Am Freitag, 24. November, stimmte der Bundesrat, mit Mehrheit der unionsgeführten Länder, gegen die Novelle zum Straßenverkehrsgesetz (StVG), was zwangsläufig zur Absetzung der Abstimmung über die Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) von der Tagesordnung führte. Und auch Sachsen stimmte gegen die Novelle, und damit auch gegen seine eigenen Städte und Gemeinden.
Diese Novellen waren schon ein Minimalkonsens zur Verkehrswende, wie schon beschrieben, stand ja der Passus „… inwieweit andere Verkehrsteilnehmer – und damit der motorisierte Individualverkehr, aber auch der öffentliche Personennahverkehr – nicht unangemessen beschränkt werden“ in den Gesetzesvorschlägen. Das ließ von vornherein keine wirklich radikalen Maßnahmen zu.
Was ist mit den 1011 Städten und Gemeinden?
Zum Stand der Abstimmung waren es tatsächlich 1.011 Städte und Gemeinden, die der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ angehören.
„Über das gesamte Land verteilt und über alle Parteigrenzen hinweg engagieren sich Städte und Gemeinden und Landkreise dafür, beim Thema stadtverträgliche Geschwindigkeiten das Heft selbst in die Hand nehmen zu dürfen“, so die Selbstbeschreibung der Initiative.
Besonders beachtenswert, im Zusammenhang mit der Bundesratsabstimmung, ist, dass 324 Initiativstädte und Initiativgemeinden CDU/CSU geführt sind, gegenüber 29 von Grünen geführten. Das Ziel ist also kein Grünes, es ist ein parteienübergreifendes Konsensziel.
Thomas Dienberg (Grüne), Sprecher der Initiative und Bürgermeister für Stadtentwicklung und Bau der Stadt Leipzig, sagt dazu: „Wir können den über 1.000 Kommunen der Initiative nicht vermitteln, warum weiter verhindert wird, dass Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung ins Straßenverkehrsrecht aufgenommen werden.“
Man muss hier auch anmerken, dass die Novellen von StVG und StVO nicht vollumfänglich die Forderungen der Initiative erfüllt hätten.
Dazu sagt Frauke Burgdorff, stellvertretende Sprecherin der Initiative und Stadtbaurätin in Aachen: „Die geplante Straßenverkehrsrechtsreform hätte die Forderungen der Kommunen bei weitem nicht alle erfüllt, sondern vor allem künftigen Verbesserungen den Weg geebnet. Dass gerade im Bundesrat dieser schmale Einstieg zur Veränderung keine Mehrheit findet, können die für eine Verkehrs- und Mobilitätswende und für sicheren Straßenverkehr engagierten Menschen sicher nicht verstehen“.
Wie geht es weiter?
Auch wenn Bundesverkehrsminister Volker Wissing sagt: „Ich bedauere sehr, dass die Länder der Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes im Bundesrat nicht zugestimmt haben. Wir wollten den Kommunen mehr Handlungsspielraum vor Ort geben. Offensichtlich ist das seitens der Länder aber nicht gewünscht“, sind das wahrscheinlich Krokodilstränen.
Gerade das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, unter Wissings Führung, ist ja den Straßenverkehr betreffend kein Freund der kommunalen Selbstbestimmung.
Bundesregierung oder Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anzurufen. Zu befürchten ist, dass es weitere Abschwächungen der Novellen gibt, wenn den ablehnenden Ländern weitere Zugeständnisse gemacht werden.
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