Für FreikäuferMan wünscht sich ja einen Ministerpräsidenten, der wenigstens eine Ahnung hat von dem, was er sagt und schreibt. Der sich auch Sorgen um die Gesundheit seiner Sachsen macht und nicht alles nachplappert, was ihm die Bosse großer Energieunternehmen ins Ohr flüstern. Aber so einen Ministerpräsidenten haben die Sachsen nicht. Was Stanislaw Tillich mit seinem Lobbybrief für die Kohlewirtschaft leider bewiesen hat.
In dem Brief appellierte der sächsische Ministerpräsident im Namen der Braunkohleländer an die Bundesregierung, die Einführung neuer Schadstoffgrenzwerte für Kohlekraftwerke zu blockieren. Aber Stanislaw Tillichs Aussagen hinsichtlich der neuen, ab dem Jahr 2021 einzuhaltenden EU-Grenzwerte für Emissionen aus großen Verbrennungsanlagen, zu denen auch die sächsischen Braunkohlekraftwerke gehören, halten nach Meinung der sächsischen Grünen keiner Prüfung stand.
Tillich hatte behauptet: „Bei den Quecksilberwerten sagen unisono alle Beteiligten, (…) dass es dafür keine technische Lösung auch in absehbarer Zeit für diese so verschärften Grenzwerte gibt.“
Aber diese Behauptung übersteht keinen Faktencheck, stellt Dr. Gerd Lippold, energiepolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag, fest.
Woher bezieht Tillich seine Argumente?
„Der Ministerpräsident bezieht sich offenbar auf ein ‚unabhängiges‘ Gutachten, das die Berliner Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer im Auftrag des Deutschen Braunkohle-Industrievereins DEBRIV erstellt hat. Dieses DEBRIV-Gutachten zieht seine Aussagen zu Grenzwerten aus Stellungnahmen von Prof. Kather (TU Hamburg-Harburg) für den VGB PowerTech e.V., einen Zusammenschluss von Kraftwerksbetreibern. Doch selbst dieses Auftragsgutachten der Kraftwerksbetreiber ist nicht geeignet, die konkrete Aussage von Ministerpräsident Tillich zu untermauern“, geht Lippold auf die Quellenlage ein.
Denn wenn ein Politiker wie Tillich behauptet, „sagen unisono alle Beteiligten“, dann muss es dafür immer auch eine Quelle geben, auf die sich „unisono“ alle beziehen, die mit harten Bandagen gegen strengere Umweltauflagen kämpfen.
Ist der neue EU-Grenzwert wirklich zu streng?
„Die kritisierte EU-Richtlinie beschreibt den aktuellen Stand der Technik. Sie benennt dazu die Bandbreite der Emissionen des schadstoffärmsten Drittels der bereits in Betrieb befindlichen, modernen Kohlekraftwerke. Sinn dieser Vorgehensweise ist, Fortschritte beim Stand der Technik auch in Verbesserungen beim Schutz der Bevölkerung vor besonders gesundheitsschädlichen Luftschadstoffen zu übertragen – in einem transparenten Verfahren und mit großzügigen Übergangsfristen. Die untere Grenze der beschriebenen Bandbreite steht dann jeweils für die saubersten Anlagen ihrer Art, die obere Grenze soll im weiteren Prozess den Richtwert für die neu angepassten, nationalen Emissionsgrenzwerte bilden“, erläutert Lippold.
Die EU diskutiert noch gar nicht über den strengstmöglichen Wert, sondern um den leichter erreichbaren oberen.
„Die so beschriebene Bandbreite beträgt etwa für das hochgefährliche Nervengift Quecksilber < 1…7 µg/Nm3 (Mikrogramm je Normkubikmeter) aus Abgasmessungen an bereits in Betrieb befindlichen, großen Braunkohlekraftwerken“, stellt Lippold fest.
