Das hier ist noch so eine Geschichte, die eigentlich schon zehn Jahre und länger vor sich hinköchelt. 40 Jahre nach der Rechnung von Rechtsanwalt Jürgen Kasek, der jetzt einen Erfolg für die Leipziger Radfahrer vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen melden kann. Denn auf den größten Teilen des Leipziger Promenadenrings muss die Stadtverwaltung das verhängte Radfahrverbot jetzt aufheben und die Verbotsschilder abbauen.
Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat nämlich der Berufungsklage eines Leipzigers im Wesentlichen stattgegeben, der gegen die Radverkehrsführung am Leipziger Promenadenring geklagt hatte. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen sah deutliche Ermessensfehler bei der Stadt Leipzig bei der Ausweisung von Radfahrverboten und benutzungspflichtigen Radwegen am Promenadenring an einem Großteil der Stellen des Promenadenringes.
Die Geschichte ist mehrfach brisant, weil die übliche Begründung der Stadtverwaltung für die Aufrechterhaltung des Radfahrverbots auf dem Ring einerseits lautete, weil hier Mindesttempo 40 gelte aus uralten Zeiten, könne man hier keine Radfahrer fahren lassen, und man wolle einen eigenen Radring in der Innenstadt schaffen, auf dem Radfahrer die Fußgängerzonen in der City problemlos vermeiden und schnell auf die andere Seite des Rings gelangen können.
Es wurden zwar einzelne Straßenabschnitte zu Fahrradstraßen umgewidmet, die Bemühungen um einen kompletten Radring sind aber seit Jahren ins Stocken geraten.
Stattdessen wurde 2009 das Radfahren in den Fußgängerzonen während der Geschäftszeiten praktisch verboten und regelmäßig lässt das Ordnungsamt hier die Muskeln spielen und kontrolliert mit der Polizei gemeinsam die Einhaltung des Verbots. Nirgendwo zeigt sich deutlicher, wie wenig ernst man die Leipziger Bekenntnisse zum Radverkehr nehmen durfte.
Und wer die Hürdenfahrt in der City vermeiden wollte, fuhr logischerweise über den Ring und lernte dort ein System kennen, das mit durchgehender Radwegeführung nichts zu tun hat. Radwege hören einfach auf, Übergänge führen im Zickzack, Stoppschilder sorgen dafür, dass Radfahrer – wie an der Gottschedstraße – in unlösbaren Situationen landen.
Dass es Engpässe auf dem Ring gibt, wo die Enge der Verhältnisse die Stadt aus Gerichtssicht berechtigt, das Radfahrverbot aufrechtzuerhalten, betont das Urteil auch: Im Bereich der Einmündung Käthe-Kollwitz Straße, über den Richard-Wagner-Platz bis hin zur Einmündung Goethestraße (Innenring) bleiben die Schilder stehen. Was eben auch das ebenfalls seit Jahren diskutierte Gebiet vor dem Hauptbahnhof betrifft.
In den übrigen Bereichen entfalten die Schilder mit den Zeichen 237, 240, 241, 254 (benutzungspflichtiger Radweg und Fahrradfahren verboten) mit Rechtskraft des Urteils keinerlei Wirkung mehr. Die Stadt muss somit eine komplette Neuprüfung der Radverkehrsführung am Promenadenring vornehmen, stellt Jürgen Kasek fest. Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte die 2013 erhobene Klage 2015 noch als unbegründet zurückgewiesen.
Der ADFC Leipzig hat die Klage unterstützt, damit auch Radfahrer den Promenadenring in allen Abschnitten nutzen können. Radfahrer sollen nicht mehr auf Gehwege abgedrängt oder Umwege durch die Innenstadt nehmen müssen.
„Die Straßenverkehrsordnung gibt klar vor, dass Fahrräder Fahrzeuge sind und somit in der Regel auf der Fahrbahn zu führen sind. Für eine Anordnung von benutzungspflichtigen Radwegen sind, neben der besonderen Gefahrenlage, bauliche Mindeststandards und die Trennung vom Fußverkehr maßgebend.
Sofern entsprechende Radwege nicht vorhanden sind, müssen für die Sicherheit im Fahrbahnbereich geeignete (verkehrsrechtliche) Maßnahmen getroffen werden. Sofern dies nicht möglich ist, sollten zusätzliche Alternativrouten angeboten werden“, stellt der Rechtsanwalt Jürgen Kasek fest. „Ein Fahrradverbot, wie es bisher an Teilen des Promenadenringes galt (Zeichen 254), kommt demnach nicht in Betracht.“
Mit diesem Urteil ende eine mehr als 40-jährige Ära auf dem Promenadenring Leipzig. Auf weiten Teilen des Ringes darf nunmehr auf der Fahrbahn legal Fahrrad gefahren werden.
