Totgeglaubte leben länger, sagt ein Sprichwort und trifft es für die aktuell wieder auftauchenden Internetabofallen auf den Punkt. Denn die seit 2012 gültige sogenannte Buttonlösung, wonach für kostenpflichtige Leistungen eine Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen" verpflichtend geregelt geworden ist, sollte dieser Masche ein Grab schaufeln. Denn nur das Klicken auf einen korrekt beschrifteten Button des Anbieters, so die zwei Jahre alte Regelung, bringt einen wirksamen Vertrag zustande.
Mit Seiten wie www.routenplaner-24.net und www.rezepte-portal-24.net, der Betreiber sitzt im mittelamerikanischen Belize, ist die Masche nun trotzdem wieder quicklebendig, und zwar ohne sich um die gesetzliche Regelung zu scheren. Um die Angebote in Anspruch nehmen zu können, muss der Nutzer nach Eingabe seiner persönlichen Daten schlicht auf “Registrieren” klicken. Im Button fehlt jeder Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit.
“Nicht nur damit verstößt der Anbieter gegen das Gesetz”, informiert Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. “Nicht zuletzt auch mit einer falschen Widerrufsbelehrung und dem Hinweis, sich nur an Gewerbetreibende zu richten, obwohl auch Verbraucher sich ohne Weiteres registrieren können, offenbart die Seite, schlichtweg auf Abzocke aus zu sein”, so Wiesemann. Seinerzeit waren Internetabofallen ein äußerst einträgliches Geschäftsmodell, weil viele Verbraucher die geforderten Beträge aus Angst etwa vor gerichtlichen Folgen gezahlt hatten, anstatt sich zur Wehr zu setzen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen rät: Betroffene sollten auf Forderungen der Anbieter hin keinesfalls Zahlungen leisten. Ein Musterbrief www.verbraucherzentrale-sachsen.de/mediabig/218141A.pdf auf der Homepage der Verbraucherzentrale Sachsen hilft, die Forderung zurückzuweisen. Wer unsicher ist, kann bei ihr unter 0341-6962929 einen Beratungstermin vereinbaren.
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