Als Johannes Gutenberg im 15. Jahrhundert bewegliche Metallletter für den Buchdruck nutzte, hätte er sich wohl im Traum nicht vorstellen können, dass es Bücher auch als elektronische Datei geben wird. Diese so genannten E-Books kann man heutzutage auf dem PC oder einem entsprechenden Lesegerät - dem E-Book-Reader - speichern und lesen.
Doch genau im technischen Fortschritt liegt der Knackpunkt bei der Beurteilung der Frage: Was darf ich, und was darf ich nicht?
Das E-Book gibt es in verschiedenen Dateiformaten wie PDF, EPUB oder LIT-Format, weshalb auch eine entsprechende Software zum Runterladen der E-Books notwendig ist. Diese stellen die jeweiligen Anbieter wie zum Beispiel Amazon, Weltbild.de, buch.de und Libri meist auf ihrer Homepage zur Verfügung.
Doch welche Rechte haben Verbraucher an E-Books? – Derzeit räumen die Anbieter lediglich so genannte Nutzungsrechte am “gekauften” digitalen Werk ein. Ob dies letztlich richtig ist oder Verbraucher nicht doch Eigentümer des E-Books werden, ist umstritten und in der Rechtsprechung noch nicht endgültig entschieden. “Dass Verbraucher auch Eigentümer von gekauften E-Books werden könnten, ist im Hinblick auf den anhaltenden technischen Fortschritt jedenfalls nicht ausgeschlossen”, so Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Inwieweit die zukünftige Entwicklung der Rechtsprechung, Gesetzgebung und Politik weitergehende Verbraucherrechte einräumen wird, als die, die den Nutzern jetzt zugesprochen werden, bleibt abzuwarten.
Der Unterschied ist nämlich gravierend: Während der Eigentümer eines gekauften Gegenstandes weitreichende Rechte besitzt, werden Nutzungsrechte in den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen des Anbieters definiert. Diese sollten Verbraucher daher stets sorgfältig lesen.
Wer also beim Kauf eines E-Books das Nutzungsrecht erhält, darf weder weiterverkaufen noch verschenken oder verleihen. Für den Eigenbedarf kann man aber im Regelfall dank entsprechender Software eine Sicherungskopie erstellen und auf anderen Endgeräten im Rahmen der jeweils geltenden Nutzungsbedingungen verwenden. Das Erstellen von illegalen Kopien (Raubkopien), um sie an Dritte weiterzugeben, ist in jedem Fall verboten.
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