Im Citytunnel Leipzig und im neuen Mitteldeutschen S-Bahn-Netz gelten die Fahrkarten des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV), betont jetzt der MDV, nachdem er mit einer ganzen Reihe von Anfragen konfrontiert war von Reisenden, die mit dem Ticketdschungel nicht zurecht kamen. Genutzt werden können dabei alle MDV-Angebote wie Einzelfahrkarten, 4-Fahrtenkarten, Tageskarten, Wochenkarten und Monatskarten.
Und das auch inklusive aller ermäßigten Angebote für Kinder und Auszubildende sowie alle ABO-Angebote zu ihren jeweils gültigen Preisen.
Zudem berechtigen seit dem 15. Dezember auch die Ticketangebote SchülerCard und SchülerMobilCard, die bisher nur bei den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) galten, zur Fahrt mit der S-Bahn in Leipzig und einer unmittelbar an Leipzig angrenzenden Tarifzone. Die angrenzende Tarifzone ist frei wählbar, nachdem man sich für eine der in Frage kommenden Zonen entschieden hat, gilt diese dann jedoch dauerhaft. Die Zonennummer der gewählten Tarifzone muss mit einem nicht abwischbaren Stift auf der Kundenkarte oder dem Schülerausweis aufgebracht werden. Das kann der Ticketnutzer der Einfachheit selber machen oder bei der ersten Fahrt durch den Kundenbetreuer im Zug ausführen lassen.
Für die Fahrt durch den Citytunnel gilt außerdem eine erweiterte Kurzstreckenregelung: entgegen der sonst üblichen Festlegung, dass im Eisenbahnverkehr Kurzstreckenfahrkarten nur zwischen zwei unmittelbar benachbarten Haltepunkten gelten, kann man mit Kurzstreckenfahrkarten im gesamten Tunnel fahren – also zwischen dem Hauptbahnhof und dem Bayerischen Bahnhof. Fährt man aus dem Tunnel heraus, gilt die herkömmliche Regelung.
Studenten der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) und der Hochschule für Telekommunikation (HfTL) können mit ihrem Semesterticket ebenfalls die S-Bahnen nutzen. Das so genannte MDV-Vollticket für die beiden Hochschulen gilt im gesamten Verbundraum für alle Nahverkehrsmittel.
Pech für die Studierenden der Uni Leipzig: Ihr Semesterticket gilt im City-Tunnel nicht. Der StuRa möchte das jetzt mit den LVB nachverhandeln.
Generell gelten alle MDV-Tickets in allen Nahverkehrsmitteln. Dazu zählen neben der S-Bahn auch Regionalbahnen, Regionalexpresse, Nahverkehrszüge privater Anbieter, Stadt- und Regionalbusse sowie Straßenbahnen. Innerhalb des Geltungsbereiches des erworbenen Tickets (gewählte Tarifzonen) und innerhalb der jeweiligen zeitlichen Ticket-Gültigkeit kann freizügig zwischen den einzelnen Verkehrsmitteln umgestiegen oder die Fahrt unterbrochen werden.
Und natürlich gelten neben den MDV-Tarifen im S-Bahn-Netz auch die DB-Fahrkarten.
Neben MDV-Tickets können natürlich auch DB-Fahrkarten genutzt werden, betont der MDV.
Zu beachten ist aber, dass DB-Fahrkarten nur für den Zugverkehr gelten und ein Umstieg in Busse oder Straßenbahnen nicht möglich ist. Ausnahmen sind die DB-Ländertickets Sachsen-Ticket, Sachsen-Anhalt-Ticket und Thüringen-Ticket, die seit Sommer dieses Jahres innerhalb des MDV zum Umstieg in andere Verkehrsmittel berechtigen.
Für Fahrten aus dem MDV-Gebiet hinaus gilt nicht der MDV-Tarif. Statt dessen sind für die gesamte Strecke DB-Fahrkarten zu erwerben. Hier einige Beispiele:
S 2 Richtung Bitterfeld: DB-Fahrkarten müssen gekauft werden, wenn die Fahrt bis Petersroda oder Bitterfeld geht.
S 4 Richtung Hoyerswerda: Fahrten bis Beilrode können mit MDV-Fahrkarten gemacht werden. Für alle Fahrten mit Ziel hinter Beilrode müssen für die gesamte Fahrtstrecke DB-Tickets erworben werden.
S 5 / S5X in Richtung Werdau – Zwickau: Wer mit der S5 bis Ponitz oder mit der S5X bis Altenburg fährt, kann MDV-Tickets nutzen. Wer zu Stationen danach möchte, benötigt komplett eine DB-Fahrkarte.
Detailinformationen zu den Nutzungsmöglichkeiten und Preisen der MDV-Tickets gibt es auf der MDV-Internetseite: www.mdv.de
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