„Nach fast 10 Jahren intensiver Diskussion und zwei Prozessen stärkt das rechtskräftige Urteil die Position des ADFC Leipzig und gibt der Stadtverwaltung Leipzig die Gelegenheit, das Verkehrsgeschehen auf dem Promenadenring ohne politisches Kalkül neu zu ordnen. Wir gehen davon aus, dass die Stadt die Belange des Radverkehrs nun stärker berücksichtigen wird“, freuen sich Alexander John und Heiko Rudolf vom ADFC Leipzig, die die Klage unterstützt hatten.
Ziel des ADFC sind durchgängige, leistungsfähige und sichere Radverkehrsanlagen an der Innen- und Außenseite des Promenadenringes. Angesichts des Fußverkehrs und der zunehmenden Nutzung der Seitenbereiche sind dafür Radfahrstreifen besonders geeignet. Dazu müsste die äußere Fahrspur auf dem Ring umgewidmet werden. Übrigens ein Thema, das auch vor dem Hauptbahnhof diskutiert wird. Die Radfahrer würden auf der Fahrbahn fahren, nicht mehr mit Fußgängern um Bewegungsraum rangeln und auch die Innenstadt meiden können, ohne dabei selbst immer wieder in unübersichtlichen Situationen zu landen.
Das Urteil ebnet den Weg für eine fahrradfreundliche Verkehrsführung und bessere Aufenthaltsqualität am Leipziger Promenadenring. Jetzt ist die Verwaltung am Zug, deren Versprechen für einen eigenen Radring seit Jahren als Provisorium im Raum schwebt, aber bis heute keine belastbaren Strukturen angenommen hat.
Inhalt des Urteils des OVG Bautzen:
- Das Urteil des VG Leipzig vom 06.Mai 2015 wird geändert: „Die Beschilderung des Promenadenrings mit den Zeichen 254, 237, 240, 241 entlang des Straßenzugs Martin Luther Ring, Roßplatz, Augustusplatz, Georgiring, Willy-Brandt Platz, Tröndlinring, Goerdelerring, Dittrichring (Promenadenring), in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des sächsischen Landesamtes für Straßenbau und Verkehr vom 30.Januar 2014 wird mit Ausnahme der Abschnitte von gegenüber Einmündung Käthe Kollwitz Str. über Richard Wagner Platz, Tröndlinring bis Willy Brandt Platz, Einmündung Goethestr. aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
- Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Fahrraddemo am Freitag
Am Freitag, 14. September, um 18 Uhr, wird im Rahmen einer Fahrraddemo auf die neue Rechtslage hingewiesen. Start ist 18 Uhr auf der Opernseite des Augustusplatzes, von wo es zuerst über die Innenseite des Promenadenrings geht – ganz herum wieder bis zum Augustusplatz, dort einmal um den Brunnen und dann auf zur nächsten Ringrunde, diesmal über die Außenseite des Rings wieder zurück bis zum Augustusplatz.
Nachtrag, 13. September, 14.25 Uhr:
Grüne Fraktion zum OVG-Urteil zum unrechtmäßigen Radfahrverbot müssen nun Taten folgen!
Zum Urteil des OVG zum Radfahrverbot am Ring erklärt Daniel von der Heide, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion:
“Es ist schon auch ein wenig ernüchternd, dass trotz all der Ratsbeschlüsse zur Förderung des Radverkehrs es dieses Urteils erst bedurfte. Für die Diskussion in Leipzig ist die eigentlich selbstverständliche Klarstellung, das Fahrräder normale Fahrzeuge sind und daher regelmäßig auf der Fahrbahn fahren, dennoch hilfreich. Wir erwarten jetzt, dass die Stadtverwaltung die unrechtmäßig aufgestellten Schilder kurzfristig entfernt und die Chance nutzt, um bei der Neubewertung des Rings durchgehend sichere und attraktive Bedingungen für den Radverkehr zu schaffen.”
“Wenn Herr Hasberg darauf verweist, die Radfahrer*innen sollten weiterhin die Radwege nutzen, stellt sich mir die Frage, ob ihm bewusst ist, an wievielen Stellen am Ring es einen solchen Radweg, geschweige denn einen sicheren, gar nicht gibt. Häufig fehlte es ja bislang an Lösungen, weil der Gehweg zu schmal und die Fahrbahn verboten war, daher ist das Urteil umso mehr zu begrüßen. Wir gratulieren dem Kläger zu seinem Erfolg und dem langen Atem auf dem Weg dahin.”
Gefahrenstelle Nr. 30 im Leipziger Radnetz: Und wie nun weiter an der Gottschedstraße?
Gefahrenstelle Nr. 30 im Leipziger Radnetz: Und wie nun weiter an der Gottschedstraße?
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