Viele Menschen reagieren eingeschüchtert, wenn sie Mahnungen und Schreiben von Anwälten erhalten. Genau auf diese Reaktion setzten Betrüger, die in letzter Zeit vermehrt Verbraucher mit Phishing-E-Mails hereinlegen wollen. Der Verbraucher erhält eine E-Mail mit einer Zahlungsaufforderung, die angeblich von einem Anwalt oder Inkassobüro stammt.

Die Mails sollen gezielt den Anschein echter Anwaltsschreiben erwecken. Formulierungen wie “aus Gründen des Verzuges”, “Kostenrechnung” oder “ordnungsgemäße Bevollmächtigung wurde anwaltlich zugesichert” sollen diesen Eindruck verstärken. Meist wird der Empfänger auch noch mit seinem echten Namen angesprochen. Tatsächlich sind die Urheber solcher Mails weder Anwälte noch Inkassounternehmen.

Die Betrüger geben vor, von irgendeinem Online-Shop beauftragt worden zu sein, um ausstehende Rechnungen einzutreiben. Dabei kann jeder Onlineshop als Vorwand dienen: vom großen und bekannten Händler bis zum Anbieter von Nischenprodukten. Meist werden dann konkrete Beträge von mehreren hundert Euro für angebliche Bestellungen verlangt. Wohl um den Druck auf den Empfänger der Mail zu erhöhen, kommen noch Mahngebühren und die Gebühren für den angeblichen Anwalt dazu. Die Details zur Bestellung oder die Zahlungsmodalitäten soll der Verbraucher dann im Anhang der Mail finden.

“Die Anhänge solcher Mails sollte man auf keinen Fall öffnen”, mahnt Theodor Ludwig von der Verbraucherzentrale Sachsen. “Diese Dateien infizieren den Rechner mit Schadsoftware, sogenannten Trojanern.” Mit diesen Trojanern werden beispielsweise die Kontodaten des Betroffenen ausspioniert.

Die Verbraucherzentrale Sachsen rät auch davon ab, auf solche E-Mails zu antworten oder Links, die darin angegeben sind, zu folgen. Oft wird die Mailadresse eines infizierten Rechners dazu missbraucht, als Tarnung für das Versenden weiterer Betrugsmails zu dienen. Wer sich gegen eine angebliche Rechnung wehren oder ihr widersprechen will, gerät so häufig nur an ein anderes Opfer der gleichen Betrugsmasche. Die wahren Betrüger erwischt man mit einer Antwortmail meist nicht.

“Ein echter Anwalt oder eine Inkassofirma würde nicht per E-Mail mit einem Verbraucher in Kontakt treten, um Forderungen einzutreiben”, erklärt Ludwig weiter. “Verbraucher können solche Mails ruhigen Gewissens löschen.” Charakteristisch ist für diese Art von Phishing-E-Mails der Satz “Kraft unserer Mandantschaft zwingen wir Sie…” Dazu Ludwig: “Für mich klingt das eher nach: ?Kraft unserer Wassersuppe?!”

www.verbraucherzentrale-sachsen.de

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