Die Corona-Pandemie hat auch unbarmherzig offengelegt, wie abhängig Deutschland mittlerweile von den weltweiten Lieferketten ist, das, was die Prediger des „freien Marktes“ so gern Globalisierung nennen, was aber oft mit miserablen Produktionsbedingungen, Kinderarbeit und fehlenden Umweltstandards zu tun hat. Mit fairem Handel hingegen hat das nichts zu tun. Deswegen bekommt die Bundeskanzlerin jetzt sogar einen Brief aus Sachsen.

In dem Brief an die Bundeskanzlerin argumentieren Heinrich Timmerevers, Bischof von Dresden-Meißen, Tobias Bilz, Landesbischof der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, Markus Schlimbach, Vorsitzender des DGB Sachsen, Dr. David Greve, Landesgeschäftsführer des BUND Sachsen, und Martin Finke, Vorsitzender des Entwicklungspolitischen Netzwerk Sachsen, dass nur mit einem gesetzlichen Rahmen wirksamer Umweltschutz und die Achtung von Menschenrechten durch Unternehmen im Ausland gesichert werden kann.

Die Unterzeichnenden sprechen sich für ein starkes Gesetz mit zivilrechtlicher Haftung aus, damit Betroffene von Menschenrechtsverletzungen bei einem Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht vor einem deutschen Gericht klagen können. Um seine Wirksamkeit zu entfalten, müssen Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden in die Pflicht genommen werden.

Denn es sind gerade die großen Konzerne, die sich ihrer Verantwortung für die Produktionsbedingungen dadurch entledigt haben, dass sie die „schmutzigen“ Teile ihrer Produktion ausgelagert haben in Billiglohnländer. Und seither tun sie allesamt so, als könnten sie nicht kontrollieren, unter welchen Bedingungen ihre Lieferungen in Fernost oder Afrika oder Amerika hergestellt werden.

Ein Ergebnis ist zum Beispiel, dass diese Unternehmen auch im Inland mit Dumpingpreisen arbeiten können und Unternehmen, die die gesetzlichen Standards in Deutschland einhalten, über den Preis vom Markt drücken – was logischerweise hierzulande Arbeitsplätze und Steuereinnahmen kostet.

Ein belastbares Lieferkettengesetz, das auch die „Globalisierer“ dazu zwingt, für menschengerechte Arbeitsbedingungen entlang der kompletten Lieferkette zu sorgen, ist also auch eins, das heimische Arbeitsplätze bewahrt.

Und wie miserabel die Arbeitsbedingungen sind, zeigten mehrere Katastrophen in den letzten Jahren.

Der mangelhafte Brandschutz in einer KiK-Zulieferfabrik in Pakistan führte 2012 zum Tod von 258 Menschen. 2018 starben durch den Dammbruch bei einer brasilianischen Eisenerzmine 272 Menschen – obwohl der TÜV Süd Brasilien kurz zuvor die Sicherheit des Damms zertifiziert hatte.

Das deutsche Unternehmen HeidelbergCement plant in Indonesien eine Kalksteinmine und ein Zementwerk, obwohl mehrere Studien eine Gefahr für die Stabilität des Ökosystems der gesamten Region bestätigen. All diese Beispiele verdeutlichen: Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden entlang globaler Lieferketten sind traurige Realität und auch deutsche Unternehmen profitieren von dieser gewissenlosen Praxis.

Daher hat die Bundesregierung 2016 den Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ verabschiedet. Dieser legt eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfalt für Unternehmen entlang ihrer Lieferketten fest. Jedoch zeigt die abschließende Überprüfung der Bundesregierung, dass nur 13 bis 17 Prozent der betrachteten Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht entlang ihren Lieferketten freiwillig nachkommen.

Die Zahlen zeigen: Freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen ist keine Lösung. Daher hat die Allianz „Sachsen kauft fair“ einen Offenen Brief an die Bundeskanzlerin geschrieben und sie aufgefordert, sich für ein starkes Lieferkettengesetz einzusetzen.

Informationen zur Initiative Lieferkettengesetz findet man hier.

In der Bundesregierung aber stehen nicht alle Minister hinter dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetz. Seit langem kämpfen die Bundesminister Hubertus Heil und Gerd Müller für das im Koalitionsvertrag vereinbarte Lieferkettengesetz, das Unternehmen verbindliche Regeln zum Umgang mit Menschenrechtsrisiken in ihren Lieferketten auferlegt. Am 9. September brachten sie die Eckpunkte ins Kabinett ein. Wirtschaftsminister Peter Altmaier mauert jedoch, unter anderem mit Verweis auf die Folgen der Corona-Pandemie.

Auch für den Demeter e. V. ein fatal falsches Signal.

„Im Kakaoanbau an der Elfenbeinküste und in Ghana ist Kinderarbeit die Normalität, im Kaffeesektor decken die Weltmarktpreise seit Jahren nicht einmal 60 Prozent der Produktionskosten von Kleinbauern, und im Zuckerrohranbau in Nicaragua leiden viele Feldarbeiter wegen des Einsatzes von in Europa längst verbotenen gefährlichen Pestiziden an schweren Nierenschäden.

