Eigentlich war die Anfrage der SPD-Fraktion ja ganz einfach: Mit ihrem Klimaschutzpaket will die Bundesregierung auch mehr Geld für den Ausbau des kommunalen ÖPNV geben. Was ja wie die Faust aufs Auge für Leipzig passen würde, wo ja mit dem „Nachhaltigkeitsszenario“ ein deutlicher Ausbau des ÖPNV bis 2030 geplant ist. Aber das Problem an den Förderprogrammen, die sich deutsche Regierungen so gern ausdenken, ist: Die Regeln sind oft so, dass das Geld nur schwer abgerufen werden kann.

Das ist jetzt zugespitzt. Stimmt. Aber mit dem Problem schlagen sich nicht nur die Leipziger Verkehrsbetriebe seit zwei Jahrzehnten herum: Sie können einfach keine Bundesförderung für neue Straßenbahnstrecken abrufen, weil die Förderbedingungen in einer eng bebauten Großstadt nicht einhaltbar sind.

„In ihrem Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm, das die Bundesregierung am 20. September 2019 vorgestellt hat, ist bei den sektorbezogenen Maßnahmen unter dem Sektor Verkehr folgender Passus zu finden“, stellte die SPD-Fraktion fest: „Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV: Mit der Erhöhung der Bundesmittel nach dem GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) für den Ausbau des ÖPNV auf 1 Mrd. Euro jährlich ab 2021 hat die Bundesregierung die Voraussetzungen geschaffen, die Attraktivität des ÖPNV zu verbessern. Das schienengebundene Nahverkehrsnetz kann damit ausgebaut werden. Die Modalitäten des GVFG sollen noch stärker auf die Ziele der Klimafreundlichkeit des ÖPNV ausgerichtet werden. Damit bereits in den nächsten Jahren zusätzliche Ausbaumaßnahmen konkret geplant werden können, beabsichtigt die Bundesregierung, die Mittel ab 2025 auf 2 Mrd. Euro jährlich zu erhöhen. Die Modernisierung und klimaschonende Umrüstung von Busflotten werden durch die Verstärkung der Förderung von Bussen mit elektrischen und wasserstoffbasierten Antrieben sowie Bussen, die mit Biogas betrieben werden, weiter vorangetrieben.“

Ab 2021 gibt es also eine Milliarde Euro, ab 2025 dann 2 Milliarden vom Bund für den Ausbau des ÖPNV. Jedes Jahr. Zeit genug, dass die Städte bis dahin ihre Planungen auflegen und das Geld beantragen können.

„Durch das vom Stadtrat beschlossene Nachhaltigkeitsszenario zur Neuorganisation des urbanen Verkehrs kommt dem Ausbau und der Attraktivitätssteigerung des ÖPNV eine wichtige Rolle zu“, hatte die SPD-Fraktion noch festgestellt. „Durch die im Klimaschutzprogramm avisierten Fördermittel für den Ausbau des ÖPNV besteht für die Stadt Leipzig die Möglichkeit, dadurch mehr Projekte zu günstigeren Konditionen umzusetzen zu können.“

Und deshalb wollte die Fraktion einfach nur wissen, was die Stadt für das Bundesprogramm jetzt anzumelden gedenke. Hat sie überhaupt schon irgendein Projekt umsetzungsfähig in der Schublade liegen?

Die Antwort wird dann etwas komplexer.

Es wird eine sehr kurze Anmeldeliste

Denn die schönen Milliarden aus dem Hause von Bundesverkehrsminister Scheuer sind saure Trauben. Zumindest dann, wenn man sie gern zum Neubau neuer Trassen verwenden möchte.

„Die Stadt Leipzig und die LVB sind intensiv bemüht, über das GVFG und neue Förderprogramme Finanzmittel für den Ausbau des ÖPNV zu erhalten. Im Rahmen der Erarbeitung des Infrastrukturprogramms wurden gemeinsam rund 70 Vorhaben aufgesetzt, die über das GVFG förderfähig wären. Die Realisierung soll ab 2021 beginnen. Dazu werden in enger Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der Leipziger Gruppe derzeit bereits eine Vielzahl von Maßnahmen planerisch vorbereitet, sodass die Beantragung von Fördermitteln möglich ist“, erklärt das Dezernat Stadtentwicklung und Bau in seiner Antwort.

Klingt schon mal gut. Gleich kommt bestimmt die Liste.

„Die Leipziger Gruppe und speziell die Leipziger Verkehrsbetriebe arbeiten intensiv daran, die vorhandenen Mittel des Bundes-GVFG Programmes noch besser nutzbar zu machen. Aus der anstehenden Novellierung des GVFG ergibt sich die Chance, die aktuelle Situation zu verbessern. Dafür bringen sich die LVB federführend im Rahmen der Verbandsarbeit des VDVs ein, um die angedachten Änderungen der Kriterien (z. B. hinsichtlich der Notwendigkeit des bahneigenen Körpers) so zu gestalten, dass die anstehenden Projekte im Zuge des Nachhaltigkeitsszenarios weitestgehend auch durch Bundesförderung förderfähig werden.“

Stimmt schon: Die Straßenbahnlinien, die man mit separatem Gleiskörper bauen konnte, hat man so gebaut. In der Delitzscher Straße, in Grünau oder in der Prager Straße.

