An der Kohlepolitik der sächsischen Staatsregierung hat sich zwar seit dem Wechsel im Amt des Ministerpräsidenten im Dezember noch nichts geändert. Noch am 11. Januar meldete die "Sächsische Zeitung": "Kretschmer hält Braunkohle noch etwa 30 Jahre für unverzichtbar, 'um die Menschen in der Region auf dem langen Weg des Strukturwandels mitzunehmen'." Aber hinter den Kulissen geht eine leise Besorgnis um. Die hat mit den Bergbaufolgekosten zu tun.
Denn auch wenn Michael Kretschmer versucht, die Dramatik in der Lausitz zu entschärfen und den Einwohnern zu suggerieren, man habe ja noch 30 Jahre Zeit für den Strukturwandel und den Abschied von der Kohle, gibt es kein Indiz dafür, dass der Bergbau noch so lange läuft. Denn gerade für einen auf Rendite fixierten Konzern wie den LEAG-Eigner EPH werden am Ende nur die Gewinnmargen zählen. Wenn man mit der Braunkohle keine Kohle mehr machen kann, werden die Bagger zum Stillstand kommen. Wirkliche Zusagen, dass Bergbau und Verstromung so weiterlaufen wie bisher, hat die LEAG tatsächlich nur bis 2020 gegeben. Was danach kommt ist völlig unsicher.
Und ob dann das Geld da ist, um die nicht mehr betriebenen Tagebaue zu renaturieren, ist seit dem Verkauf der Kohlesparte von Vattenfall an EPH völlig ungewiss.
Bleibt Sachsen auf den Folgekosten sitzen, wenn die LEAG pleite geht, fragt sich Dr. Jana Pinka, umwelt- und ressourcenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im sächsischen Landtag. Schon vor Jahren habe Die Linke diese Befürchtung geäußert und darauf gedrängt, dass durch das Oberbergamt Sicherheitsleistungen erhoben werden, weil die bilanziellen Rückstellungen im Falle einer Insolvenz nicht mehr verfügbar sein werden.
Die Dachgesellschaft der Lausitzer Kohlegesellschaft LEAG, die EPH, hat jüngst erst bekräftigt, dass sie nicht für die Verpflichtungen ihrer Lausitzer Tochter LEAG haften wird – es sei denn, die Politik schafft Absatzgarantien. Dies ist an sich – so Pinka – bereits eine sittenwidrige Erpressung, denn die Bergbauschäden sind vom Bergbautreibenden ohne Vorbedingung zu sanieren – dafür wurden der LEAG schließlich auch 1,7 Milliarden Euro durch Vattenfall mitgegeben.
Aber bis heute gibt es Zweifel, dass diese 1,7 Milliarden Euro noch verfügbar sind.
Mit der Zulassung des jüngsten Hauptbetriebsplanes für den Tagebau Nochten Ende Dezember 2017, die der Linksfraktion nun vorliege, seien nun durch das Oberbergamt endlich Maßnahmen ergriffen worden, um die Gelder für die Renaturierung langfristig zu sichern: durch ein ab 2021 über die Tagebaulaufzeit hinweg anzusparendes Sondervermögen.
“Damit zeigt sich, dass unsere Befürchtungen nicht haltlos waren”, sagt dazu Dr. Jana Pinka. “Wir begrüßen freilich den Schritt der Behörde, der dazu dient, Schaden vom Freistaat abzuwenden, falls sich die Bergbau-Heuschrecke plötzlich zurückziehen sollte. Dennoch ist nicht nachvollziehbar, warum die erste Rate erst 2021 fällig sein soll, wenn doch wichtige Entscheidungen im Revier erst 2020 gefällt werden und auch die Betriebsplanzulassung für das Sonderfeld Mühlrose erst 2024 genehmigungsreif sein soll. Worauf will das Oberbergamt noch warten – die Sanierungsverpflichtungen werden durch keine der ausstehenden Entscheidungen geringer.”
Was aber die Abgeordnete noch nicht beruhigt.
“Bleibt zu hoffen, dass das Geld tatsächlich fließt, und dass ähnliche Forderungen auch rasch in die Hauptbetriebspläne der übrigen aktiven Braunkohletagebaue in Sachsen – Vereinigtes Schleenhain und Reichwalde – Eingang finden. Schließlich muss transparent gemacht werden, in welchem Umfang Bergbauschäden damit saniert werden können – und andersherum, welche Schäden damit absehbar nicht saniert werden können”, sagt Pinka. Denn alles, was nicht an Rücklage angespart ist, muss am Ende wieder der Steuerzahler berappen. Und da geht es um Milliardensummen.
“Komplett unbekannt ist auch die ungefähre Höhe der anzusparenden Gelder und die Frage, in welchem Umfang Schäden überhaupt saniert werden sollen – nach wie vor verweigert das Oberbergamt mir hier die Einsicht in die dafür vorgesehenen Konzepte und Studien”, geht Pinka auf ihren zähen Kampf mit dem Oberbergamt um die simpelsten Auskünfte ein. “Das bereits vor einem Jahr durch die LEAG vorzulegende ‘Konzept zur erforderlichen Vorsorge der Wiedernutzbarmachung und der Ewigkeitslasten’ war wahrscheinlich so hemdsärmelig, dass die Behörde sich bis heute beharrlich weigert, es herauszugeben.”
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