Eigentlich wäre der 1. Januar 2007 eine echte Chance gewesen: Seit diesem Tag bekommen die Bundesländer Geld vom Bund nach dem sogenannten Entflechtungsgesetz. Sachsen bekam bisher etwa 88 Millionen Euro pro Jahr für den kommunalen Verkehrsbau. Das entsprach der früheren Förderung nach dem gemeindlichen Verkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) des Bundes. Damit hätte man im ÖPNV Weichen in die Zukunft stellen können. Das Gegenteil ist passiert. Die Grünen wollen jetzt mit einem Gesetzesvorschlag retten, was zu retten ist.
Sie formuliert es positiv, damit bei den entscheidenden Ministern nicht gleich wieder alle Schotten runtergehen, weil der Kampf zwischen MIV und ÖPNV als ideologischer begriffen wird. Was er nicht ist. Doch in einer Welt begrenzter Ressourcen muss man auch in Sachen Mobilität vernetzt denken. Mobilität ist tatsächlich eine Kategorie der wirtschaftlichen Belastbarkeit einer Region. Fehlende Zug- und Busverbindungen sind ein echtes wirtschaftliches Handicap.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag betont also, sie wolle zuallererst den ÖPNV-Investitionsstau in Sachsen beenden und die Gemeindeverkehrsfinanzierung neu regeln. Dazu hat sie am Donnerstag, 5. Juli, einen Gesetzentwurf für ein sächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (SäGVFG) vorgelegt, der in der nächsten Woche erstmals im Landtag behandelt wird.”Wir Landtagsabgeordneten dürfen nicht weiter zusehen, wie die Staatsregierung die kommunalen Verkehrsunternehmen bei den notwendigen Investitionen für Bus und Bahn im Regen stehen lässt”, erklärt Eva Jähnigen, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion. “Statt sich landauf, landab die Klagen über diese ÖPNV-feindliche Politik anzuhören, muss der Landtag Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) per Gesetz auf das richtige Gleis setzen. Sonst erhöhen sich die Betriebskosten der Unternehmen weiter, und der gute Kostendeckungsgrad von derzeit etwa 70 Prozent im sächsischen ÖPNV sinkt. Die logische Folge wären weitere Tariferhöhungen bzw. Angebotseinschränkungen.”
Ab dem 1. Januar 2014 fällt die bisher im Bundesrecht festgelegte, verkehrliche Zweckbindung für dieses Geld weg. Die Grüne-Fraktion will daher durch eine Neuregelung im Landesrecht die Zweckbindung für die gemeindliche Verkehrsfinanzierung wieder herstellen und gleichzeitig die Prioritätensetzung bei der Vergabe des Fördergelds verändern. Derzeit werden in Sachsen aus den Entflechtungsgeldern nur 15 Prozent in den Öffentlichen Verkehr investiert. 85 Prozent aber entfallen auf den Straßenbau. Eine Förderung für Radverkehr oder innovative Mobilitätsangebote wie Carsharing ist gar nicht vorgesehen.
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“Mit unserem Gesetzentwurf sollen die Kommunen wieder Planungssicherheit erhalten”, sagt Jähnigen. “Wir schlagen vor, in den ersten beiden Jahren ab 2014 80 Prozent der Mittel auf die Förderung der umweltfreundlichen Verkehrsarten Bahn, Bus und Rad zu konzentrieren, um den Investitionsstau zu beenden. Danach sollen die Quoten im Haushaltsbegleitgesetz festgelegt werden. Anders als bei den früheren Regelungen des Bundes soll auch die Förderung von grundhafter Straßensanierung, Lärmsanierung und Carsharing-Stationen aus Landesmitteln möglich werden.”
Vorrang bei der Förderung sollen nach dem Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion Verkehrsmaßnahmen erhalten, die Energie und Kohlendioxid sparen und dadurch Kosten senken helfen.
Den Gesetzentwurf “Sächsisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz” (Drs. 5/9593) findet man unter: www.gruene-fraktion-sachsen.de/f923662c.l
Das Eckpunktepapier der Grünen zum Gesetzentwurf: www.gruene-fraktion-sachsen.de/5720ad02.l
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