Es war ein beeindruckend klares Beispiel dafür, wie schwer es selbst Verwaltungen fällt, die sich zu einer klimafreundlichen Politik bekennen, dann im konkreten Fall auch tatsächlich den Schalter im Kopf umzulegen: Im November legte das Verwaltungsdezernat einen Antrag vor, für die Dienstwagen der Leipziger Bürgermeister/-innen eine Ausnahmeregelung vom Klimanotstand zu gewähren. Das brachte in diesem Fall die Linksfraktion auf die Palme.

„Als Übergangslösung für eine Dauer von drei Jahren bis zur technischen Verfügbarkeit von entsprechenden Fahrzeugen können für die Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten Dienstfahrzeuge mit Plug-In-Technik beschafft werden, soweit eine nach pflichtgemäßen Ermessen durchgeführte Prognose eine begründete voraussichtliche Tagesfahrleistung von über 300 km an mindestens 10 Tagen im Jahr erwarten lässt. Ergebnis und wesentliche Erwägungen der Prognose sind mit dem jeweiligen Beschaffungsvorgang zu dokumentieren“, hatte das Verwaltungsdezernat beantragt – ein Jahr, nachdem Leipzig offiziell den Klimanotstand ausgerufen hatte.Schon dieser kurze Passus machte deutlich, wie fest verankert das Bild vom leistungsstarken Dienstwagen auch im Kopf von Oberbürgermeistern, Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen verankert ist.

Man hat sich über Jahrzehnte an Arbeitsabläufe gewöhnt, bei denen häufige und auch lange Dienstfahrten zum Alltag gehörten. Der OBM hat gar seine halbe Bürotätigkeit ins Auto verlagert. Und auch das Corona-Jahr mit seinen Videokonferenzen hat diese dauermobile Denkweise noch nicht verändert. Muss wirklich zu jedem Termin nach Berlin, Dresden, Hannover mit dem Auto gefahren werden? Ist die körperliche Präsenz überall dort wirklich wichtig?

Warum reicht nicht eine signierte E-Mail vom OBM an den zuständigen Staatsminister, damit die Leipziger Position politisch Gewicht hat?

Fragen über Fragen, die eben nicht beantwortet werden, wenn man den alten Diesel durch ein genauso umweltschädliches Hybrid-Fahrzeug ersetzt.

Das Denken auch in den Verwaltungshierarchien muss sich ändern. Darauf zielte der Änderungsantrag der Linksfraktion, der (frecherweise) formulierte: „Die Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten erhalten eine Bahncard 100. Über Ausnahmegenehmigungen vom Klimanotstand bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen entscheidet der Stadtrat in zu begründenden Einzelfällen. Bei der Beantragung der von Ausnahmegenehmigungen für die Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten ist die gemeinschaftliche Nutzung von Fahrzeugen zu prüfen.“

Und auch wenn das mit der Bahncard 100 eine deutliche Überspitzung war, brachte es das föderale Mobilitätsdilemma auf den Punkt: Statt Dienstreisen wirklich auf das Nötigste zu beschränken und jeden Humbug-Termin, bei dem es nur um die gefällige Anwesenheit geht, rigoros abzusagen, versuchte Leipzigs Verwaltung den alten Trott beizubehalten, nun halt mit Autos, die zumindest im Kosmos der Autobauer als umweltfreundlich gelten. Aber nicht sind.

„Leipzig will beim Klimaschutz Vorreiter sein, so steht es im ersten Beschlusspunkt des Klimanotstands. Doch was die Verwaltungsspitze Ende des letzten Jahres vorlegte, war kein Galopp Richtung Klimaneutralität, sondern die Forderung nach einem Privileg auf Verbrennungsmotoren für die Leipziger Bürgermeister/-innen“, kommentiert die Linksfraktion diesen Vorgang im Nachhinein. „Die Ausnahmeregelung sollte – wenn es nach der Verwaltung ginge – gelten, sobald ein/-e Beigeordnete/-r eine Strecke von mehr als 300 Kilometern an mehr als 10 Tagen im Jahr zurücklegte.“

Ohne dass die Verwaltung tatsächlich Auskunft geben konnte, welche Bürgermeisterin und welcher Bürgermeister eigentlich überhaupt so viele Dienstreisen außerhalb des Stadtgebietes macht und wie oft. Und ob diese Reisen tatsächlich nur mit dem Pkw abzuleisten wären oder ein simples Bahnticket für den nächsten ICE dafür vollauf genügen würde.

