Jedes Jahr im Februar nutzt die Blumen- und Süßwarenindustrie den Valentinstag, um ganz große Geschütze aufzufahren und Reibach mit langstieligen Rosen, bunten Blumensträußen oder Pralinen in Herzform zu machen. Diesen zuckersüßen Dekorausch der Einzelhändler müssen hierzulande nicht nur die Männer überstehen, sondern auch alle einsamen Herzen.

“Wer den 14. Februar zum Anlass nehmen will, einen Partner zu finden, hat vielfältige Möglichkeiten. Der Schritt ins Netz einer Online-Partnervermittlung ist schnell getan. Man sollte dabei aber einige Tipps beherzigen”, weiß Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Kontaktbörsen und Online-Partnervermittlungen: In Kontaktbörsen wird lediglich eine Plattform angeboten, auf der man sein Profil einstellen und die Profile anderer Nutzer einsehen kann. Hier besteht die Dienstleistung des Anbieters nur in der Bereitstellung der technischen Möglichkeiten, über das Portal Kontakt aufzunehmen.

Die Partnervermittlung: unterstützt Singles aktiv bei der Suche nach einem passenden Partner. In der Regel ist ein umfangreicher Fragebogen auszufüllen und dient als Grundlage für die Partnervorschläge durch den Anbieter. Es wird also schon eine über Wohnort und Alter hinausgehende bestimmte Vorauswahl möglicher Partner getroffen. Der Fragebogen sollte daher in gewissem Maße ehrlich ausgefüllt werden, denn spätestens beim ersten Date kommt die Wahrheit ans Licht.

Die Kosten: Partnervermittlung im Internet ist zwar bequem, aber nicht ganz billig. Deshalb sollte man sich vor der Anmeldung sehr genau über entstehende Kosten informieren und nur wirklich dann anmelden, wenn ernsthaft ein Partner gesucht wird.

Widerruf und Kündigung: Auch bei dieser Art von Verträgen kann man sich vorzeitig lösen. Zunächst besteht ein Widerrufsrecht, da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt. Auch Zusatzleistungen, wie Persönlichkeitsanalysen dürfen vom Widerruf nicht ausgeschlossen werden. So entschied erst kürzlich das Landgericht Hamburg, dass die EliteMedianet GmbH (Hamburg) als Betreiberin der Partnervermittlung ElitePartner die 99 Euro teure Persönlichkeitsanalyse im Rahmen der Premium-Mitgliedschaft nicht mehr vom Widerrufsrecht ausschließen darf (Urteil vom 31.01.2012, AZ. 312 O 93/11, nicht rechtskräftig).

Die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund ist richterlich jedoch umstritten. Während manche Gerichte diese verneinen, weil es sich um automatisierte Dienste handelt, denen das erforderliche persönliche Vertrauensverhältnis fehlt, bejahen andere Gerichte diese Möglichkeit.

Sparsamkeit mit persönlichen Daten: Auch bei der Partnervermittlung im Internet sollte man nicht alles von sich preisgeben. Die Partnersuchenden sollten nur das angeben, was unbedingt erforderlich ist. Kommt es dann zum ersten Zusammentreffen, empfiehlt es sich, nicht gleich alles Persönliche zu erzählen. Als Treffpunkt eignet sich ein öffentlicher Ort, wie ein kleines gemütliches Restaurant, da man nicht weiß, wer sich hinter dem attraktiven Menschen aus dem Internet verbirgt. Ist es doch der Traummann oder die Traumfrau, kann der nächste Valentinstag samt langstieligen Rosen kommen.

www.verbraucherzentrale-sachsen.de

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