Nicht nur die Staatskarossen der sächsischen Staatsregierung sind ein klein bisschen größer und durstiger als die Flotten anderer deutscher Landesregierungen. Auch im sonstigen Fuhrpark der sächsischen Regierung pflegt man noch immer die Liebe zum größeren Motor, wie eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten der Grünen, Eva Jähnigen, ergab.

Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich erhielt Ende März von der Deutschen Umwelthilfe für den CO2-Ausstoß seines Dienstwagens in Höhe von 197 g/km die “Rote Karte”. Aber auch die 4.500 Dienstwagen der sächsischen Ministerien schneiden nicht viel besser ab. Dies ergab die Antwort von Innenminister Markus Ulbig auf die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Eva Jähnigen.

Die Europäische Union hat sich verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 20 Prozent (gegenüber dem Stand von 1990) zu reduzieren. Mit einem Anteil von etwa 26 Prozent trägt der Verkehr erheblich zu den CO2-Gesamtemissionen in der EU bei. Der Pkw-Verkehr ist dabei mit rund 12 Prozent für etwa die Hälfte der Emissionen verantwortlich. Bis 2015 wurde als EU-Ziel ein CO2-Emissionsdurchschnitt für alle neu zugelassenen Personenkraftwagen von 130 g CO2/km festgelegt, bis zum Jahr 2020 auf durchschnittlich 95 g/km.

“Andere Bundesländer bemühen sich, Vorbild zu sein und diesen Wert zu unterbieten. In Sachsen sieht die Welt anders aus. Der Fuhrpark in der Staatskanzlei hält mit einem durchschnittlichen CO2-Ausstoß von 172 g/km die rote Laterne unter den sächsischen Ministerien”, kritisiert Jähnigen. “Ein Armutszeugnis für Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Dr. Johannes Beermann, den Chef der Staatskanzlei.””Aber auch das Kultus- und das Justizministerium mit einer durchschnittlichen CO2-Bilanz von 166 und 162 g/km fallen negativ auf”, stellt Jähnigen fest. “Ein CO2-Ausstoß von 130 g/km bis zum Jahr 2015 sind wahrlich kein ambitioniertes Ziel. Er ist schon heute Standard für einen Großteil des Pkw-Fahrzeugangebots. Um tatsächlich Vorbild für wirksamen Klimaschutz zu werden, müsste sich die Staatsregierung von ihrem Hang zur Übermotorisierung trennen und nur noch Autos beschaffen, die die EU-Ziele erfüllen”, verlangt Jähnigen.

Und dann sind da ja noch all die schönen Aktionen um Jobticket und umweltfreundliche Mobilität, die auch von der sächsischen Staatsregierung gen verkündet werden. Aber nicht nur Jähnigen fühlt sich da an den alten Spruch erinnert: Öffentlich Wasser predigen und heimlich Wein saufen.

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Und so fragt sie: “Zudem steht die Frage, ob der Fuhrpark wirklich so groß sein muss.”

In der Antwort der Staatsregierung werden dem Fuhrpark der Staatsregierung und nachgeordneten Landesbehörden knapp 4.500 Autos zugeordnet. Dass 1.745 Pkw im Polizeidienst unterwegs sind, ist dabei noch verständlich. Aber braucht der Verfassungsschutz in Sachsen wirklich 51 Pkw und wozu braucht die Landesdirektion 108 Fahrzeuge?

Ergebnisse des 8. Dienstwagen-Checks unter deutschen Spitzenpolitikern: www.duh.de/pressemitteilung.html?tx_ttnews[tt_news]=3295

Die Kleine Anfrage von Eva Jähnigen “Kfz-Fuhrpark der Staatsregierung und der nachgeordneten Behörden und Einrichtungen” (Drs. 5/13901) als PDF zum Ddownload.

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