EnWG, EU-Label, Öko-Design-Richtlinie - kaum jemand kennt die dicken Regelungswerke zum Thema Energie, die sich hinter diesen kryptischen Abkürzungen verbergen. Die Neuerungen, die sie für 2012 mit sich bringen, betreffen jedoch alle Haushalte unmittelbar.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Schnellerer Anbieterwechsel: Wer zu einem anderen Strom- oder Gasanbieter wechseln will, braucht ab dem 1. April 2012 nicht mehr so viel Geduld wie bisher. Denn dann gilt laut Energiewirtschaftsgesetz: Maximal drei Wochen, nachdem der neue Anbieter seinen Kunden beim Netzanbieter angemeldet hat, muss der Wechsel vollständig durchgeführt sein. Wermutstropfen ist der an die Anmeldung beim neuen Anbieter gekoppelte Fristbeginn.
Bessere Information: Ebenfalls im Energiewirtschaftsgesetz geregelt sind die neuen Informationspflichten der Anbieter gegenüber ihren Kunden. Ab Anfang Februar muss jede Rechnung Angaben zu Kündigungsterminen und -fristen, eine Einordnung des individuellen Verbrauchs sowie einen Hinweis auf die “Schlichtungsstelle Energie” enthalten. Dort können Verbraucher ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in Anspruch nehmen, wenn eine Beschwerde beim Versorger keine Einigung erbracht hat.
Verändertes Energieeffizienzlabel: Bereits seit 20. Dezember ist das EU-Energieeffizienzlabel für alle einbezogenen Gerätegruppen verpflichtend. Damit gilt es nun beispielsweise auch für Fernsehgeräte. Neu ist außerdem die Kategorie A+++, die zurzeit allerdings nur bei Wasch- und Spülmaschinen, Kühl- und Gefrierschränken wirksam ist.
Marktverbot für Stromfresser: Ab 2012 treten weitere Bestimmungen der Ökodesign-Richtlinie in Kraft. Die Richtlinie regelt, wie viel Strom Geräte maximal verbrauchen dürfen. Weniger sparsame Geräte werden dadurch allmählich vom Markt ausgeschlossen. So müssen etwa Kühlschränke, die ab Mitte 2012 in den Handel gelangen, mindestens 20 Prozent weniger Energie verbrauchen als Geräte der Klasse A. Diese Modelle verschwinden dann vom Markt und zur schlechtesten Effizienzklasse wird die Kategorie A+.
Aus für die 40-Watt-Glühbirne: Im Jahr 2012 ist auch die 40-Watt-Glühlampe dran – ab dem 1. September 2012 darf sie nicht mehr produziert werden. Vorhandene Bestände dürfen aber noch verkauft werden.
Bei Fragen von Mietern wie Eigentümern zu Energieeffizienz und -einsparung im Haushalt hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder gegen einen Kostenbeitrag von fünf Euro in einem persönlichen Beratungsgespräch, innerhalb dessen auch gebührenfrei Strommessgeräte ausgeliehen werden. Alle Beratungsstandorte, Kontaktmöglichkeiten vor Ort, den Zugang zur Online-Beratung sowie weiteres Informationsmaterial gibt es unter:
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