Aktuell sind wieder vermehrt dubiose Schreiben von Anzeigen- und Adressbuchschwindlern im IHK-Bezirk Leipzig (Stadt Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Landkreis Leipzig) im Umlauf. In ihrer Aufmachung erwecken sie einen amtlichen Eindruck: Unternehmer werden aufgefordert, ihre Kontaktdaten in ein Branchenverzeichnis eintragen, aktualisieren oder ergänzen zu lassen.
Durch Signalwörter wie kosten- oder gebührenfrei wird der Teil, der die Kostenpflicht anführt, schnell übersehen. Einige hundert Euro Jahresbeitrag können durch ungenaues Lesen und eine schnell gesetzte Unterschrift zustande kommen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig appelliert an Unternehmer, derartige Angebote genau zu prüfen.
Zu nennen ist in dem Zusammenhang insbesondere die GWE-Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH (Gewerbeauskunft-Zentrale), deren Rechnungsstellung und Mahntätigkeit im Dezember vom Landgericht Düsseldorf in einem Urteil für wettbewerbswidrig erklärt wurde.
Ganz aktuell warnt die IHK zu Leipzig auch vor dem Abschluss von Verträgen mit dem angeblichen “Regionalen Branchendienst Leipzig”. Vereinzelt empfingen im IHK-Bezirk Betriebe ein Fax für einen angeblich kostenfreien “Grundeintrag” in besagtes Branchenbuch. Eine Veröffentlichung wurde für den 1. Januar 2013 in Aussicht gestellt. Im “Kleingedruckten” wurde ein Betrag von 799 Euro für die Kontaktdaten (Telefon, Email-Adresse etc.) eingefordert, den man mit Ausfüllen des Fax und geleisteter Unterschrift vertraglich eingeht. Hierbei handelt es sich um unseriöse Geschäfte. Der Betreiber hat seinen Sitz in Nikosia/Zypern.
“Wir erhalten fast jeden Tag Anrufe von betroffenen Unternehmen, die von derartigen unseriösen Diensten in die Irre geführt wurden”, erklärt Dr. Thomas Hofmann, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Leipzig. “Wir stehen in diesen Angelegenheiten in engem Kontakt mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität.”
Die IHK zu Leipzig rät betroffenen Unternehmern weiterhin, sich nicht zur Zahlung nötigen zu lassen, sondern ein vermeintliches Vertragsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anzufechten und vorsorglich zu kündigen. Betroffene Mitgliedsunternehmen der IHK zu Leipzig, die Rechnungen von der GWE und/oder Mahnbriefe eines von der GWE beauftragten Inkasso-Unternehmens erhalten, können sich gern an Frau Phuong Thao Dinh Van (Telefon: 0341 1267-1332, E-Mail: dinhvan@leipzig.ihk.de) wenden.
“Hinsichtlich unseriöser Eintragungsofferten können wir nur immer wieder an Unternehmen appellieren, derartige Angebote genauestens unter die Lupe zu nehmen und im Zweifel – z. B. bei einem exotischen Firmensitz oder einem fehlenden Impressum – keine Unterschrift zu leisten. Bei Fragen und Unsicherheiten stehen die Rechtsexperten unseres Hauses jederzeit zur Verfügung”, so Hofmann.
Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter insbesondere beim Posteingang und in der Buchhaltung vor derartigen Angeboten warnen. Bei Eingang unseriöser Schreiben können sie neben der IHK auch den entsprechenden Berufsverband, die Polizeidienststelle oder den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität informieren. Wer Opfer eines Irrtums geworden ist durch Zahlung oder Unterschrift, sollte sich schnellstmöglich an seine Hausbank wenden und versuchen, die Überweisung zu stornieren. Im Zweifel sollte sich das Unternehmen anwaltlicher Hilfe bedienen.
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