Man merkt schon, wie schwer es in den Amtsstuben fällt, zu erfassen, was das Jugendparlament eigentlich wollte, als es im Frühjahr 2019 den Antrag zum Klimanotstand ins Rollen brachte.

Die Verwaltung ließ es jetzt nicht zum Showdown in der Ratsversammlung kommen, sondern überarbeitete ihren Antrag zu Ausnahmeregelungen gründlich, so gründlich, dass die Dienstwagen gleich mal aus der Überschrift verschwanden.

Am 19. Januar hat der Oberbürgermeister nun die Neufassung der Vorlage vorgelegt. Diese enthält keine Ausnahmegenehmigung für die Bürgermeister/-innen mehr.

„Keine Sonderrechte für Leipziger Bürgermeister/-innen – das ist ein LINKEr Erfolg!“, erklärt jetzt Michael Neuhaus, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Leipziger Stadtrat.

„Stattdessen werden sich die Dezernenten nun Elektro-Fahrzeuge teilen. So, wie es der Rest der Verwaltungsmitarbeiter/-innen ohnehin bereits betreibt. Es ist der Öffentlichkeit schlichtweg nicht vermittelbar, weshalb jede/-r Bürgermeister/-in das Recht auf eigenes Auto mit Verbrennungsmotor haben sollte, sobald er oder sie an zehn Tagen im Jahr 300 Kilometer zurücklegt. Der Verweis auf die mögliche private Nutzung der Fahrzeuge schlug dabei dem Fass den Boden aus. Wie viele Bürgermeister/-innen diese Ausnahmereglung schlussendlich überhaupt in Anspruch nehmen wollten, bleibt wohl auf ewig im Dunkeln, denn die Vorlage war eben kein Antrag auf Ausnahme, sondern eine Blankovollmacht. Wir freuen uns, dass die Verwaltung diesen Fehler nun korrigiert hat.“

Die neue Fassung beantragt nur noch eine Ausnahmeregelung für Nutzfahrzeuge, für die es im E-Bereich tatsächlich noch keine adäquate Angebotspalette gibt: einen Transporter als Hybrid-Version für die Bauhöfe der Stadt, einen Transporter Pritsche und einen Radlader mit Verbrennungsmotor, außerdem soll ein Multicar „aufgrund fehlender Alternativangebote durch einen Multicar mit einer Abgasnorm 6 ersetzt“ werden.

Und was wurde aus der Wunschliste für die Dienstwagen?

„Mit der Vorlage VI-A-07961-DS-14 wurden ursprünglich noch die neu zu beschaffenden Fahrzeuge für den OBM und die Bürgermeister aufgeführt, welche nunmehr entbehrlich sind“, schreibt das Verwaltungsdezernat jetzt in der neu gefassten Vorlage.

„Zum einen konnte der laufende Vertrag für das Fahrzeug des OBM mit dem derzeitigen Vertragspartner noch einmal um 2 Jahre verlängert werden. Dadurch ist jetzt kein neuer Vertrag notwendig und es kann dann in 2 Jahren auf ein angekündigtes neues Modell von BMW mit großer Reichweite (400–600 km) zurückgegriffen werden. Zum anderen ist die Ausnahme für die Bürgermeister nicht mehr notwendig, da deren Nutzung sich künftig auf E-Fahrzeuge bzw. den aktuellen Fahrzeugpool beschränken wird.“

So beginnt ganz langsam das Umdenken. Und beide Fassungen der Vorlage machen deutlich, wie stark alte Gewohnheiten, veraltete Arbeitsabläufe und Prestigedenken verhindern, dass selbst Menschen, die den Klimaschutz für notwendig halten, auch ihr Verhalten und ihr Denken verändern.

Was ja nicht nur für Leipzigs Verwaltung gilt, sondern für hunderte Unternehmen und Institutionen in Leipzig, die allesamt längst ihren Dienstwagenpark hätten reduzieren können und deutlich mehr Werbung für die existierenden Alternativangebote hätten machen können.

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