Einigen Kunden der Dresdner Volksbank Raiffeisenbank eG, die dort ein Pfändungsschutz-Konto führen, wird das Leben weiter schwer gemacht. In zwei der Verbraucherzentrale Sachsen bekannten Fällen wird die Rückerstattung zu viel gezahlter Entgelte mit dem listigen Argument abgelehnt, der Preis von 9,50 Euro/Monat wäre seinerzeit individuell ausgehandelt worden.

Dem widersprechen nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen diesbezüglich vorliegende gleich lautende Vereinbarungen mit den Kunden. Noch schlimmer ist jedoch, dass Geschäftsverbindungen jetzt auch gekündigt werden. Damit stehen betroffene Verbraucher bald ohne Girokonto da, sofern sie nicht bei einem anderen Kreditinstitut eine neue Bankverbindung eingehen können. Und das wird sehr schwer, nicht nur weil an diesen Kunden generell kein Interesse besteht, sondern auch weil die Kontokündigung beispielsweise zu einem SCHUFA-Eintrag führen könnte.

“Die Kündigungen sind ein Skandal”, entrüstet sich Joachim Betz, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Sachsen. “Wenige Monate nach den höchstrichterlichen Urteilen zur Entgeltproblematik bei P-Konten soll das Problem aus Sicht der Bank jetzt wohl auf diesem Weg gelöst werden.” Bürger, die genug von solch verbraucherunfreundlichem Bank-Gebaren haben, können ein Zeichen setzen. Nicht nur Betroffene, sondern eine Vielzahl von Verbrauchern sollten Kreditinstituten verdeutlichen, dass diese Dienstleister und ihre Kunden keine Bittsteller sind. Verbraucher haben verschiedene Möglichkeiten, ihre kritische Meinung kundzutun – das kann zum Beispiel in Kundengesprächen, in Briefen, im Internet, per E-Mail oder mit Protestaktionen geschehen.

Die Politik wird von der Verbraucherzentrale Sachsen aufgefordert, das bundesweite Recht auf ein Girokonto schnell und klar ins Gesetz zu schreiben. “Denn ohne Girokonto ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben praktisch unmöglich”, sagt Betz. Wenige Monate vor der Bundestagswahl kann für Wähler auch entscheidend sein, wie sich die Parteien zu diesem Thema positionieren.

Noch am Jahresanfang forderte die Dresdner Volks- und Raiffeisenbank für P-Konten ein Entgelt von 9,50 Euro pro Monat. Andere übliche Girokonten kosten nur 3,00 oder 4,50 Euro. Da nach den BGH-Urteilen XI ZR 145/12 und XI ZR 500/100 vom November 2012 zusätzliche Entgelte für P-Konten unzulässig sind, mahnte die Verbraucherzentrale Sachsen die Bank am 11. Januar 2013 ab. Bereits am 16. Januar ging an einen P-Konto-Inhaber ein Kündigungsschreiben raus. Ein anderer Betroffener formuliert seine Einschätzung dementsprechend so: “In meinen Augen ist das ein glatter Racheakt an den Betroffenen für ihre erfolgreich geführten Prozesse”.

www.verbraucherzentrale-sachsen.de

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