Seit Montag, 20. April, gilt in einzelnen Bundesländern – wie Sachsen – die Schutzmaskenpflicht im ÖPNV. Bundesweit gilt erst einmal nur die Empfehlung, sie dort zu tragen. Aber sie macht gerade in Bussen und Bahnen, wo viele Menschen auf engem Raum zusammen sind, Sinn. Der Fahrgastverband PRO BAHN fordert nun, dass das kein Flickenteppich bleibt, sondern bundeseinheitliche Maskenregelungen geschaffen werden.
Das zusätzliche Tragen von Masken im öffentlichen Verkehr erachtet der Fahrgastverband jedenfalls als sinnvoll. Auch müsse allgemeinverständlich kommuniziert werden, für welche Verkehrsmittel die Maskenpflicht gilt.
Der Fahrgastverband PRO BAHN stuft die Nutzung von Mund-Nasen-Schutzmasken (unter anderem auch Schals und sogenannte Community-Masken) in öffentlichen Verkehrsmitteln als sinnvolle ergänzende Maßnahme ein, um Mitreisende zu schützen.
„Wenn jeder alle anderen schützt, ist man auch selbst geschützt“, begründet dies Lukas Iffländer, stellvertretender Bundesvorsitzender des Fahrgastverbands PRO BAHN. Daher unterstützt der Verband das Maskengebot und eine Entwicklung zu einer Maskenpflicht, wenn ausreichend Masken vorhanden sind.
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Wichtig sei aber, so betont Iffländer, ein einheitlicher Einsatzbereich.
„In manchen Ländern gilt ‚Bus und Bahn‘, in anderen ‚ÖPNV‘ – hierunter verstehen manche die Bahn, andere nur Busse und Straßenbahnen. Und gilt die Regelung jetzt ab dem Bahnhofsgebäude, dem Bahnsteig oder der Fahrzeugtüre? Da blicken viele Menschen nicht durch“, beklagt Ehrenvorsitzender Karl-Peter Naumann.
Daher müsse es klare Regeln geben, die die Menschen auch verstehen. Konsequent wäre es dabei, diese Regelungen für alle öffentlichen Verkehrsmittel und auf und in den Verkehrsstationen einzuführen, also einerseits in Bussen, Fähren, S-, U- und Straßenbahnen, den Nah- und Fernverkehrszügen und in Bahnhöfen, aber auch bei Taxis, privaten Fahrdiensten und den verbleibenden innerdeutschen Flügen sowie auf Flughäfen. Dabei sollte auch das Personal und nicht nur die Fahrgäste mit Masken unterwegs sein.
Essenziell ist aus Sicht des Fahrgastverbandes auch eine aktive Kommunikation der Regeln. Das bedeute klare Informationen an Bahnhofsgebäuden und Haltestellen. Ein Beispiel wäre ein Aushang: „Zutritt zum Bahnhofsgebäude nur mit Maske“.
Dies sollte idealerweise mit einer Ausgabestelle am Startbahnhof verknüpft werden.
„Solange es unterschiedliche Regelungen gibt, muss in Zügen, die durch mehrere Bundesländer verkehren, und an deren Haltebahnhöfen darauf hingewiesen werden“, fordert Iffländer. Für einen Regionalexpress von Frankfurt nach Würzburg hieße das, dass nach Hanau die Ansage „Nächster Halt, Großkrotzenburg, letzter Halt im Bundesland Hessen. Anschließend fahren wir im Freistaat Bayern, hier gilt Maskenpflicht. Fahrgäste ohne Maske bitte aussteigen.“ durchgegeben werden müsste. „Das kommt einem lächerlich vor, ist aber bis zu einer einheitlichen Lösung nötig“, bedauert Iffländer.
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