Wenn jetzt neue Strecken angedacht werden, reicht der Platz nicht, um in der Mitte separierte Gleise zu bauen. Anderen Großstädten geht es genauso. Man braucht also andere Förderregeln, um die vom Bund bereitgestellten Gelder auch für den Neubau in engeren Großstadtstraßen beantragen zu können.

Fördermittel nicht nutzbar?

„Hintergrund ist, dass mit der Novellierung neben den inhaltlichen Änderungen eine Aufstockung von heute 333 Mio. EUR p. a. auf zunächst 1 Mrd. EUR geplant ist. Mittels Klimapaket soll nun eine weitere Aufstockung ab 2025 (oder auch früher) auf 2 Mrd. EUR umgesetzt werden. Ohne die inhaltlichen Änderungen des GVFG ist die Aufstockung der Mittel im Bundes-GVFG für Leipzig nicht nutzbar“, stellt das Dezernat Stadtentwicklung und Bau noch fest.

„Ausgehend von der erwarteten inhaltlichen und monetären Änderung des GVFG hat die Leipziger Gruppe (im Rahmen des Infrastrukturprogramms 2030) gemeinsam mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt ein Programm, mit dem ab 2021 bis 2030 insgesamt ca. 70 Vorhaben im Rahmen des Bundes GVFG abgewickelt werden könnten, die die ,Basis‘ für die notwendige Leistungsfähigkeit des ÖPNV in Leipzig sind. Die LVB sind mit einem Volumen von ca. 250 Mio. EUR an dem Programm beteiligt. Nach Berücksichtigung der förderfähigen Kosten und der Förderquote würde dies einem Anteil von ca. 100–120 Mio. EUR Bundesförderung entsprechen. Die Planungen der Teilvorhaben sind so eingeordnet, dass die Realisierung des Programms ab 2021 beginnen kann.“

Kommt jetzt die Liste?

Leider nein.

„Weiterhin sind im Rahmen der strategischen Planung der LVB Vorhaben zur Weiterentwicklung des Netzes bis 2030 mit einem geschätzten Gesamtvolumen von ebenfalls ca. 250 Mio. EUR geplant. Dies würde einer entsprechenden Bundesförderung in Höhe von ca. 120 Mio. EUR entsprechen. Ein zentrales Vorhaben in diesem Zusammenhang ist die Herstellung der neuen Tangentialverbindung ,Südsehne‘ mit dem ,Südkreuz‘. Letzteres ist im Maßnahmengesetz zum Kohleausstieg enthalten, was die Bedeutung des Vorhabens unterstreicht“, so das Dezernat Stadtentwicklung und Bau.

Die sogenannte „Südsehne“ ist im Grunde der Straßenzug Antonienstraße / Rödelstraße / Schleußiger Weg/ Kurt-Eisner-Straße / An den Tierkliniken.

Dass die LVB überhaupt noch nicht so weit sind, hier eine starke ÖPNV-Verbindung zum Beispiel mit Straßenbahnen zu projektieren, stellte LVB-Geschäftsführer Ulf Middelberg am 10. September 2018 in der LVZ fest. Da sagte er nämlich: „Über eine Tangentialverbindung durch den Schleußiger Weg wird schon länger planerisch nachgedacht, weil unsere Buslinie dort bereits stark nachgefragt ist. Diese Route, die Plagwitz und Schleußig mit der Südvorstadt verknüpft, könnte dann weitergeführt werden in den Leipziger Osten. Wir denken natürlich auch in Straßenbahnen – ganz klar. Nur wenn wir bis 2030 schauen, glauben wir, dass wir uns auch den neuen Technologien stellen müssen. Auch dafür steht dieser Begriff: Südsehne.“

Und von einer Umsetzung vor dem Jahr 2030 war da gar keine Rede. Middelberg: „In der langen Linie ist die emissionsfreie Mobilität, Elektrobusse mit regenerativen Energien, unser Zielbild. Das mündet letztlich – wenn wir mal visionär nach 2030 schauen – in einem Konzept, dass wir Südsehne nennen. Dies wäre eine denkbare Querverbindung im Leipziger Süden, die wir brauchen, wenn die Stadt weiter so wächst. Es wird eine Strecke, wo wir ohne Abgase emissionsfrei fahren, wo wir auf virtuellen Gleisen unterwegs sind und wo wir auch automatisiert steuernde Fahrzeuge sehen wollen.“

Elektrobusse schaffen aber auch nicht mehr Fahrgäste als Dieselbusse.

Das kann also nicht die Lösung sein.