Wie aber kommt das DERIV-Gutachten zu einer anderen Aussage? – „Das DEBRIV-Gutachten bemängelt Fehler bei der Umrechnung von amerikanischen in europäische Bezugsgrößen und bei der Auswahl der erfassten Anlagen. Es stellt deshalb die Datengrundlage für untere Grenze von <1 µg/Nm3 infrage. Diese untere Grenze ist aber gar nicht relevant für die spätere nationale Grenzwertsetzung im weiteren Prozess, sondern die sehr viel höhere obere Grenze von 7 µg/Nm3“, sagt Lippold. „Mein Eindruck ist, dass der Ministerpräsident hier die interne Sprachregelung der Braunkohleindustrie übernommen hat, mit der sie ihre Strategie klarmacht: der aktuelle Prozess zur Anpassung der Luftschadstoffgrenzwerte an den Stand der Technik soll grundsätzlich angegriffen werden, indem er als fehlerhaft dargestellt wird.“
Die 7 µg/Nm3 sind also bei den bestehenden Anlagen in der Regel mit einer Aufrüstung der Filter leicht zu erreichen. Aber auch das kostet Geld, welches das auf Rendite getrimmte Unternehmen wie die LEAG nicht unbedingt ausgeben möchte.
„Es mag für die Geschäftsführung der LEAG nicht angenehm sein, dem tschechischen Eigentümer die Nachricht überbringen zu müssen, dass man sich hier – wie auch bei der Entschlossenheit zum nationalen Klimaschutz – möglicherweise verspekuliert hat. Man mag sogar verstehen, dass die Braunkohlenunternehmen so gut wie möglich ihre eigenen, wirtschaftlichen Interessen vertreten – und sei es auf dem Weg der Klage“, benennt Lippold seine Vermutungen, woher Stanislaw Tillich seine Argumente für den Brandbrief bezogen haben mag. „Wenn sich jedoch ein sächsischer Ministerpräsident – noch dazu in öffentlicher Spiegelfechterei – in völlig unkritischer Weise zum Sprachrohr dieser Interessen macht, so ist das skandalös. Denn das Ziel dieses europäischen Prozesses ist, Leben und Gesundheit von Millionen Menschen zu schützen, indem dafür das technische und wirtschaftlich längst Mögliche auch getan wird. Auch für vier Millionen Menschen in Sachsen, denen die sächsische Staatsregierung per Amtseid zur Abwehr von Schaden verpflichtet ist.“
Sind die EU-Grenzwerte utopisch?
„Das Gutachten zielt deshalb auch gar nicht auf eine Korrektur der berechneten Grenzwerte, sondern sieht in der behaupteten Unsicherheit der Datenlage einen juristischen Hebel, um den aktuellen europäischen Prozess zur Reduzierung von Schadstoffgrenzwerten grundsätzlich anzugreifen. Indem sich der Ministerpräsident nun offensichtlich mit seinen Aussagen auf Unsicherheiten um die Untergrenze der Emissionsbandbreite bezieht, macht er sich zum Sprachrohr einer Scheindebatte“, findet Lippold.
Der von der EU angestrebte Grenzwert ist dabei sogar nicht einmal ambitioniert.
„Bereits nach heute gültigen Vorgaben aus der Industrie-Emissionsrichtlinie dürfen die Braunkohlekraftwerke ab 2019 einen Jahresmittelwert von 10 µg/Nm3 nicht mehr überschreiten. Der sächsische Braunkohlenkraftwerksbetreiber LEAG hat bislang zugesichert, Grenzwerte einhalten zu können. Wer aber sicher davon ausgeht, 10 µg/Nm3 im Jahresdurchschnitt trotz ständig, zum Teil stark schwankender Emissionen zu schaffen, für den dürfen auch 7 µg/Nm3 nicht jenseits der technischen Machbarkeit liegen. Von einer grundsätzlichen Nichterreichbarkeit der Vorgaben, von denen Ministerpräsident Tillich spricht, kann also keine Rede sein“, stellt der Abgeordnete fest, der dabei auch den Blick über den Großen Teich nicht scheut.
„In den USA müssen übrigens alle Braunkohlekraftwerke seit 2015 einen bereits 2012 festgelegten, im DEBRIV-Gutachten sogar explizit genannten Grenzwertbereich von 5-5,6 µg/Nm3 einhalten. Sie müssen also bereits seit 2015 deutlich sauberer sein, als es künftig in Europa mit 7 µg/Nm3 zu fordern wäre. Vom sächsischen Ministerpräsidenten wird das jedoch heute für unmöglich erklärt. In den USA war es möglich. Dort ließen sich die schärferen Grenzwerte mit der Nachrüstung von etwa einem Drittel der Kraftwerke mit existierender Technik erreichen.“
Die gesundheitlichen Folgen des Quecksilber-Ausstoßes
Der Grund der entschlossenen Anstrengungen zur Minderung von Quecksilberemissionen in den USA war damals der mit überwältigender Datenbasis erbrachte Nachweis, dass Hirnentwicklung und spätere Intelligenz von Föten, Säuglingen und Kleinkindern ganz unmittelbar von der Quecksilberkonzentration im Blut beeinträchtigt werden. Die Politik hatte keine Alternative, als bei der Kohleverstromung als der Hauptquelle des Luftschadstoffs Quecksilber zu handeln.
