Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag setzt sich dafür ein, das derzeit regional differenzierte, im Strompreis enthaltene Netzentgelt für den Bau und den Betrieb der Stromnetze bundesweit zu vereinheitlichen. Grundlage dafür ist ein Gutachten zu Strompreisunterschieden des Leipziger Instituts für Energie im Auftrag der fünf ostdeutschen Landtagsfraktionen und der bayrischen Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen.

Das Gutachten wurde am 12. März in Potsdam vorgestellt. Nach diesem Gutachten zahlen sächsische Haushalte nach Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Brandenburg im Grundversorgertarif die höchsten Strompreise. Ein wesentlicher Grund dafür sind die hier besonders hohen Netznutzungsentgelte, die auf den Strompreis aufgeschlagen werden. Dieses je nach Netzbetreiber variierende Entgelt ist in Sachsen mit durchschnittlich 7,25 Cent pro Kilowattstunde (kWh) am dritthöchsten.

Die Haushalte in Stadtstaaten wie Hamburg und Berlin, aber auch wirtschaftsstarken Flächenländern wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg zahlen laut dem Gutachten hingegen vergleichsweise geringe Netznutzungsentgelte. Die anderen ostdeutschen Bundesländer liegen bei den Strompreisen für Haushaltskunden ebenfalls im Spitzenfeld. Weniger Unterschiede gibt es bei den Industriestrompreisen. Die Industrie profitiert von geringeren Netznutzungsentgelten und Befreiungstatbeständen.

“Das Gutachten zeigt, dass die Netznutzungsentgelte derzeit nicht angemessen verteilt werden. Aber die gesamte deutsche Industrie profitiert von den niedrigen Börsenpreisen durch erneuerbare Energien und Braunkohle aus Ostdeutschland”, erklärt Antje Hermenau, Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag. “Es ist daher wenig verständlich, dass wir allein die Kosten dafür tragen.”

“Um den strukturellen Nachteil der Ost-Länder und die hinzukommenden Kosten für den weiteren Netzausbau gerecht zu verteilen, brauchen wir ein bundesweit einheitliches Netzentgelt”, fordert Hermenau.

Der von den Gutachtern vorgeschlagene Lösungsweg ist einfach und schnell umzusetzen. Er sieht vor, die bestehende Anreizregulierung für die Netzbetreiber beizubehalten. Diese soll bewirken, dass die Netzbetreiber sparsam mit den Geldern der Kunden wirtschaften. Anschließend soll aber zukünftig aus den regional unterschiedlichen Netzkosten für jede Netzebene ein Mittelwert gebildet werden, der dann beim Stromkunden für deutschlandweit einheitliche Netzentgelte auf der Stromrechnung sorgt. Damit würden die Sachsen um 1,2 Cent pro kWh entlastet. Die Mehrkosten in Berlin mit 0,72 Cent pro kWh und in Bayern mit 0,16 Cent pro kWh würden sich dagegen in Grenzen halten.

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Die Gutachter weisen zudem nach, dass sich die regional unterschiedlichen Netznutzungsentgelte in Zukunft immer weiter auseinander bewegen werden.

“Die unterschiedlichen Netzgebühren sind kein kurzfristiges Phänomen. Wird die derzeitige Berechnungssystematik beibehalten, werden sie sich langfristig sogar noch verstärken”, sagt Hermenau voraus.

124 Millionen Euro will beispielsweise der ostdeutsche Netzbetreiber Mit-Netz (Envia) bis 2020 in das Stromnetz investieren. Die Netznutzungsentgelte machen im Bundesdurchschnitt heute bereits 22,6 Prozent der Endverbraucherkosten für Strom aus.

Das von den Landtagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen vorgelegte Gutachten untersucht die Stromkosten der Verbraucher in den Versorgungsgebieten der Netzbetreiber Mitnetz und E.ON Edis in Ostdeutschland, sowie N-Ergie und Bayernwerk in Bayern.

Diskussionspapier zum Gutachten zu Strompreisunterschieden:
www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/eckpunktepapiere/EP_Stromgutachten_2014-03-12.pdf

Gutachten zu Strompreisunterschieden des Leipziger Institut für Energie:
www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/ua/IE-2014-03-07_Endbericht-Kurzgutachten-Strompreis-Unterschieden.pdf

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