Am Donnerstag, 22. August, hat das Bundesministerium für Wirtschaft den Referentenentwurf für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) bekannt gegeben und zur Anhörung freigegeben. Pünktlich zu den beiden Landtagswahlen in den Kohleländern Sachsen und Brandenburg. Anders, als FDP-Landeschef Holger Zastrow meinte, ist das Geld schon mal zugesagt. Was freilich fehlt, sind die konkreten Ausstiegstermine.

Noch am Montag, 19. August, meinte Zastrow vollmundig: „Die Debatte um Strukturhilfen zwischen Bundesfinanzminister und dem sächsischen Ministerpräsidenten zeigt eins: Michael Kretschmer hat mit seiner Zustimmung zum Kohleausstieg die Katze im Sack gekauft und droht jetzt, über den Tisch gezogen zu werden. Bisher gibt es weder eine Garantie für die Strukturhilfegelder noch neue Anreize für Unternehmensinvestitionen noch ein Gesetz zur Beschleunigung von Verkehrsvorhaben. Ministerpräsident Kretschmer wollte im Wahlkampf in der Lausitz mit Milliarden-Schecks winken und läuft jetzt bei der Bundesregierung voll gegen die Wand.“

Das könnte man schon eine Prise Trumpismus nennen. Da verhandeln Politik, Wirtschaft und Verbände lange und nervenzehrend, um überhaupt einen (wohl eher schlechten) Kompromiss zu finden. Und dann fordert der durch nichts gehemmte sächsische FDP-Chef: „Daher muss Sachsen unter den jetzigen Bedingungen seine voreilige Zustimmung zum Kohleausstieg aussetzen und vollkommen neu verhandeln!“

Dabei standen die Eckpunkte der Strukturhilfe schon seit dem Frühjahr fest, auch wenn die angemeldeten Projekte teilweise geradezu fahrlässig und blauäugig waren (und teils noch sind).

Man kann nur hoffen, dass die jetzt zugesagten Gelder tatsächlich in notwendige Infrastrukturen fließen.

Was ist in der ersten Tranche zugesagt? Das Bundeswirtschaftsministerium dazu: „Zum einen erhalten die Braunkohleregionen bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro für besonders bedeutsame Investitionen. Im Strukturstärkungsgesetz wird dafür die rechtliche Grundlage geschaffen, sodass die Finanzhilfen schnell fließen können. Von diesen Mitteln sind 43 % für das Lausitzer Revier vorgesehen, 37 % für das Rheinische Revier und 20 % für das Mitteldeutsche Revier. Die Regionen können mit den Finanzhilfen die Wirtschaft in unterschiedlichsten Bereichen ankurbeln, etwa mit wirtschaftsnaher Infrastruktur, der Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, der Breitband- und Mobilitätsinfrastruktur oder beim Umweltschutz und der Landschaftspflege.

Weitere Einzelheiten werden nun zügig in einer Verwaltungsvereinbarung mit den Braunkohleländern geregelt. Zum anderen unterstützt der Bund die Regionen durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen Zuständigkeit, etwa durch Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen oder die Ansiedelung von Bundeseinrichtungen. Zudem will der Bund die Verkehrsinfrastrukturen der Regionen stärker und schneller ausbauen.“

Dass der Entwurf endlich in die Diskussion geht, das freute am Donnerstag, 22. August, auch Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD): „Ich bin froh, dass das Bundeswirtschaftsministerium, so wie wir es nachdrücklich eingefordert haben, endlich den Gesetzentwurf für das ,Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen‘ vorgelegt hat. Nun erwarte ich von der Bundesregierung, dass der Entwurf auch wie geplant in der kommenden Woche verabschiedet wird. Dabei sollen auch die Stellungnahmen der Länder in starkem Maße berücksichtigt werden. Es geht um die Umsetzung der Beschlüsse der Kommission ,Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung‘. Und das 1:1!“

In dem Gesetzentwurf sind unter anderem auch die von Sachsen geforderten Infrastrukturmaßnahmen enthalten. Etwa wichtige Schienenprojekte wie der Ausbau und die Elektrifizierung der Bahnstrecke Leipzig–Bad Lausick–Geithain-Chemnitz sowie der Strecke Dresden-Bautzen-Görlitz. Diese sind Grundvoraussetzung dafür, perspektivisch einen attraktiven Fernverkehr zwischen den beiden Revieren und den drei großen Städten in Sachsen zu etablieren.

