Zahlreiche Großstädte in Deutschland haben sofort den Arm gehoben, als Teilnehmer für ein Pilotprojekt gesucht werden: den Grünen Pfeil für Radfahrer. Und nur für Radfahrer. Und auch Leipzigs Verkehrs- und Tiefbauamt meldete Leipzig als Testgebiet an. An drei ausgesuchten Kreuzungen ist künftig versuchweise das Rechtsabbiegen für Radfahrer auch bei einer rot zeigenden Ampel erlaubt.
Die Stadt Leipzig ist damit Teil eines entsprechenden Pilotversuchs des Bundesverkehrsministeriums in insgesamt neun Großstädten in Deutschland. Der Test soll Daten liefern zur Akzeptanz einer solchen Sonderregelung für Radfahrer sowie Erkenntnisse zur Verkehrssicherheit.
Bis Ende Januar sollen für die Dauer des Versuchs die entsprechenden Schilder an drei Leipziger Standorten angebracht werden: an den Kreuzungen Wurzner Straße/Wiebelstraße, an der Karl-Liebknecht-Straße/Riemannstraße und an der Karl-Liebknecht-Straße/Shakespearestraße.
Die Eingewöhnungsphase für Radfahrer soll dann anschließend bis Ende April 2019 laufen, von Mai bis Juli folgen dann die sogenannten Nachher-Erhebungen. Enden soll der Versuch spätestens ein Jahr nach Anbringung der Verkehrszeichen. Die Untersuchungen werden von der TU Dresden für die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ausgeführt. Auftraggeber für den Pilotversuch ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Hintergrund
Der Pilotversuch hat zum Hintergrund, dass eventuell der § 37 der Straßenverkehrs-Ordnung erweitert werden soll. Dieser Paragraph besagt bislang, dass nach dem Anhalten das Abbiegen vom rechten Fahrstreifen nach rechts auch bei Rot erlaubt ist, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil angebracht ist. Im Zuge der Novelle der StVO soll diese Regelung auch auf Radfahrstreifen und baulich angelegte straßenbegleitende Radwege ausgedehnt werden.
Für die Verkehrsteilnehmer ändert sich an der eigentlichen Regelung nichts: Es darf nach vorherigem Anhalten auch bei Rot rechts abgebogen werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer dabei nicht behindert oder gefährdet werden. Neu ist jedoch, dass diese Verkehrszeichen durch den Zusatz „nur Radverkehr“ dies ausschließlich Radfahrern gestatten.
Mit den drei Kreuzungen hat Leipzig drei relativ neu ausgebaute Kreuzungen für den Pilotversuch angemeldet. An allen dreien waren mit dem Umbau auch Radfahrstreifen eingeordnet worden. Nach Ende des Pilotversuchs und nach Auswertung der Ergebnisse soll im Jahr 2020 beschlossen werden, ob die StVO entsprechend angepasst wird.
Die Stadt Leipzig ist mit ihrem im Bundesvergleich überproportional stark wachsenden Radverkehrsanteil dafür ein ausgewähltes Untersuchungsgebiet, betont das VTA. Leipzig ist durch das Verkehrs- und Tiefbauamt auch in der Fachkommission „Großstädtische Straßenverkehrsbehörden“ im Deutschen Städtetag vertreten, in der das Thema des rechtsabbiegenden Radverkehrs schon mehrfach unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit und der Akzeptanz von Verkehrsregelungen thematisiert wurde – beide Aspekte spielen für Leipzig eine große Rolle.
Ende 2018 wurden an den ausgewählten Standorten bereits „Vorher-Messungen“ (bisherige Regelung ohne „Grünpfeil für Radfahrende“) durchgeführt. Diese sind abgeschlossen, werden von der TU Dresden ausgewertet und zum Schluss mit den „Nachher-Erhebungen“ (mit Grünpfeil für Radfahrende) verglichen.
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