Viele sächsische Verbraucherinnen und Verbraucher staunten in den vergangenen Monaten nicht schlecht. Die Firma Primacom mit Sitz in Leipzig warb im Freistaat mit einem Preis von sagenhaften "0 Euro" für ihre Anschlüsse. Auch von "6 Monaten GRATIS für Neukunden" war die Rede.
Wer den beworbenen Zweijahresvertrag abschloss, staunte das nächste Mal beim Lesen seiner Rechnung. Kostenlos war nämlich tatsächlich gar nichts. Zwar fielen in den ersten zwei Monaten keine regelmäßigen Kosten an. Es wurden aber eine einmalige Versandkostenpauschale von 12 Euro fällig sowie ein einmaliger Einrichtungspreis von 29,90 Euro, falls man den Vertrag nicht über das Internet abschloss.
“Bei einer Bestellung im Internet bekamen Verbraucherinnen und Verbraucher kostenpflichtige Nebenleistungen wie das Programmpaket “Familie HD” und eine ‘Sicherheitspaket’ genannte Software untergeschoben”, informiert Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. “Diese Nebenleistungen waren zwar in den ersten zwei Monaten kostenlos, schlugen aber anschließend mit insgesamt 18,99 Euro monatlich zu Buche, falls man sie nicht innerhalb eines Monats kündigte. Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen ein Verstoß gegen das seit 13. Juni 2014 geltende neue Verbraucherrecht, welches solche Voreinstellungen verbietet.”In den beworbenen Preisen waren diese Zusatzkosten nicht einberechnet. Zudem wurden ab dem 6. und 13. Monat für die geschlossenen Verträge deutliche höhere monatliche Beträge fällig. Das beworbene “2er Paket 100” kostete zum Beispiel 19,99 Euro und anschließend 34,99 Euro. Verbraucher müssen statt der beworbenen “0 Euro” also ab dem 13. Monat 53,98 Euro zahlen – ein erheblicher Unterschied. Groß hervorgehoben wurde in der Werbung nur der günstigste monatliche Preis, die anderen wurden lediglich kleingedruckt erwähnt.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deshalb nach erfolgloser Abmahnung beim Landgericht Leipzig Klage wegen verbraucherschutzwidriger Praktiken und irreführender Werbung erhoben. Sollte die Primacom im Verfahren unterliegen, so dürfte sie von Verbraucherinnen und Verbrauchern keine Gebühren für die Nebenleistungen “Familie HD” und das “Sicherheitspaket” fordern, wenn diese ihren Vertrag nach dem 13.06.2014 im Internet abgeschlossen haben.
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