Nicht nur im Verkehrsausschuss des Sächsischen Landtages ging es am Dienstag, 2. Juli, um Nahverkehr und dessen Finanzierung. Auch im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr lag ein Gesetzentwurf dafür auf dem Tisch. Den hatten die Grünen geschrieben. Im Grunde ging es nur darum, die vom Bund bereitgestellten Entflechtungsmittel auch dem sächsischen ÖPNV zukommen zu lassen, wie es vorgesehen ist. Doch CDU und FDP lehnten den Vorstoß schon im Ausschuss ab.

“Sachsen hatte die Chance, mit diesem Grünen-Gesetzesentwurf die Rote Laterne im bundesweiten Vergleich im Bereich ÖPNV-Förderung abzugeben”, stellte Eva Jähnigen, verkehrspolitische Sprecherin der Grünen, nach dieser neuen Frustrunde mit Schwarzgelb fest. “CDU und FDP haben mit ihrer Ablehnung heute bewiesen, dass ihnen Radler, Bahn- und Busfahrer egal sind. Lärmschutz ist unwichtiger als Straßenneubau. Sinnvoller als ständig ein eigenes Auto bereit zu halten, kann es jedoch sein, wenn moderne CarSharing-Autos bequem erreichbar zur Verfügung stehen. Wir Grünen halten CarSharing für einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer neuen und stadtverträglichen Mobilitätskultur. Gerade deshalb wollten wir es als neuen Förderschwerpunkt aufnehmen. Aber CDU und FDP sind offenbar noch nicht so weit.”

Seit dem 1. Januar 2007 erhalten die Bundesländer Geld vom Bund nach dem sogenannten Entflechtungsgesetz. Sachsen bekam bisher rund 88 Millionen Euro pro Jahr direkt für den kommunalen Verkehrsbau (frühere Förderung nach dem gemeindlichen Verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes).Ab dem 1. Januar 2014 fällt die bisher im Bundesrecht festgelegte, verkehrliche Zweckbindung für dieses Geld weg. Die Grüne-Fraktion will daher durch eine Neuregelung im Landesrecht die Zweckbindung für die gemeindliche Verkehrsfinanzierung wieder herstellen und gleichzeitig die Prioritätensetzung bei der Vergabe des Fördergelds verändern. Derzeit werden in Sachsen aus den Entflechtungsgeldern nur 15 Prozent in den Öffentlichen Verkehr investiert. 85 Prozent entfallen auf den Straßenbau. Eine Förderung für Radverkehr oder innovative Mobilitätsangebote wie Carsharing ist bisher gar nicht vorgesehen.

“Die Aufgaben der Daseinsvorsorge und der Klimaschutz erfordern künftig mehr Investitionen in den Um- und Ausbau unserer Verkehrsinfrastruktur. Das knappe Geld muss ökonomisch effektiver und ökologisch sinnvoller eingesetzt werden”, stellt Jähnigen fest. “Der sächsische ÖPNV hat steigende Fahrgastzahlen und hohe Kostendeckungsgrade im Betrieb, landesweit um die 70 Prozent. Das wird bei dem absehbar zunehmendem Investitionsstau nicht zu halten sein.”

Der Grünen-Gesetzentwurf, so betont sie, hätte Städten und Gemeinden Rechtssicherheit geboten. “Wir wollten den Kommunen über das Jahr 2013 hinaus die finanziellen Mittel des Bundes zur Verbesserung ihrer Verkehrsverhältnisse vor Ort sichern. Der Investitionsstau beim Öffentlichen Nahverkehr in Sachsens Städten und Gemeinden hätte schnell beendet werden können. – “Wir wollten die Mittelverteilung hin zu einer starken ÖPNV-Förderung umschichten. 70 Prozent des Geldes sollten dem öffentlichen Personennahverkehr zugute kommen und immerhin knapp 9 Millionen Euro (10 Prozent) dem Radverkehr. Als Förderschwerpunkte hatten wir neben innovativen Angeboten wie Car-Sharing die grundhafte Sanierung von Straßen und Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen.”

Seit Jahren setzt Sachsen bei der Förderung auf Straßenneubau. Der Bund stellt dem Freistaat Sachsen bis 2019 jährlich rund 88 Millionen Euro für Investitionen in den kommunalen Verkehrsbereich zur Verfügung: nur 15 Prozent werden für den Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) genutzt, 85 Prozent werden für die Straße eingesetzt. Auch in den kommenden Jahren von 2014 bis 2019 werden die Entflechtungsmittel vom Bund auf bisherigem Niveau zur Verfügung gestellt. Darauf haben sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder im Juni 2013 geeinigt.

Ab 1. Januar 2014 entfällt jedoch die Zweckbindung der Bundesfördermittel für den Verkehr. Dann könnte das Land das Geld auch für andere Investitionen einsetzen.

Der Grünen-Gesetzentwurf für ein sächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (SäGVFG) (Drs. 5/9593): www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Gesetzentwuerfe/5_Drs_9593_1_1_17_.pdf

Grünes Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf: www.mobiles-sachsen.de/57212f67.l

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