf des Mietrechtsnovellierungsgesetzes enttäuscht. Durch vielfältige Veränderungen und zahlreiche Ausnahmetatbestände wird die Einführung einer Mietpreisbremse in der Praxis nahezu verhindert. "Der aktuelle Entwurf ist so wirkungsvoll wie eine Handbremse am Fahrrad ohne Bowdenzug - nämlich gar nicht", meint Anke Matejka, Vorsitzende des Mieterbundes Sachsen. Der Mieterbund fordert daher die Bundestagsabgeordneten des Freistaates auf, das Gesetz kritisch zu überdenken.

Deutschlandweit werden insbesondere in Großstädten, Ballungsräumen und Universitätsstädten nach einem Wohnungswechsel Mieten gefordert, die deutlich über den ortsüblichen Vergleichsmieten liegen. Deshalb haben auch alle im Bundestag vertretenen Parteien im Vorfeld der letzten Bundestagswahl Regelungen zur Begrenzung der Wiedervermietungsmieten versprochen.

“Das Ergebnis lässt allerdings zu wünschen übrig”, sagt Anke Matejka und erklärt: “Statt einer eindeutigen, bundesweit einheitlichen und unbefristet geltenden Mietpreisbremse sieht das Gesetz komplizierte Regelungen zur Einführung nur regional wirkender Mietpreisbegrenzungen für einen Zeitraum von fünf Jahren vor. Eine Begrenzung auf fünf Jahre ist unnötig und falsch. Der Grund für die Einführung der Mietpreisbremse entfällt nicht automatisch durch Zeitablauf.”

Weiterhin soll die Mietpreisbremse nicht für den Wohnungsneubau gelten. Das wäre aus Sicht des Mieterbundes Sachsen akzeptabel, wenn es um die erstmalige Vermietung von neu gebauten Häusern oder Wohnungen geht. Matejka: “Warum der Ausnahmetatbestand aber auch für die Zweit- und Drittvermietung aller nach einem bestimmten Stichtag gebauter Immobilien gelten soll, ist nicht nachvollziehbar.” Gleiches gilt für die angedachten Ausnahmeregelung für “umfassend” modernisierte Wohnungen beziehungsweise “normal modernisierte” Wohnungen, bei denen der Vermieter während des früheren Mietverhältnisses keine Mieterhöhung durchgeführt hat. “Diese Regelung ist schlichtweg falsch und vor allem vollkommen intransparent. In der Praxis erwarten wir hier zahlreiche Rechtsstreitigkeiten, da Vermieter mit Sicherheit unter dem Wort ‘umfassend saniert’ etwas anders verstehen als die Mieter”, so die Mietrechtsexpertin.

Den größten Fehler im Gesetzentwurf sieht der Mieterbund Sachsen aber vor allem in den fehlenden Sanktionen bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse. Sollte ein Vermieter die Mietpreisbremse ignorieren, muss er die zu viel und zu Unrecht eingeforderte Miete erst ab dem Zeitpunkt zurückzahlen, ab dem der Mieter den Gesetzesverstoß erfolgreich qualifiziert gerügt hat. Matejka: “Es sollte selbstverständlich sein, dass der Vermieter die falsch erhobene Miete vom ersten Tag des Mietverhältnisses an zurückzahlen muss. Anderenfalls wird der Verstoß nicht nur geduldet, sondern auch noch belohnt. Damit läuft die Mietpreisbremse in der Praxis häufig ins Leere. Wir fordern daher die sächsischen Bundestagsabgeordneten ausdrücklich dazu auf, den Gesetzentwurf nachzubessern und somit die Begrenzung der Wiedervermietungsmieten wie ursprünglich geplant durchzusetzen.”

www.mieterbund-sachsen.de

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Redaktion über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar