Wenn Stadträte rechter Parteien schon mal Anfragen stellen - ob in Landtagen oder Stadtparlamenten - dann hört man in der Regel schon im Fragetext die Nachtigall trapsen. So auch bei einer Anfrage des Leipziger Ex-NPD-Stadtrats Enrico Böhm, der nur zu gern gewusst hätte, ob für Asylsuchende in Leipzig bei Kontrollen in den Straßen und Bussen der LVB eine Extrawurst gebraten wird.
Zum Beispiel aus Kulanzgründen. Das hätte er schon gar zu gern gewusst, möglichst genau aufgeschlüsselt nach Anteil der Asylsuchenden an den Leipziger „Schwarzfahrern“. Und dann bitteschön auch gleich noch diese Frage: „Wie hoch ist der entstandene Schaden, durch ‚Schwarzfahrer‘ von Personen, welche den Status als Asyl suchend besitzen?“
Zwar ließ sich Böhm am Mittwoch, 23. März, zur Stadtratssitzung entschuldigen. Aber Antwort bekam er aus dem Dezernat Stadtentwicklung und Bau trotzdem.
Und die zentrale Aussage ist: „Die Unternehmen teilen mit, dass die in den Fragen 1, 2, 3, 5, 6, 8,10 und 11 angefragten Statistiken der LVB nicht vorliegen und auch nicht erstellt werden können. Das liegt zum einen daran, dass derart differenzierte Erhebungen systemseitig nicht erfolgen, zum anderen auch an den strengen Maßgaben der Datenschutzvorschriften.“
Aber da ja derzeit allerlei Verschwörungstheorien durch die Lande geistern, geht die Antwort der Stadtverwaltung auch auf dieses Thema ein. Denn die Gerüchte darüber, dass Asylsuchende bei Fahrscheinkontrollen von Strafe verschont bleiben, gehen unter anderem auf ein kopiertes Dokument zurück, das im Internet kursiert.
„Bei Frage 9 weist die LVB zu Recht darauf hin, dass die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens allein der Staatsanwaltschaft obliegt. Die Strafanträge, die erforderlich sind, weil es sich bei dem Tatbestand der Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB um ein sog. Antragsdelikt handelt, werden ohne Berücksichtigung des Geburtsortes gestellt“, heißt es dazu in der Antwort der Verwaltung. „Die LVB betont ausdrücklich, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung ihrer Fahrgäste als unumstößlich erachtet wird und setzt sich an verschiedenen Stellen – auch auf Verbandsebene – für eine rigorose Anwendung dieser Praxis ein.“
Und dann kommt man auf den im Internet kursierenden vermeintlichen Beleg: „In diesem Zusammenhang möchte ich Sie außerdem darüber informieren, dass in den sozialen Medien ein Dokument kursiert, welches ich Ihnen in der Anlage zur Kenntnis gebe. Hierbei handelt es sich um den Beleg über eine Verwarnung. Der Beleg wird fälschlicherweise als Indiz dafür herangezogen, dass Asylsuchende kostenlos befördert werden. – Die Geschäftsführung der LVB stellt hierzu klar, dass es sich bei der Verwarnung, die hier erteilt wurde, um einen Einzelfall handelt. Dieser spiegelt nicht die allgemeine Praxis der LVB wider, bei Personen ohne Fahrschein das erhöhte Beförderungsentgelt zu erheben. Die in den sozialen Medien kursierenden Behauptungen, dass Asylsuchende kostenlos befördert werden, sind somit falsch.“
Diese Verwarnungen sind zwar Einzelfallentscheidungen, geben den Kontrolleuren aber trotzdem die Möglichkeit an die Hand, in bestimmten Situationen Kulanz zu üben. Aber in der Regel nur einmal.
Oder mit den Worten der Stadtverwaltung: „Verwarnungen, nach denen in Ziffer 4 gefragt wird, sind ein Kulanzinstrument der Fahrscheinprüfer bei geringfügigen Verstößen bspw. bei Schülern, die noch kurz nach 18 Uhr mit einer SchülerCard fahren. Diese werden hinterlegt, mit der Folge, dass bei einem erneuten Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen eine weitere Verwarnung ausscheidet.“
Dann kostet es Geld.
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Hat eigentlich schonmal irgendwer den Schaden ausgerechnet, der durch die diversen Straftaten dieses lustigen Herren entstanden sind? Polizeieinsätze und Gefängnisaufenthalte sind nicht kostenlos.