Geld für Neubau 30 Jahre alter Strecken

Aber die LVB haben ja noch ganz andere Vorhaben zu stemmen. Denn auch all das, was in den 1990er Jahren gebaut wurde, ist so langsam wieder reif zur Kompletterneuerung.

Was das Planungsdezernat zu der Aussage bringt: „Eine Möglichkeit weiter Mittel aus dem Bundes-GVFG für Leipzig nutzbar zu machen, wäre eine Änderung des GVFG in einem weiteren Punkt. Entsprechend der Forderung des DST und VDV wäre es zielführend, die Förderung von Maßnahmen, die einen sogenannten grundhaften Ausbau darstellen, also einen Ersatz nach Ablauf der Nutzungsdauer, im Bundes-GVFG aufzunehmen. Damit wäre in Leipzig der perspektivisch anstehende Ersatz der nach 1990 realisierten Stadtbahnlinien (insb. Linie 16) mit einem Volumen von zusätzlich mindestens 30 Mio. EUR über das GVFG förderbar. Dies ist im aktuellen Referenzentwurf des GVFG verankert.“

Da dürfte man nicht nur in der SPD-Fraktion erschrecken. Denn diese Zahlen zeigen, wie unterfinanziert der ÖPNV in Leipzig tatsächlich ist. Und wenn sich an Bundes- und Landesförderung nicht wirklich drastisch etwas ändert, kann man das „Nachhaltigkeitsszenario“ so nehmen wie es ist und in die Tonne stecken. Dann geht das mit den Leipziger Investitionen bis 2030 genauso zäh weiter wie in den letzten 20 Jahren. An einen Ausbau des Netzes ist da gar nicht zu denken.

Und wenn man diese eh schon engen Vorgaben sieht und das, was Leipzig aus eigener Kraft beisteuern kann, schrumpft die Liste dessen, was Leipzig für das Milliarden-Paket des Bundesverkehrsministers anmelden kann, auf diese kurze Liste zusammen:

Ratzelstraße (Haltestelle Hermann-Meyer-Straße bis Schönauer Straße)
Waldstraße (Waldplatz bis Primavesistraße
Volbedingstraße (Mockauer Straße bis Ossietzkystraße)
Dieskaustraße (Huttenstraße bis Adler)
Gorkistraße (Haltestelle Löbauer Straße bis Ossietzkystraße)
Mockauer Straße/Tauchaer Straße (Straßenbahnverlegung vom Knoten Mockau/Post bis Kieler Straße/Stralsunder Straße
Georg-Schumann-Straße (Böhmestraße bis Chausseehaus einschließlich neuer Haltestelle Ehrensteinstraße)

Weitere Maßnahmen mit einer Beantragung von Fördermitteln ab 2023/2024 sind:

Prager Straße (An der Tabaksmühle bis Friedhofsgärtnerei)
Käthe-Kollwitz-Straße einschließlich Neubau Klingerbrücke (Westplatz bis Klingerweg)

Die Projekte kommen einem alle schon sehr vertraut vor, denn die liegen im Grunde schon seit fünf Jahren in der Schublade.

Das Thema Bestandssanierung

Wie sagte doch Bundesminister Andreas Scheuer am 10. Oktober so schön: „Wir wollen den öffentlichen Personennahverkehr noch attraktiver und moderner machen. Mit unserer Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sorgen wir dafür, dass künftig deutlich mehr Mittel für dringende Investitionen in den Neu- und Ausbau im Nahverkehr zur Verfügung stehen. Davon profitieren die Verkehrsunternehmen, Städte und Kommunen. Sie können die Bundesmittel schnell und unbürokratischer investieren. Das Geld kommt damit sofort bei den Bürgern an.“

Hat das Bundesverkehrsministerium tatsächlich nur ein paar kleine Zugeständnisse gemacht? Diese hier nämlich: „Derzeit dürfen GVFG-Mittel ausschließlich für den Neu- und Ausbau verwendet werden. Künftig stehen die Mittel (nachrangig) auch für Sanierungsprojekte zur Verfügung. Das bedeutet konkret: Verkehrsunternehmen, Städte und Kommunen können z. B. U-Bahnhöfe modernisieren, Treppenaufgänge renovieren, tropfende Decken sanieren oder Tunnel ausbessern.“

Nein. Stimmt nicht.

Denn die Bestandsanierung hat man sehr wohl mit aufgenommen ins Programm, wie das Bundesverkehrsministerium im Oktober mitteilte: „Zusätzlich wird auch die Grunderneuerung bestehender Anlagen förderfähig (,Bestandssanierung‘). Hintergrund: Zu einem attraktiven ÖPNV gehört auch die Sicherstellung des weiteren Betriebs bestehender Anlagen.“

Vielleicht sollten Planungsdezernat und LVB doch lieber ein paar mehr Projekte anmelden in Berlin.

Leipzig hat Projekte für 2,3 Milliarden Euro für den Strukturwandel vorgeschlagen

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