Jeder, der in irgendeiner Weise als Lieferant, Handwerker, Pflegekraft oder Reparaturservice in Leipzig unterwegs ist, kennt das Problem: Am Einsatzort ist alles zugeparkt. Entweder blockiert man dann die Fahrbahn – oder kurvt verzweifelt um den Block und hat dann kilometerlange Anmarschwege. Das Thema hatte die Linksfraktion in einem Antrag aufgegriffen: Die Stadt soll prüfen, ob man nicht lauter Sonderparkflächen nur für den Wirtschaftsverkehr einrichten kann. Gute Idee, meldet jetzt das Dezernat Stadtentwicklung und Bau.
Das Problem dabei ist: Der deutsche Gesetzgeber hat das Problem noch nicht auf dem Schirm. Die Städte werden zwar immer voller, die Straßen sind zugeparkt und die Kammern geben zu Recht Alarm, weil die Arbeit ihrer Mitgliedsunternehmen darunter erheblich leidet.
Aber irgendwie hat zwar jeder Großkonzern direkten Zugang zu jedem Minister – die Wirtschaftskammern aber sitzen im Vorzimmer und ihre Ideen werden von den zuständigen Ministern nicht aufgegriffen.
Deswegen ist eine Sonderausweisung von Stellplätzen für Wirtschaftsverkehr noch immer nicht möglich: „Öffentliche Straßen unterliegen nach deutschem Recht dem Gemeingebrauch. Sofern keine Widmungsbeschränkungen vorliegen, stehen sie daher allen Verkehrsteilnehmern für eine gleichberechtigte Nutzung im Rahmen der verkehrsrechtlichen Vorschriften zur Verfügung.
Die Reservierung von Verkehrsraum für bestimmte Verkehrsteilnehmer oder Verkehrsteilnehmergruppen steht dem Gemeingebrauch entgegen und darf daher nur in wenigen Fällen gemäß § 45 Absatz (1b) Nr. 2 und Nr. 2a der StVO (bestimmte schwerbehinderte Menschen und Parkmöglichkeiten für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel) erfolgen.
Darüber hinaus dürfen Verkehrszeichen auch angeordnet werden zur Förderung der Elektromobilität nach dem Elektromobilitätsgesetz und es können Sondernutzungserlaubnisse nach dem Carsharing-Gesetz erteilt werden. Eine Freihaltung von Stellflächen nur für den Wirtschaftsverkehr ist dagegen straßenverkehrsrechtlich nicht zulässig.“
Eine Möglichkeit hat die Stadt aber trotzdem: Sie kann das Parken in bestimmten Straßenabschnitten untersagen und damit dafür sorgen, dass hier das privat geparkte Auto nach kurzer Aufenthaltszeit wieder verschwindet.
Das formuliert das Planungsdezernat so: „Allgemeine Beschränkungen des Verkehrs – auch des ruhenden – können aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs vorgenommen werden. So kann es durchaus erforderlich sein, auch das Parken – z. B. mittels eingeschränktem Haltverbot – einzuschränken, z. B. zur Gewährleistung der Andienung/Anlieferung, da dies sonst in zweiter Reihe erfolgen müsste. Bei diesen Entscheidungen sind aber immer die Interessen des einzelnen betroffenen Anliegers gegenüber den Interessen der Allgemeinheit abzuwägen.
Besonders in Wohn- und Mischgebieten hat die Gewährleistung eines möglichst großen Parkraumangebotes für die Bewohner Vorrang gegenüber den Einzelinteressen eines gewerblichen Anliegers, aber eben auch gegenüber den am konkreten Ort selten oder unregelmäßig auftretenden Parkbedürfnissen für Paketdienstleister, Handwerker, Pflegediensten.
Nur dort, wo entsprechender Bedarf konzentriert vorhanden ist, ist die Ausweisung eingeschränkter Haltverbote zur Gewährleistung des Be- und Entladens bzw. Ein- und Aussteigens oder von Kurzzeitparkplätzen möglich. Solche Lösungen sind im Stadtgebiet bereits vielfach umgesetzt und werden weiter angewendet.“
Man merkt schon: Das wird eine sehr heikle Diskussion. Wo besteht erhöhter Bedarf? Und wo müssen die Dienstleister trotzdem in zweiter Reihe ihr Fahrzeug abstellen?
In der Stadt zumindest ist das Thema bekannt. Man hat deswegen versucht, das Pferd mal andersherum aufzuzäumen und bestimmten Wirtschaftsunternehmen Sonderrechte einzuräumen.
Das erläutert das Planungsdezernat in seiner Stellungnahme zum Linke-Antrag:
Handwerker: „Im November 2017 wurden bereits Maßnahmen zum Einsatz des Handwerkerparkheftes für einen erweiterten Geltungsbereich, d. h. in Anwohnerparkzonen und mit einer Nutzungsdauer von max. 8 Stunden je Einsatzort, umgesetzt. Die Anzahl der in diesem Zusammenhang ausgegebenen Hefte ist nach entsprechender Öffentlichkeitsarbeit im ersten Quartal 2018 auf fast die Hälfte der Gesamtzahl 2017 gestiegen. (…)
Der Einführung eines Handwerkerparkausweises für die Region steht die Verwaltung offen gegenüber. Die Rechtsnatur einer solchen Vereinbarung wäre vorher abzuklären. Für Handwerker im Havarieeinsatz wird nochmals gesondert geprüft, ob und welche Maßnahmen geeignet sind, den erforderlichen Notfalleinsatz hinsichtlich des sich ergebenden Parkbedürfnisses abzusichern.“
Geschäftsanlieger: Hier sieht man eigentlich keine Sonderrechte vor. Denn mit schwerem Fahrzeug halten ja in der Regel nur die Anlieferer vorm Haus. Und das meist auch nur kurz. Hier hilft also schon die Verwandlung von Parkzonen in beschränkte Halteverbotszonen.
Was auch für andere Gewerbebetriebe gilt, wie das Planungsdezernat betont und dann noch extra ausführt: „Die Interessen der mobilen sozialen Dienste unterscheiden sich allgemein nicht von denen der anderen privaten Wirtschaft oder den sonstigen Interessen privater Antragsteller. Bei der Ausübung der Tätigkeiten von mobilen sozialen Diensten ist, wie übrigens auch bei privaten Tätigkeiten, davon auszugehen, dass es um eine effektive, kostengünstige Durchführung der Erledigung der Aufgabe geht und dabei Wege- und Reisezeiten zu minimieren sind. Der allgemeine Wunsch Zeit und Wege zu sparen, rechtfertigt jedoch auch bei der Pflegetätigkeit, an der per se ein öffentliches Interesse besteht, keine Ausnahme von der StVO.“
Nur einen Punkt scheint auch die Verwaltung für brisant zu erachten und will ihn auch noch einmal gesondert prüfen: „Für Handwerker im Havarieeinsatz wird nochmals gesondert geprüft, ob und welche Maßnahmen geeignet sind, den erforderlichen Notfalleinsatz hinsichtlich des sich ergebenden Parkbedürfnisses abzusichern.“
Was bei der Prüfung herauskommt, will man dann in einem eigenen Sachstandsbericht vorstellen.
Leipzigs CDU-Fraktion versucht den Stellplatzmangel mit einem Wunder-Antrag aus der Welt zu schaffen
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