Bevor es in die verdienten Landtagsferien ging, thematisierte die verkehrspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katja Meier, noch einmal ein Anliegen, das oft vergessen wird, wenn es um moderne Verkehrslösungen geht. Denn natürlich braucht es in Städten wie Leipzig auch Platz für Carsharing-Angebote, damit mehr Autofahrer bereit sind, auf den Kauf eines eigenen Autos zu verzichten. Die Sache hat ja gerade erst begonnen.

Die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag hat deshalb noch vor der Sommerpause einen Entwurf für ein sächsisches Carsharinggesetz vorgelegt. Ein solches Gesetz hatte Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) am 1. September 2017 schon für das Frühjahr 2018 versprochen. Aber da es immer noch nicht vorliegt, hat jetzt die Grünen-Fraktion einen solchen Gesetzentwurf eingebracht. Damit sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, Carsharing-Anbietern privilegiert Stellflächen im öffentlichen Straßenraum zuweisen zu können.

„In Sachsen nutzen aktuell mehr als 30.000 Menschen Carsharing. In ganz Deutschland sind es bereits zwei Millionen. In Sachsen ist bei der Nutzung also noch viel Luft nach oben. Aktuell stoßen die Anbieter von Carsharing-Angeboten allerdings in den sächsischen Großstädten an ihre Grenzen“, erläutert Katja Meier, verkehrspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, die Initiative für ein sächsisches Carsharinggesetz.

„Zentrale Stellflächen in innenstadtnahen Wohngebieten werden rar. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage zur Genehmigung von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum können diese bislang nur auf privaten oder öffentlichen Flächen außerhalb des Straßenraumes angeboten werden. Was bedeutet, dass Carsharing-Angebote u.a. nicht in ausreichendem Maß an zentralen ÖPNV-Umstiegspunkten angeboten werden können.“

Eine landesrechtliche Regelung würde für Kommunen und Anbieter Rechtssicherheit und Anreize schaffen, Carsharing zu fördern, begründet die Landtagsabgeordnete den Vorstoß.

„Kommunen könnten beispielsweise auf Parkgebühren für Carsharing-Fahrzeuge verzichten und spezielle Stellplätze im öffentlichen Straßenraum ausweisen. Da das Bundes-Carsharinggesetz nur auf Bundesfernstraßen anwendbar ist, sind landeseigene Regelungen für Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen im sächsischen Straßengesetz notwendig“, sagt Katja Meier.

„Ein flächendeckendes Angebot an Carsharing-Möglichkeiten ermöglicht es mehr sächsischen Bürgerinnen und Bürgern auf Privat-PKW zu verzichten. Dadurch werden der Parkraumbedarf verringert, Flächenkonflikte minimiert und Luftschadstoffe reduziert. Eine Studie des Bundesverbandes Carsharing hat zahlreiche positive Effekte nachgewiesen. So ersetzt ein Carsharing-Auto im Schnitt 20 Privat-Autos.“

Aber eigentlich geht es ja um die Handlungsspielräume der Kommunen.

Mit dem Gesetzentwurf soll den Kommunen als Träger der Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten zudem rechtssicher ermöglicht werden, geeignete Flächen auszuwählen und mittels Sondernutzung für stationsbasiertes Carsharing zur Verfügung zu stellen. Auch eine Reduzierung der Gebühren für diese Sondernutzung kann festgelegt werden. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs fand am Donnerstag, 28. Juni, im Sächsischen Landtag statt.

In ihrer Rede machte Meier dann den Sinn des Carsharings auch noch plastisch: „Das Auto beansprucht dabei mit Abstand am meisten Fläche. Das durchschnittliche Auto steht aber mehr als 23 Stunden am Tag und blockiert wertvolle Fläche. Radfahrerinnen und Radfahrer organisieren sich zunehmend und fordern kraftvoll und lautstark mehr Fläche für sichere Radverkehrsinfrastruktur ein. Sie haben es satt im lebensgefährlichen Dauerkonflikt mit dem dem Autoverkehr zu stehen und durch den Straßendruck die Konflikte auf die Fußwege zu verlagern.“

Zunehmend lauter werde von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Großstädte Lebensqualität eingefordert.

„Angesichts immer heißerer Sommer und zunehmender Trockenphasen verlangen sie mehr Grün in den Städten und deutlich mehr Aufenthalts- und Ruheflächen. Genau hier liegt der größte Vorteil im Autoteilen“, sagte Meier. „Ein Carsharingauto ersetzt laut einer Studie des Bundesverbandes Carsharing bis zu 20 Privatfahrzeuge und damit macht es jede Menge Flächen frei für andere wichtige, immer stärker nachgefragte Nutzungen.

Mobilität verändert sich. Mobilität heute bedeutet nicht mehr automatisch Automobilität, und Automobilität bedeutet heute nicht mehr automatisch, das Auto selbst besitzen zu müssen. Carsharing, das organisierte professionelle Autoteilen, das seine Dienstleistung in fast allen deutschen Großstädten zur Verfügung stellt, bietet sich als klimaschützende Alternative im Verkehr an. Und das ist auch dringend notwendig, denn der Verkehrssektor hat bisher seine Klimaschutzaufgaben nicht im Ansatz bewältigt – in Deutschland nicht und auch nicht in Sachsen.“

Da kann man gespannt sein, ob der Verkehrsminister das Grünen-Papier einfach übernimmt. Dann könnte endlich Bewegung in die Sache kommen.

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