Der Neubau der Karlbrücke auf der Industriestraße zwischen Schleußig und Plagwitz sorgt immer wieder für Schlagzeilen. Im Mai war ein Radfahrer nach einem Sturz gestorben; in der vergangenen Woche kontrollierte das Ordnungsamt öffentlichkeitswirksam den Radverkehr. Nun kommt eine weitere Schlagzeile dazu: Die für Radfahrer*innen verhängten Verwarngelder waren deutlich zu hoch.

Während der voraussichtlich zweieinhalb Jahre andauernden Bauarbeiten können Fußgänger*innen und Radfahrer*innen die Brücke beziehungsweise eine geplante Behelfsbrücke weiterhin überqueren. Weil der Platz aber begrenzt ist, müssen letztere ihr Rad dabei schieben.

Verstärkte Kontrollen

Laut Stadtverwaltung halten sich viele Radfahrer*innen nicht an diese Regel und gefährden damit Fußgänger*innen. Das Ordnungsamt kontrolliert deshalb an dieser Stelle verstärkt den Verkehr. In der vergangenen Woche wurde sogar mittels Pressemitteilung über eine Kontrollaktion informiert.

Radfahrer*innen, die dabei erwischt wurden, nicht abzusteigen, wurden häufig mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro belegt. Wie das Ordnungsamt am Montag mitteilte, war dieses allerdings in vielen Fällen zu hoch. Das sei nach entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung aufgefallen.

Weniger als die Hälfte

Aus dem Ordnungsamt heißt es dazu: „Da im Juni die Straße mit dem Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radverkehr) neu beschildert worden war, greift seitdem eine speziellere Regelung und entsprechend des bundeseinheitlichen Tatbestandkataloges ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro anzusetzen.“

Wie es zu dem Fehler kommen konnte, soll intern „umfassend“ ausgewertet werden. „Dass wir nicht korrekt auf die geänderte Beschilderung reagiert und dadurch das Verwarnungsgeld falsch bemessen haben, tut uns in unserer Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung in Leipzig besonders leid“, sagt Tino Michalak, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes.

Die betroffenen Radfahrer*innen sollen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. In den meisten Fällen werde das Ordnungsamt selbst tätig, heißt es. So sollen Bescheide korrigiert oder gleich korrekt ausgestellt werden. Wer bereits gezahlt hat, soll sich an ordnungsamt@leipzig.de wenden. „In diesen Fällen erfolgt eine einzelfallbezogene Bearbeitung“, heißt es.

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