Drei sächsische Verbraucherinnen mit Vornamen Gertrud erhielten in der letzten Woche Post von Dr. Mayer Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main, Kennedyallee 89. Sie wurden aufgefordert, bis zum 15. Oktober 2014 jeweils immer 295 Euro auf ein Konto bei der Cortal Consors Bank einzuzahlen. Sollten sie dies nicht tun, wären die Rechtsanwälte angeblich beauftragt, die Forderung gerichtlich durchzusetzen. Außerdem wurde mit einem Eintrag bei der Schufa gedroht. Das Schreiben enthält im unteren Teil gleich einen bereits vorausgefüllten Überweisungsträger.
“Oftmals soll durch derartige Zahlungsaufforderungen ein gewisser Druck ausgeübt werden”, informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. “Aus Angst, dass ein gerichtliches Verfahren mit hohen Kosten auf sie zukommt oder der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, begleichen viele verunsicherte Verbraucher die geforderten Beträge.”
Nach Recherchen der Verbraucherzentrale Sachsen existieren die Rechtsanwälte Dr. Mayer an der angegebenen Frankfurter Adresse nicht.
Auch enthalten die Schreiben keinerlei Informationen, woraus sich eine angebliche Forderung von 295 Euro ergeben und wer der eigentliche Auftraggeber sein sollte.
“Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein solches Schreiben erhalten, sollten keinerlei Zahlungen vornehmen,” rät Schmidt. Allerdings sollte trotzdem der Absender mit dem Bestreiten der Forderung angeschrieben werden, um einem möglichen Schufa-Eintrag entgegenzuwirken.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hält in allen Beratungseinrichtungen ein Faltblatt zum Thema “Inkasso” mit weiteren Hinweisen bereit. Es kann auch auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Sachsen unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/SES93787684/post-vom-inkassobuero-1 abgerufen werden.
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