Aber es stecken auch eine Reihe Strukturprojekte drin, deren Nutzen man in Zeiten des Klimawandels durchaus bezweifeln darf. So sollen die Autobahn  4 nach Ostsachsen ab Nossen bzw. Dresden ausgebaut und innerhalb der Lausitz auch Fernstraßen angelegt werden. Dafür soll es zudem beschleunigte Planverfahren geben.

Da steckt noch immer das alte sächsische Straßendenken drin, keine Vision für eine wirklich klimaverträgliche Verkehrsstruktur.

Ferner vereinbart sind ein Dutzend weiterer Verkehrsprojekte wie die Elektrifizierung der neuen Mitteldeutschland-Schnellstraße zwischen dem Großraum Leipzig und der Lausitz, die Tieferlegung der Bundesstraße  2 am Agra-Park in Markkleeberg, der Ausbau und die Elektrifizierung der Bahnstrecke Dresden–Kamenz–Hoyerswerda–Spremberg sowie die Strecke Berlin–Cottbus–Weißwasser–Görlitz/Breslau.

Und dann stellt Sachsens Wirtschaftsminister doch etwas recht Seltsames fest, denn es erzählt vom sächsischen Versagen im Umgang mit den Vorsorgeplänen der Bergbaukonzerne: „Auch die beiden betroffenen Energieunternehmen in der Lausitz und in Mitteldeutschland, die LEAG und die MIBRAG, brauchen Planungssicherheit. Daher fordern wir nun aber auch die zügige Vorlage des Kohleausstiegsgesetzes. Dies ist für alle Sachsen wichtig, denn ein unkontrollierter Ausstieg aus der Braunkohle hätte Risiken in Milliardenhöhe bedeutet, die dann auf den Freistaat z. B. für Renaturierungsmaßnahmen zugekommen wären. Auch in den Jahren nach dem Braunkohleausstieg möchte der Freistaat mit den beiden Unternehmen eng zusammenarbeiten und die Lausitz und Mitteldeutschland als Energieregionen erhalten und zu führenden Regionen Erneuerbarer Energien weiterentwickeln.“

Die Risiken aber sind erst so groß geworden, weil der Freistaat diese Vorsorgeleistungen – auch die 1,6 Milliarden Euro von Vattenfall – nicht gesichert hat, sondern den beiden Bergbauunternehmen erst ab 2021 den Aufbau dieser Vorsorgeleistungen zugestanden hat. In einer Zeit, in der kaum noch damit gerechnet werden kann, dass die dafür notwendigen Gewinne mit Kohleverstromung erzielt werden können.

Und auch wenn Dulig – anders als der Koalitionspartner CDU – nicht davon redet, dass der Kohleausstieg erst 2038 kommt, sondern bis 2038 vollzogen sein wird, bleibt die Frage offen: Warum wartet Sachsen erst auf das Strukturgesetz, wenn der Freistaat bei einigen Kraftwerken jetzt schon weiß, dass deren Betriebsgenehmigung schon Mitte der 2020er Jahre endet, dass sie also auch ohne Strukturgesetz vom Netz gehen müssen?

Wie sehr Sachsens Regierung versucht, den Spitzentanz zwischen Konzerninteressen, Kohleausstieg und verunsicherter Bevölkerung hinzubekommen, wird ja am Beispiel Mühlrose deutlich, wo die Regierung die Entleerung des Dorfes befürwortet, obwohl die ersten beiden Blöcke des Kraftwerks Boxberg, das aus dem Tagebau Nochten versorgt wird, deutlich vor 2030 vom Netz gehen. Ihre Betriebsgenehmigung endet ganz einfach. Die Kohle unter Mühlrose wird gar nicht gebraucht.

Und es ist nicht damit zu rechnen, dass die Betriebsgenehmigung für diese Blöcke verlängert wird. Das würde allen Klimazielen Deutschlands widersprechen.

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