Dies sind nur drei Beispiele für Fehlentwicklungen des globalen Nahrungsmittel-Marktes, dessen weltweite Wertschöpfungsketten Menschenrechtsverletzungen in Kauf nehmen oder gar bedingen. Bisher jedoch fühlen sich die wenigsten Unternehmen, die Rohwaren auf dem internationalen Markt einkaufen, für das verantwortlich, was am Anfang ihrer Lieferkette geschieht. Sie kaufen die Rohstoffe schließlich ,nur‘ ein, oftmals über Händler und betreiben die Plantagen und Höfe nicht selbst“, geht Demeter auf die Produktionsbedingungen am Ausgangspunkt der Lieferkette ein.

Die Gesetzesinitiative, die Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CDU) im September gemeinsam ins Kabinett eingebracht haben, soll daran endlich etwas ändern: Angelehnt an die bereits 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte soll sie eine verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflicht etablieren. Diese verlangt von Unternehmen, dass sie die Menschenrechts-Risiken in ihren Lieferketten analysieren und Maßnahmen ergreifen, um sie zu minimieren.

Für Demeter-Vorstand Alexander Gerber ist das Lieferkettengesetz überfällig: „Die Profite, die ohne Verantwortung für die Produktionsbedingungen entlang der Lieferketten erwirtschaftet werden, sind groß – zulasten der Menschen am Anfang der Lieferkette. Die Frage nach den Menschenrechten und generell nach der Art und Weise der Produktion kann nicht hinter die Zollschranke abgeschoben werden.“

Er hält es für zynisch, die Verantwortung der Lebensmittel-Unternehmen nun mit Verweis auf die wirtschaftlichen Folgen von Corona abzulehnen. Und fragt: „Heißt das im Klartext, unsere Lebensmittelindustrie ist nur dank Kinderarbeit, menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen und Umweltvergiftung wettbewerbsfähig?“

An Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier appellierte Alexander Gerber: „Gerade hat uns Corona im eigenen Lande gezeigt, welche gravierenden Folgen es haben kann, wenn Unternehmen die Verantwortung für die Menschen in ihrer Produktion vollständig abgeben können – so wie es die Fleischindustrie für ihre Werksvertragsarbeiter getan hat. Es ist deshalb nicht nur wichtig, dass ein Lieferkettengesetz kommt, sondern auch, dass es kein zahnloser Tiger ist. „Und dazu gehört neben präzisen Anforderungen an den konkreten menschenrechtlichen Gehalt der Sorgfaltspflicht auch eine zivilrechtliche Haftung, die im Gesetz verankert ist.“

Und die unfaire Arbeit in unkontrollierten Lieferketten zerstört nun einmal auch die regionale Produktion in Deutschland. Weshalb auch die Gewerkschaften mit im Boot sind bei der Forderung nach einem Lieferkettengesetz, das seinen Namen verdient.

Der Offene Brief an die Bundeskanzlerin

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

die Allianz „Sachsen kauft fair“ setzt sich für die Berücksichtigung von Sozial- und Umweltstandards bei der öffentlichen Beschaffung in Sachsen ein. Die Allianz besteht aus der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, dem Bistum Dresden-Meißen, dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Bezirk Sachsen, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Sachsen e. V. und dem Entwicklungspolitischen Netzwerk Sachsen e. V.

Da Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden entlang globaler Produktionslinien traurige Realität sind, wenden wir uns heute mit einem Appell an Sie. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, noch in dieser Legislaturperiode ein Lieferkettengesetz zu verabschieden, falls das Monitoring des Nationalen Aktionsplans (NAP) „Wirtschaft und Menschenrechte“ ergeben sollte, dass weniger als die Hälfte der deutschen Unternehmen ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nicht freiwillig nachkommen.

https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/bundesminister-heil-mueller-koalitionsvertrag-fuer-lieferketten-gesetz.html

Das Monitoring ergab, dass nur 13 bis 17 Prozent der Unternehmen, die an der Befragung teilnahmen, die Kernelemente des NAP erfüllen. Diese Daten sind schockierend und zeigen eindeutig: Freiwilligkeit reicht nicht aus, um Menschen und Umwelt entlang der Lieferketten zu schützen!

Es ist höchste Zeit für ein Lieferkettengesetz, das Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden verpflichtet, ihren menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette gerecht zu werden. Ein solches Gesetz muss klare Haftungsregeln beinhalten.

Nur so können Betroffene von Menschenrechtsverletzungen bei einem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten Entschädigungen vor einem deutschen Gericht einklagen. Wir fordern Sie als Bundeskanzlerin auf, die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag und dem CDU-Parteitagsbeschluss einzuhalten und noch in dieser Legislaturperiode ein Lieferkettengesetz auf den Weg zu bringen, das Menschen und die Umwelt schützt!

Mit erwartungsvollen Grüßen,

Markus Schlimbach, Vorsitzender DGB Sachsen

Dr. David Greve, Landesgeschäftsführer BUND Sachsen

Heinrich Timmerevers, Bischof von Dresden-Meißen Landesbischof

Tobias Bilz, Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens

Martin Finke, Vorsitzender Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen e. V.

Die Allianz SACHSEN KAUFT FAIR setzt sich seit 2008 für einen ökologischen und sozial verantwortlichen Einkauf der öffentlichen Hand ein. Mitglieder sind das Entwicklungspolitische Netzwerk Sachsen e.V. (ENS), der DGB Sachsen, die Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens, das Bistum Dresden-Meißen und der BUND Sachsen.

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