„Warum Kohleprotagonisten in Europa der Meinung sind, dass Kleinkinder hier mehr Quecksilber vertragen können, ist schleierhaft“, meint Lippold.
Die – in den USA offenbar erfolgreichen – technischen Nachrüstungen erfolgen mit je nach Anwendungsfall verschiedenen, seit Jahren beschriebenen Verfahren und Anlagen der bedeutenden Kraftwerksausrüster. Diese Unternehmen, die in Europa praktisch sämtliche Kohlekraftwerke gebaut bzw. ausgerüstet haben, sind im Industrieverband EPPSA organisiert. Dieser Verband hat bereits 2015 in einem Bericht zur Reduzierung der Quecksilberemissionen explizit beschrieben, welche technischen Lösungen für Quecksilber-Rückhalteeffizienzen von über 95 % zur Verfügung stehen. Damit wären sogar noch weitergehende Absenkungen der Quecksilberemissionen machbar, als in der Stand-der-Technik-Bandbreite der EU beschrieben, die der Ministerpräsident jetzt angreift.
„Das DEBRIV-Gutachten liefert für das Nervengift Quecksilber in eigener Nachrechnung statt der Emissionsbandbreite von <1-7 µg/Nm3 eine Bandbreite von 5-9 µg/Nm3. Auch diese liegt somit noch immer vollständig unterhalb der bislang ab 2019 geltenden 10 µg/Nm3-Grenze“, stellt Lippold fest. „Die Industrie geht also selbst davon aus, Quecksilberemissionen noch weiter reduzieren zu können und zu müssen.“
Was aber Tillich und die Konzernspitzen der Kohlewirtschaft wollen, ist aus seiner Sicht eindeutig: „Es geht nicht um andere, doch immerhin niedrigere Grenzwerte. Es geht darum, den Prozess zur Umsetzung machbarer Verbesserungen für den Gesundheitsschutz von Millionen Menschen in Europa so lange wie möglich zu blockieren und durch langwierige juristische Geplänkel hinauszuzögern. Dafür kann es nur einen Grund geben – Verbesserungen kosten Geld.“
Noch größere Quecksilberprobleme als die Kraftwerke in der Lausitz hat übrigens – aufgrund der verfeuerten Kohlequalität – das Kraftwerk Lippendorf im Leipziger Südraum. Hier sorgen die Kraftwerksaschen aktuell für heftige Diskussionen.
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Es gibt 4 Kommentare
Keine Sorge Harald, der “Kommentar” ist ein Zitat und die Frage reine Neugier. Denn wer mit dem Leben und der Gesundheit von Menschen spielt, scheint selbst ja nicht betroffen zu sein und war es wahrscheinlich auch nie. Sonst würde er aufgrund seiner eigenen Erfahrungen ja nicht so handeln wie er es nun mal tut. Oder etwa doch?^^
Die Stadtwerke Leipzig versorgen einen erheblichen Anteil Leipziger Haushalte mit Fernwärme. Diese wird ausschließlich aus Lippendorf bezogen.
Sind die Stadtwerke Leipzig somit mitverantwortlich für eine Infantilisierung der Bevölkerung?
@Sabine Eikert:
Ein sehr treffender Kommentar, hoffentlich kommt der Herr Tillich auf die Idee, dagegen vorzugehen. Auf die dann folgend Argumentation wäre ich sehr gespannt!
“Der Grund der entschlossenen Anstrengungen zur Minderung von Quecksilberemissionen in den USA war damals der mit überwältigender Datenbasis erbrachte Nachweis, dass Hirnentwicklung und spätere Intelligenz von Föten, Säuglingen und Kleinkindern ganz unmittelbar von der Quecksilberkonzentration im Blut beeinträchtigt werden”
Wo genau ist Tillich eigentlich aufgewachsen?^^