Irgendwie geht das alles ziemlich langsam voran. Da beschließt der Sächsische Landtag mit dem Beschluss des Doppelhaushalts 2019/20 auch eine Förderung des Erwerbs von Lastenrädern. Dafür stehen in diesem Jahr 500.000 Euro bereit, 2020 eine weitere Million Euro. Aber verteilt werden kann das Geld noch nicht, weil das Gremium, das es verteilen soll, noch nicht fertig ist.

„Aktuell ist völlig unklar, ob die Sächsische Staatsregierung überhaupt noch in diesem Jahr ein funktionierendes Förderverfahren ausarbeitet und in welcher Form sie es öffentlich macht“, warf Wolfram Günther, Vorsitzender der Grünen-Fraktion im Landtag, der Staatsregierung vor. „Bislang werden keine Anträge auf Förderung von Lastenrädern bearbeitet.“

Aber in diesem Fall wollte das Verkehrsministerium das nicht selbst übernehmen, teilt Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) auf Günthers Anfrage hin mit.

„Der Fördergegenstand, das Förderverfahren sowie der Kreis der Begünstigten sollen mit der Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommunen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs (Rad.SN) und dem ADFC Sachsen abgestimmt werden. Die Gründung der Arbeitsgemeinschaft Rad.SN ist noch nicht vollzogen“, betont Dulig.

Wobei „nicht vollzogen“ nicht „nicht gegründet“ heißt. Denn gegründet haben diese Arbeitsgemeinschaft im Frühjahr schon acht Städte aus Ostsachsen. Nur waren das zu wenige, um ein wirklich repräsentatives Gremium der sächsischen Kommunen zu bilden. Schon damals hatten auch die sächsischen Großstädte signalisiert, Mitglied der AG werden zu wollen. Der Leipziger Stadtrat hat im Juni ganz offiziell den Beitritt der Stadt Leipzig beschlossen.

Freilich steht – wenn dann genug Städte mitmachen – noch eine Neuformierung des Gremiums aus, sodass es auch für alle Mitglieder verbindliche Absprachen treffen kann. Und dazu gehören dann auch die Fördermodalitäten für Lastenräder, auch wenn Martin Dulig schon so eine Ahnung hat, was im Förderverfahren dann wohl stehen wird: „In Sachsen ist voraussichtlich eine Förderrichtlinie für Lastenfahrräder geplant, die den Bereich von durch Muskelkraft fortbewegte und mit einer fest installierten Vorrichtung zum Lastentransport versehene Fahrräder umfasst. Sofern es sich um ein Lasten-Pedelec handelt, sind die rechtlichen Vorgaben an ein zulassungsfreies Fahrrad mit elektromotorischem Hilfsantrieb gemäß § 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) einzuhalten. Diese Vorgaben umfassen u. a. das Aussetzen der Tretunterstützung bei max. 25 km/h und eine Nenndauerleistung des Hilfsantriebs von max. 250 Watt.“

Aber bis die Arbeitsgemeinschaft wirklich handlungsfähig ist, kann es noch dauern.

Im Juli hatte die Rad-AG schon 14 Mitglieder, darunter auch Leipzig und Dresden. Das Gremium nimmt also langsam die Konturen an, die vergleichbare AGs in anderen Bundesländern schon haben. 13 Bundesländer haben nämlich schon so eine AG. Und die braucht auch richtige Arbeitsebenen, die dann solche Dinge wie Fördermodalitäten für Lastenräder auf die Beine stellen. Diese Förderrichtlinie gibt es noch nicht. Es kann also noch eine ganze Weile dauern, bis die Fördergelder für Lastenräder beantragt werden können.

Leipzig soll noch im Sommer Mitglied der Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommunen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs werden

Leipzig soll noch im Sommer Mitglied der Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommunen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs werden

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